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Billigst Du das Urteil gegen Heiner Bücker? |
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29.01.2023 17:16 Uhr |
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Als Antifaschist erkläre ich mich solidarisch mit ihm. Er hat die Wahrheit gesagt. |
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29.01.2023 17:18 Uhr |
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Ich denke, ich bin der Sympathie für die Kommunistische Plattform der Linkspartei sowie für den VVN-BdA einigermaßen unverdächtig.
Dennoch: das Urteil stimmt mich bedenklich. Ich kann mich nicht erinnern, daß es solche Urteile in der Geschichte der Bundesrepublik schonmal gegeben hat. Vielleicht bin ich aber auch einfach zu jung...
Inwiefern ein Aufruf zum Frieden den öffentlichen Frieden stört, ist mir ebenfalls nicht ersichtlich. |
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29.01.2023 17:38 Uhr |
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Würde bei mir unter nichtstrafbare dumme Aussage laufen. Aber interessant, da erscheinen einige Aussagen bei Dol plötzlich auch in einem nun offiziell strafrechtlich relevanten Licht. |
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29.01.2023 17:42 Uhr |
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Früher hatten wir mal Meinungsfreiheit. Diese kostbaren paar Jahrzehnte zwischen Wehrkraftzersetzung und Ukrainesolidaritätszersetzung. |
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29.01.2023 18:08 Uhr |
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Wenn, was ich für etwas unrealistisch halte, die Berufungsinstanzen das Urteil bestätigen, haben wir hier bald eine ganze Menge Spaß |
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29.01.2023 18:38 Uhr |
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Herr Bücker hat ziemlichen Realitätsverlust, denn die Verbrechen der Roten Armee an der Zivilbevölkerung sind ausführlich und eindeutig dokumentiert. In der Demokratie scheint Herr Bücker auch nie so recht angekommen zu sein. Realitätsverlust ist allerdings nicht strafbar und ausserdem haben wir hier Meinungsfreiheit. Die Richter liegen daher vollkommen falsch und sie scheinen ihrerseits ja auch nicht so recht in der Demokratie angekommen zu sein. Das Urteil sollte aufgehoben werden, denn nur ein Freispruch wäre bei dem geschilderten Sachverhalt angemessen. |
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29.01.2023 18:41 Uhr |
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Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Gut in einer Demokratie.
Wer es nicht versteht, sollte einen längeren Urlaub in der VR Nord Korea, in der VR China oder einem illegalen Nazi-Camp seiner Wahl machen. Vielleicht sollten wir hier alle zusammenlegen und Staatsanwalt plus Richtern einen längeren Aufenthalt spendieren... Da lernen sie dann den Wert von Meinungsfreiheit. |
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29.01.2023 18:43 Uhr |
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Rechtlich schon sehr verwunderlich. War mir nicht bewusst, dass das Völkerstrafgesetzbuch Geldstrafen gegen Privatpersonen vorsieht. Unbenommen davon natürlich ist, dass seine Aussage Blödsinn ist. |
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29.01.2023 18:59 Uhr |
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Zitat:Zitat:Nicht das Völkerstrafgesetzbuch sieht die Strafe vor, sondern das Strafgesetzbuch.
OK, ich hab mir §138 STGB mal durchgelesen. Der Charakter bzw die Intention dieses Gesetzes geht in eine völlig andere Richtung. Da geht es eher darum, wer von der Planung eines Verbrechens wie z.B. eines Angriffskriegs erfährt und das nicht meldet. Nicht dass das alleinige Befürworten (ohne aktive Bestrebungen in diese Richtung) strafbar wäre.
Du musst noch den Paragrafen 140 lesen, um den Beginn der Verweisungskette zu identifizieren. Deshalb erfolgte die Verurteilung. Paragraf 140 verweist auf den Katalog des Paragrafen 138 und dieser verweist auf die völkerstrafrechtliche Definition des Angriffskrieges. Es geht hier ja, wie im Artikel beschrieben, um die Billigung eines Angriffskrieges nicht um die unterlassene Meldung eines solchen (geplanten) Krieges. |
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29.01.2023 20:55 Uhr |
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Bei diesen seinen Aussagen wäre auch eine psychiatrische Untersuchung des Herren wohl angebracht. |
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29.01.2023 21:07 Uhr |
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Sorry, compadre, aber bei "Aussagen" wie "Man müsse offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen oder »Ich persönlich will und kann die Sichtweise in Russland und die des russischen Präsidenten sehr gut nachvollziehen. geht es nicht um "politische Psychiatrie". |
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29.01.2023 21:11 Uhr |
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In dem Fall klares nein. Da muss mehr kommen, wenn ich das irgendwann entschuldigen soll. Das ist kein Spaß. |
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