Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Billigst Du das Urteil gegen Heiner Bücker?
1 - 20 / 26 Meinungen+20Ende
0
29.01.2023 17:16 Uhr
Als Antifaschist erkläre ich mich solidarisch mit ihm. Er hat die Wahrheit gesagt.
29.01.2023 17:18 Uhr
Ich denke, ich bin der Sympathie für die Kommunistische Plattform der Linkspartei sowie für den VVN-BdA einigermaßen unverdächtig.
Dennoch: das Urteil stimmt mich bedenklich. Ich kann mich nicht erinnern, daß es solche Urteile in der Geschichte der Bundesrepublik schonmal gegeben hat. Vielleicht bin ich aber auch einfach zu jung...

Inwiefern ein Aufruf zum Frieden den öffentlichen Frieden stört, ist mir ebenfalls nicht ersichtlich.
29.01.2023 17:38 Uhr
Würde bei mir unter nichtstrafbare dumme Aussage laufen. Aber interessant, da erscheinen einige Aussagen bei Dol plötzlich auch in einem nun offiziell strafrechtlich relevanten Licht.
29.01.2023 17:42 Uhr
Früher hatten wir mal Meinungsfreiheit. Diese kostbaren paar Jahrzehnte zwischen Wehrkraftzersetzung und Ukrainesolidaritätszersetzung.
29.01.2023 17:45 Uhr
Zitat:
Aber interessant, da erscheinen einige Aussagen bei Dol plötzlich auch in einem nun offiziell strafrechtlich relevanten Licht.


Ich würde mal tippen, dass dem Urteil eine Berufung folgt.
29.01.2023 18:01 Uhr
Zitat:
Würde bei mir unter nichtstrafbare dumme Aussage laufen. Aber interessant, da erscheinen einige Aussagen bei Dol plötzlich auch in einem nun offiziell strafrechtlich relevanten Licht.


Schauen wir, was die nächste Instanz dazu sagt.
29.01.2023 18:08 Uhr
Wenn, was ich für etwas unrealistisch halte, die Berufungsinstanzen das Urteil bestätigen, haben wir hier bald eine ganze Menge Spaß
29.01.2023 18:18 Uhr
Zitat:
Wenn, was ich für etwas unrealistisch halte, die Berufungsinstanzen das Urteil bestätigen, haben wir hier bald eine ganze Menge Spaß


Ganz einfach, dann werdet ihr unter euch sein und euch gegenseitig bestätigen können. Dass manche das gut finden würden, ist mir durchaus klar.
29.01.2023 18:38 Uhr
Herr Bücker hat ziemlichen Realitätsverlust, denn die Verbrechen der Roten Armee an der Zivilbevölkerung sind ausführlich und eindeutig dokumentiert. In der Demokratie scheint Herr Bücker auch nie so recht angekommen zu sein. Realitätsverlust ist allerdings nicht strafbar und ausserdem haben wir hier Meinungsfreiheit. Die Richter liegen daher vollkommen falsch und sie scheinen ihrerseits ja auch nicht so recht in der Demokratie angekommen zu sein. Das Urteil sollte aufgehoben werden, denn nur ein Freispruch wäre bei dem geschilderten Sachverhalt angemessen.
29.01.2023 18:41 Uhr
Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Gut in einer Demokratie.

Wer es nicht versteht, sollte einen längeren Urlaub in der VR Nord Korea, in der VR China oder einem illegalen Nazi-Camp seiner Wahl machen. Vielleicht sollten wir hier alle zusammenlegen und Staatsanwalt plus Richtern einen längeren Aufenthalt spendieren... Da lernen sie dann den Wert von Meinungsfreiheit.
29.01.2023 18:43 Uhr
Rechtlich schon sehr verwunderlich. War mir nicht bewusst, dass das Völkerstrafgesetzbuch Geldstrafen gegen Privatpersonen vorsieht. Unbenommen davon natürlich ist, dass seine Aussage Blödsinn ist.
29.01.2023 18:46 Uhr
Zitat:
Rechtlich schon sehr verwunderlich. War mir nicht bewusst, dass das Völkerstrafgesetzbuch Geldstrafen gegen Privatpersonen vorsieht. Unbenommen davon natürlich ist, dass seine Aussage Blödsinn ist.


