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Sollte es möglich sein, dass man ein Asylaberkennungsverfahren einleitet, wenn jemand Straftaten begeht? |
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01.11.2022 18:49 Uhr |
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Eine Armlänge Abstand sollte doch wohl genügen |
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01.11.2022 18:51 Uhr |
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Wer sich hier nicht zu benehmen weiß und hier einen besonderen Status wahrnimmt, der muss auch diesen verlieren können, wenn er sich dermaßen daneben benimmt wie diese Gruppen und das wohl nicht nur in Linz. |
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01.11.2022 18:56 Uhr |
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Ja, ist ja auch möglich. Problem: Die Person wird dann zwar ausreisepflichtig, wird aber geduldet, weil kein Staat sie aufnimmt oder Abschiebeverbot wegen Krieg in der Heimat... |
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01.11.2022 18:57 Uhr |
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Willkommen bei dol liebe ÖVP. |
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01.11.2022 19:00 Uhr |
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Tatsächlich schwierigere Kiste, als man auf den ersten Blick denkt.
Grundsätzlich gilt natürlich: wer die Gastfreundlichkeit des Gastgeberlands dadurch ausnutzt und beschmutzt, dass er Straftaten begeht, gehört im Grunde direkt wieder fortgeschickt.
Die Frage ist nun halt, kann man das als "zivilisiertes", westliches Land mit seinem Wertekanon vereinbaren, wenn der Straftäter jetzt halt aus einem Land stammt, in dem er verfolgt, gefoltert, getötet würde, sei es nun seiner Taten wegen oder seiner Ethnie wegen oder was weiß ich. Das hat schon ein Gschmäckle, bei allem Verständnis für "Das ist mein Haus und du kommst her und scheißt mir auf den Teppich? Dann verpiss dich wieder!".
Ist halt die Frage. Wenn einem das egal ist, dann ok. Wenn nicht, wird einem nichts weiter übrig bleiben, als den Straftäter halt im Knast durchzufüttern. Wer die Todesstrafe ablehnt und sie mit gutem Grund abgeschafft hat, kann halt nicht Straftäter in Herkunftsländer abschieben, in denen ihnen der Tod droht. Das ist zwar dann schon ein Stück weit auch deren eigene Schuld, vor Allem das Begehen der Straftaten, aber es fühlt sich halt immer noch falsch an, die dann in solche Herkunftsländer zurück zu schicken. |
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01.11.2022 19:13 Uhr |
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Man sollte ev. uch dazu sagen, dass es sich da u.U. gar nicht um "Straftaten" gehandelt hat sondern max. um Verwaltungsübertretungen". Und das entscheidet vorallem nicht der Herr Dolfuss-Innenminister. |
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01.11.2022 19:15 Uhr |
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@buccaneer60
So auf alles einprügelnde Afghanen und Syrer sind keine Verwaltungsüberschreiter. |
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01.11.2022 19:16 Uhr |
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Zitat:Zitat:Verwaltungsübertretungen
Ist das in etwa das, was bei uns die Ordnungswidrigkeiten wären?
yup |
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01.11.2022 19:20 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Verwaltungsübertretungen
Ist das in etwa das, was bei uns die Ordnungswidrigkeiten wären?
yup
Und was stimmt nun?
Waren es Verwaltungsübertretungen oder haben da welche wild und wahllos rumgeprügelt? Letzteres hielte ich persönlich doch schon für schwerwiegender als nur eine Verwaltungsübertretung. |
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01.11.2022 19:23 Uhr |
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"Waren es Verwaltungsübertretungen oder haben da welche wild und wahllos rumgeprügelt? "
Es waren aus dem Ruder gelaufene Halloween-Parties. Da war wohl von allem was dabei (von Böllerwerfen bis Angriffe auf die Kieberei), auch 'Autochthone". Wirklich eskaliert dürfte esaber erst durch das Einschreiten der Polizei sein. |
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01.11.2022 19:27 Uhr |
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Zitat:Zitat:Es waren aus dem Ruder gelaufene Halloween-Parties. Da war wohl von allem was dabei (von Böllerwerfen bis Angriffe auf die Kieberei), auch 'Autochthone". Wirklich eskaliert dürfte esaber erst durch das Einschreiten der Polizei sein.
Klingt jetzt für mich nicht nach "nur Verwaltungsübertretungen", aber gut, da sind wir ohnehin unterschiedlicher Ansicht.
Böllerwerfen und die Straße um Mitternacht blockieren sind Verwaltungsûbertretungen und keine Straftaten.
Nicht alles in einen Topf werfen... |
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01.11.2022 19:29 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Es waren aus dem Ruder gelaufene Halloween-Parties. Da war wohl von allem was dabei (von Böllerwerfen bis Angriffe auf die Kieberei), auch 'Autochthone". Wirklich eskaliert dürfte esaber erst durch das Einschreiten der Polizei sein.
Klingt jetzt für mich nicht nach "nur Verwaltungsübertretungen", aber gut, da sind wir ohnehin unterschiedlicher Ansicht.
Böllerwerfen und die Straße um Mitternacht blockieren sind Verwaltungsûbertretungen und keine Straftaten.
Nicht alles in einen Topf werfen...
Je nachdem, wohin diese Böller geworfen werden...wenn die auf Polizisten, Passanten, Unbeteiligte, etc. geworfen werden, sehe ich das nicht als "minderschweres Vergehen" an.
Und Angriffe auf Polizisten ebenfalls nicht.
Seis drum, wir werden da eh keinen Konsens erreichen. |
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01.11.2022 19:31 Uhr |
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"Die eigentliche Gewalt ging dann von der Polizei aus "
Das ist doch eigentlich immer so, bots. ;-) |
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01.11.2022 20:01 Uhr |
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