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Fragenübersicht Findest Du es gut, wenn die Fluggesellschaften nun die Klimakleber verklagen?
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende
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03.08.2023 08:50 Uhr
Natürlich finde ich das gut. Zudem das auch sicher nach der gesetzlichen Lage behandelbar ist, weil die Störung des Schiffs- und Flugverkehrs schwer ins Kriminelle fällt.
03.08.2023 08:52 Uhr
Ich würde das nicht als gut oder schlecht bewerten, sondern als folgerichtig.

Durch einen unprovozierten Eingriff in den Geschäftsbetrieb ist ein enormer Schaden entstanden, der natürlich durch den Verursacher beglichen werden muss.
03.08.2023 09:51 Uhr
Selbstverständlich. Diese Herrschaften müssen einfach auch die Konsequenzen ihres Verhaltens spüren. Da der Staat hier leider wieder einmal eingeknickt ist, muss es halt auf zivilrechtlichem Wege gehen. Und beim Geld hört dann bekanntlich jede noch so schwachsinnige Propaganda auf.
03.08.2023 10:50 Uhr
Die Fluggesellschaften sollten lieber etwas für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen investieren, als das Geld in sinnlose Gerichtsprozesse zu versenken.
03.08.2023 11:12 Uhr
Nein, selbstverständlich finde ich das nicht "gut". Schließlich habe ich nichts davon, mutmaßlich anders als manche Mitspieler hier.

Solche eine Klage ist nicht gut oder schlecht, sie ist ein völlig normaler Vorgang. Wenn mich jemand absichtlich schädigt, verklage ich den und versuche, mir den Schaden von ihm ersetzen zu lassen.

Manchmal muss man soetwas sogar tun, weil sonst die Versicherungen nicht zahlen.

Letzteres ist m.E. sogar unternehmerisch die einzige Rechtfertigung für solche Klagen. Oder glaubt ernsthaft jemand, irgendein Unternehmen bekäme auf dem Klagewege - fiktives Beispiel - von einer Philosophiestudentin im 3. Semester 3.000.000 € Schadenersatz?

Vielleicht verurteilen die Richter die Studentin sogar zur Zahlung. Und dann? Stottert sie die drei Mio in monatlichen Raten von 30 € ab?
03.08.2023 11:13 Uhr
Das ist der Weg, um diesen Spuk zu beenden. Wenn die dann ein Leben lang Schulden abzahlen müssen, überlegen es sich andere zweimal, so einen Blödsinn zu veranstalten.
03.08.2023 11:15 Uhr
Zitat:
Manchmal muss man soetwas sogar tun, weil sonst die Versicherungen nicht zahlen.

Letzteres ist m.E. sogar unternehmerisch die einzige Rechtfertigung für solche Klagen. Oder glaubt ernsthaft jemand, irgendein Unternehmen bekäme auf dem Klagewege - fiktives Beispiel - von einer Philosophiestudentin im 3. Semester 3.000.000 € Schadenersatz?


Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung, wurde mir zumindest mal so erklärt.
03.08.2023 11:15 Uhr
Zitat:
Vielleicht verurteilen die Richter die Studentin sogar zur Zahlung. Und dann? Stottert sie die drei Mio in monatlichen Raten von 30 € ab?



Es gäbe bei diesem Szenario verschiedene Optionen, wird nur die Studentin verurteilt, oder auch die Organisation, in deren Auftrag diese Aktion erfolgt ist.



Wöäre solch ein Urteil geeignet, anderen Mitgliedern dieser Gruppe aufzuzeigen, dass ihr Handeln auch persönliche Konsequenzen haben kann?
03.08.2023 11:20 Uhr
Zitat:
Das ist der Weg, um diesen Spuk zu beenden. Wenn die dann ein Leben lang Schulden abzahlen müssen, überlegen es sich andere zweimal, so einen Blödsinn zu veranstalten.

Das klingt nach der perfekten Alternative zur Todesstrafe, bei der das mit der Abschreckungswirkung irgendwie nicht so gut geklappt hat.

Obwohl, warte mal, wenn jemand stielt, weil er sonst verhungert, obwohl ihm der Strick droht, klebt sich vielleicht jemand trotzdem auf eine Startbahn, weil er Angst vor dem Tod per Klimawandel hat, obwohl ihm hohe Schulden drohen.
03.08.2023 11:24 Uhr
Zitat:
Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung, wurde mir zumindest mal so erklärt.

Das stimmt ja auch fast immer.

Müsste ich Schadenersatz zahlen, weil ich vorsätzlich den Start eines Flugzeuges verhindert habe, würde meine Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Bricht mir aber jemand vorsätzlich den Arm, würden meine Kranken- und vermutlich meine Unfallversicherung dennoch zahlen, denn es war nicht mein Vorsatz.

