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"Wahlrecht ab 16" - Wie stehst Du dazu? |
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22.05.2023 14:21 Uhr |
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Danke für die Übertragung |
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22.05.2023 14:22 Uhr |
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Volljährigkeit und Geschäftfähigkeit wird mit gutem Grund erst ab 18 Jahren erlangt.
Es geht um wesentlich mehr, als in der Lage zu sein ein Kreuz auf einem Zettel zu setzen, diese Altersgruppe darf weder eigenständig einen Handyvertrag abschließen, noch andere Entscheidungen von grösserer Tragweite im gesellschaftlichen Miteinander rechtlich verbindlich bestimmen.
Für die Teilnahme an entscheidenden demokratischen Prozessen das Alter abzusenken, entwertet die Wahl, oder man muss so konsequent sein und die Geschäftsfähigkeit auch ab 16 Jahren zu beschließen.
Es mag sein, dass viele 16 jährige politisch mündiger sind, als manche 40-jährige, repräsentativ sind diese Personen aber nicht für ihre entsprechende Altersgruppe. |
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22.05.2023 14:22 Uhr |
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So, wie es rKa im KAF formuliert hat. |
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22.05.2023 15:40 Uhr |
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Zitat:Zitat:Es mag sein, dass viele 16 jährige politisch mündiger sind, als manche 40-jährige, repräsentativ sind diese Personen aber nicht für ihre entsprechende Altersgruppe.
Es ist nun wahrlich nicht besser, wenn irgendwelche 60jährige Partei X wählen, weil sie das "schon immer" so gemacht haben und der Vater auch.
Und es ist auch nicht besser, dass irgendwelche frustrierten Ossis afd/NPD/DVU wählen, weil sie es irgendjemandem mal so richtig zeigen wollen.
Da kann man auch 10 jährige an die Urne lassen, das Ergebnis wird nicht schlechter.
Na die 10-Jährigen wären im Gegensatz zu Dir wahrscheinlich wenigstens in der Lage, AfD richtig zu schreiben. |
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22.05.2023 16:14 Uhr |
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"Es ist nun wahrlich nicht besser, wenn irgendwelche 60jährige Partei X wählen, weil sie das "schon immer" so gemacht haben und der Vater auch.
Und es ist auch nicht besser, dass irgendwelche frustrierten Ossis afd/NPD/DVU wählen, weil sie es irgendjemandem mal so richtig zeigen wollen.
Da kann man auch 10 jährige an die Urne lassen, das Ergebnis wird nicht schlechter."
Hast Du Belege für das Wahlverhalten der "frustrierten Ossis" und wie sieht das mit den "frustrierten Wessis" aus um einfach mal Deinem Vokabular zu folgen?
Und ich finde es sehr traurig, dass es nach nun 33 Jahren immer noch deutsche Bürger in Ost und West gibt, die glauben den absoluten Durchblick zu haben. |
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22.05.2023 16:34 Uhr |
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Zitat:Zitat:Es ist nun wahrlich nicht besser, wenn irgendwelche 60jährige Partei X wählen, weil sie das "schon immer" so gemacht haben und der Vater auch.
Und es ist auch nicht besser, dass irgendwelche frustrierten Ossis afd/NPD/DVU wählen, weil sie es irgendjemandem mal so richtig zeigen wollen.
Da kann man auch 10 jährige an die Urne lassen, das Ergebnis wird nicht schlechter.
Beeindruckende Argumentationsführung, warum nicht gleich die Regierungsparteien auswürfeln?
Du hast von politischer Mündigkeit geschrieben. Schon vergessen?
Ich habe dir zwei Beispiele absoluter politischer Unmündigkeit gegeben, bei Leuten, die nach heutigem Recht wahlberechtigt sind. |
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22.05.2023 16:44 Uhr |
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Und wieder dreht der wunderbare SBF_ jemandem das Wort in der Tastatur um. Das hat schon was pathologisches, oder? :o) |
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22.05.2023 16:51 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Du hast von politischer Mündigkeit geschrieben. Schon vergessen?
Ich habe dir zwei Beispiele absoluter politischer Unmündigkeit gegeben, bei Leuten, die nach heutigem Recht wahlberechtigt sind.
Ich habe von einem belastbaren Kriterium gesprochen und der Gesetzgeber definiert das mit der Geschäftsfähigkeit einer Person.
Wer eine Willenserklärungen rechtsgültig abgeben bzw. entgegennehmen kann und nichts anderes ist eine demokratische Abstimmung in meinen Augen, ist auch wahlfähig.
Deine konstruierten Beispiele bringen uns da nicht wirklich weiter, auch die Idee 10jährige wählen zu lassen, ist nicht hilfreich.
Ach und nebenbei, nur weil uns das Ergebnis nicht passt, hat dies noch nichts zu bedeuten.
Der letzte Satz riecht nach einem klassischen Eigentor. |
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22.05.2023 16:53 Uhr |
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Zitat:Volljährigkeit und Geschäftfähigkeit wird mit gutem Grund erst ab 18 Jahren erlangt.
Es geht um wesentlich mehr, als in der Lage zu sein ein Kreuz auf einem Zettel zu setzen, diese Altersgruppe darf weder eigenständig einen Handyvertrag abschließen, noch andere Entscheidungen von grösserer Tragweite im gesellschaftlichen Miteinander rechtlich verbindlich bestimmen.
Für die Teilnahme an entscheidenden demokratischen Prozessen das Alter abzusenken, entwertet die Wahl, oder man muss so konsequent sein und die Geschäftsfähigkeit auch ab 16 Jahren zu beschließen.