Nicht das Völkerstrafgesetzbuch sieht die Strafe vor, sondern das Strafgesetzbuch.
29.01.2023 18:52 Uhr
Zitat:
Nicht das Völkerstrafgesetzbuch sieht die Strafe vor, sondern das Strafgesetzbuch.


OK, ich hab mir §138 STGB mal durchgelesen. Der Charakter bzw die Intention dieses Gesetzes geht in eine völlig andere Richtung. Da geht es eher darum, wer von der Planung eines Verbrechens wie z.B. eines Angriffskriegs erfährt und das nicht meldet. Nicht dass das alleinige Befürworten (ohne aktive Bestrebungen in diese Richtung) strafbar wäre.
29.01.2023 18:59 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nicht das Völkerstrafgesetzbuch sieht die Strafe vor, sondern das Strafgesetzbuch.


OK, ich hab mir §138 STGB mal durchgelesen. Der Charakter bzw die Intention dieses Gesetzes geht in eine völlig andere Richtung. Da geht es eher darum, wer von der Planung eines Verbrechens wie z.B. eines Angriffskriegs erfährt und das nicht meldet. Nicht dass das alleinige Befürworten (ohne aktive Bestrebungen in diese Richtung) strafbar wäre.


Du musst noch den Paragrafen 140 lesen, um den Beginn der Verweisungskette zu identifizieren. Deshalb erfolgte die Verurteilung. Paragraf 140 verweist auf den Katalog des Paragrafen 138 und dieser verweist auf die völkerstrafrechtliche Definition des Angriffskrieges. Es geht hier ja, wie im Artikel beschrieben, um die Billigung eines Angriffskrieges nicht um die unterlassene Meldung eines solchen (geplanten) Krieges.
29.01.2023 20:55 Uhr
Bei diesen seinen Aussagen wäre auch eine psychiatrische Untersuchung des Herren wohl angebracht.
29.01.2023 20:57 Uhr
Zitat:
Bei diesen seinen Aussagen wäre auch eine psychiatrische Untersuchung des Herren wohl angebracht.


Dann war wohl in der Sowjetunion doch nicht alles schlecht.
29.01.2023 20:58 Uhr
Zitat:
Zitat:
Bei diesen seinen Aussagen wäre auch eine psychiatrische Untersuchung des Herren wohl angebracht.


Dann war wohl in der Sowjetunion doch nicht alles schlecht.


Ds kennst du dich wohl besser aus, compadre.
29.01.2023 21:04 Uhr
Zitat:
Ds kennst du dich wohl besser aus, compadre.


Nicht was die Sowjetunion sondern was die DDR betrifft. Die Stasi hat meiner Mutter angedroht, sie in die Psychiatrie zu bringen. Weil sie einen ausländischen Studenten gegen eine rassistische Pöbelei verteidigt hat. Es kotzt mich an, wenn jemand politische Psychiatrie befürwortet. Aber bei dir wundert mich inzwischen gar nichts mehr.
29.01.2023 21:07 Uhr
Sorry, compadre, aber bei "Aussagen" wie "Man müsse offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen oder »Ich persönlich will und kann die Sichtweise in Russland und die des russischen Präsidenten sehr gut nachvollziehen. geht es nicht um "politische Psychiatrie".
29.01.2023 21:11 Uhr
Zitat:
Sorry


In dem Fall klares nein. Da muss mehr kommen, wenn ich das irgendwann entschuldigen soll. Das ist kein Spaß.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 26 Meinungen+20Ende