Es mag sein, dass viele 16 jährige politisch mündiger sind, als manche 40-jährige, repräsentativ sind diese Personen aber nicht für ihre entsprechende Altersgruppe.
Das ist mal wieder eine Behauptung, die zwar in dein politisches Kalkül passt, aber sonst nicht von dir belegt wurde. |
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22.05.2023 16:55 Uhr |
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Ah und noch was, SBF - es gibt verschiedene Wahlen, bei denen ab 16 gewählt werden darf.
Hast du ein Beispiel, auch nur ein einziges, dass aufgrund dieser Tatsache irgendwelche negativen Folgen aufgetreten sind? |
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22.05.2023 17:07 Uhr |
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Zitat:Der letzte Satz riecht nach einem klassischen Eigentor.
Aha, weil...?
Zitat:
Das ist mal wieder eine Behauptung, die zwar in dein politisches Kalkül passt, aber sonst nicht von dir belegt wurde.
Mal zur Bedeutungsbestimmung des Begriffes Mündigkeit, um so die Gefahr zu minimieren, dass wir aneinander vorbei reden:
Wenn man sagt, dass jemand ein „mündiger Mensch“ ist, heißt das, jemand ist volljährig, voll geschäftsfähig und auch straffähig. Er oder sie hat die vollen Bürgerrechte, kann wählen gehen und selbst gewählt werden. Ein mündiger Mensch muss für die Dinge, die er tut, einstehen, er muss dafür die Verantwortung übernehmen.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320816/muendigkeit/
Du bist also der Ansicht, dass die Reife und Lebenserfahrung eines 16 jährigen mit der eines 40 jährigen vergleichbar ist?
So vergleichbar dass es statistisch relevant ist und keinerlei Unterschiede zwischen beiden Altergruppen, im Kontext der Bewertung Mündigkeit, getroffen werden können?
Ich sehe das anders und da meine Ansicht der allgemeinen Einstufung ( Geschäftsfähigkeit) entspricht, solltest du vielleicht das Gegenteil belegen.
Zitat:Ah und noch was, SBF - es gibt verschiedene Wahlen, bei denen ab 16 gewählt werden darf.
Hast du ein Beispiel, auch nur ein einziges, dass aufgrund dieser Tatsache irgendwelche negativen Folgen aufgetreten sind?
Was soll denn bitte eine negative Folge sein, es wurde gewählt, da kann nicht viel Negatives passieren.
Es geht um die Wertigkeit von politischen Prozessen und ich bin der Ansicht, dass in einem Falle des Absenken des Wahlalters auch alle anderen Altersgrenzen abgesenkt werden sollten.
Wenn der Gesetzgeber der Ansicht ist, dass man mit 16 Jahren reif genug ist, um wählen zu gehen, dannn muss er diese Festlegung auch auf die Geschäftsfähigkeit ausweiten.
Es sei denn und genau das ist mein Punkt, er hält beispielsweise den Abschluß eines Handyvertrages u.ä. für wertiger, als eine Wahl und damit hätte ich ein Problem.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.05.2023 17:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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22.05.2023 17:13 Uhr |
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Zitat:Wenn der Gesetzgeber der Ansicht ist, dass man mit 16 Jahren reif genug ist, um wählen zu gehen, dannn muss er diese Festlegung auch auf die Geschäftsfähigkeit ausweiten.
Dieser Ansicht kannst du gerne sein, allerdings habe ich noch nichts von dir gelesen, was deine Ansicht stützt.
Du konstruierst einen Zusammenhang zwischen Folgen bei Fehlverhalten ab 18 und einer Wahl, wo es für den Wähler keinerlei Konsequenzen hat, egal wofür er stimmt und was aus seiner Stimme resultiert.
Übrigens ist deine Argumentation nicht schlüssig. Wenn jeder mit 18 wirklich volljährig, geschäftsfähig und straffähig ist, gibt es nun überhaupt keinen Grund, ihm dem Zugang zum Amt des Bundeskanzlers zu versagen. |
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22.05.2023 17:20 Uhr |
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Zitat:Dieser Ansicht kannst du gerne sein, allerdings habe ich noch nichts von dir gelesen, was deine Ansicht stützt.
Nochmal, es geht um Wertigkeit.
Ist für dich der Abschluß eines Handyvertrages wertiger als die Abstimmung bei einer Wahl?
Wenn nicht und da wären wir uns einig, sollte ein 16 jähriger Ersteres nicht dürfen und Letzteres schon?
Zitat:Du konstruierst einen Zusammenhang zwischen Folgen bei Fehlverhalten ab 18 und einer Wahl, wo es für den Wähler keinerlei Konsequenzen hat, egal wofür er stimmt und was aus seiner Stimme resultiert.
Du bist also der Ansicht, dass eine Wahl bzw. das Ergebnis keinerlei Konsequenzen für die Wähler hat?
Auch nicht schlecht.
Das sehe ich völlig anders, eine Wahl ist ein entscheidender demokratischer Prozess und hat gesellschaftliche Folgen und Auswirkungen für Alle.
Zitat:Übrigens ist deine Argumentation nicht schlüssig. Wenn jeder mit 18 wirklich volljährig, geschäftsfähig und straffähig ist, gibt es nun überhaupt keinen Grund, ihm dem Zugang zum Amt des Bundeskanzlers zu versagen.
Ja und wo behaupte ich das Gegenteil?
Von mir aus kann auch ein 18jähriger Kanzler werden, sofern er genügend Abgeordnete von seiner dafür notwendigen Fähigkeit, für dieses Amt, überzeugen kann.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.05.2023 17:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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