Ich vermute, die Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber haben ähnliche Versicherungen, die vermutlich sogar zahlen, wenn ihre Betriebsunterbrechung durch Vorsatz eines Dritten verursacht wurde.
03.08.2023 11:24 Uhr
Zitat:
Obwohl, warte mal, wenn jemand stielt, weil er sonst verhungert, obwohl ihm der Strick droht, klebt sich vielleicht jemand trotzdem auf eine Startbahn, weil er Angst vor dem Tod per Klimawandel hat, obwohl ihm hohe Schulden drohen.


Der Vergleich hinkt von hinten und vorne.
Verhungern ist die unmittelbare Folge von fehlender Ernährung (früher gab es dafür ja auch die Regelung, dass Mundraub in diesen Fällen straffrei bleibt). Ich garantiere aber mit nahezu absoluter Sicherheit, dass ein deutscher Student/Studentin nicht am Klimawandel sterben wird.
03.08.2023 11:31 Uhr
Zitat:
Der Vergleich hinkt von hinten und vorne.
Verhungern ist die unmittelbare Folge von fehlender Ernährung (früher gab es dafür ja auch die Regelung, dass Mundraub in diesen Fällen straffrei bleibt). Ich garantiere aber mit nahezu absoluter Sicherheit, dass ein deutscher Student/Studentin nicht am Klimawandel sterben wird.

Du hast Dich noch nicht mit Kindern und Jugendlichen unterhalten, die schier in Panik geraten, weil sie solche Angst vor dem Klimawandel und seinen Folgen haben?

Ob Ängste gerechtfertigt sind oder nicht, spielt doch überhaupt keine Rolle, wenn derjenige Angst hat. Und wenn die Angst groß genug wird, kümmern einen Schulden in mehrfacher Millionenhöhe auch nicht mehr.
03.08.2023 11:39 Uhr
Zitat:
Zitat:
Vielleicht verurteilen die Richter die Studentin sogar zur Zahlung. Und dann? Stottert sie die drei Mio in monatlichen Raten von 30 € ab?



Es gäbe bei diesem Szenario verschiedene Optionen, wird nur die Studentin verurteilt, oder auch die Organisation, in deren Auftrag diese Aktion erfolgt ist.



Wöäre solch ein Urteil geeignet, anderen Mitgliedern dieser Gruppe aufzuzeigen, dass ihr Handeln auch persönliche Konsequenzen haben kann?


Willkommen im Rechtsstaat Deutschland. Hier haftet immer die Einzelperson, nicht die Organisation.

Im Falle des VW-Abgasskandals hat man genau das lange genug versucht - Winterkorn selbst war es nicht und den tatsächlichen Täter hat man nicht finden können.
03.08.2023 11:44 Uhr
Zitat:

Willkommen im Rechtsstaat Deutschland. Hier haftet immer die Einzelperson, nicht die Organisation.


Ach guck an, dann dürfte sich ja der VW-Konzern über die baldige Rückzahlungen aller entrichteten Strafgelder freuen.
03.08.2023 11:45 Uhr
Zitat:
Letzteres ist m.E. sogar unternehmerisch die einzige Rechtfertigung für solche Klagen. Oder glaubt ernsthaft jemand, irgendein Unternehmen bekäme auf dem Klagewege - fiktives Beispiel - von einer Philosophiestudentin im 3. Semester 3.000.000 € Schadenersatz?


Und selbst wenn, dann geht die Studentin in die Privatinsolvenz und lebt nach ein paar Jahren ein normales Leben. Die Fluggesellschaft bekommt in diesen paar Jahren ein paar Euro, was halt bei einer Studentin zu holen ist.
03.08.2023 11:53 Uhr
Zitat:
Und selbst wenn, dann geht die Studentin in die Privatinsolvenz und lebt nach ein paar Jahren ein normales Leben.


Der Schuldenerlass nach einem Insolvenzverfahren gilt nicht für Straf-und Bussgelder.


So schnell wird das mit einem normalen Leben dann nichts mehr.
03.08.2023 11:59 Uhr
Zitat:
Zitat:
Und selbst wenn, dann geht die Studentin in die Privatinsolvenz und lebt nach ein paar Jahren ein normales Leben.


Der Schuldenerlass nach einem Insolvenzverfahren gilt nicht für Straf-und Bussgelder.


So schnell wird das mit einem normalen Leben dann nichts mehr.


Die von Zantafio genannten 3 Mio. waren Schadenersatz und kein Bußgeld. Da geht es sehr wohl.

Vielleicht sprechen wir hier über einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, was ein paar Tagessätze gibt, die bei einer Studentin nahe null liegen.
03.08.2023 12:22 Uhr
Zitat:
Vielleicht sprechen wir hier über einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, was ein paar Tagessätze gibt, die bei einer Studentin nahe null liegen.


Hängt halt auch vom politischen Willen der Richter ab. In England wurde gerade ein Klimakleber zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt, und das bei weit weniger weitreichender Störung.
03.08.2023 12:24 Uhr
Zitat:
Zitat:
Vielleicht sprechen wir hier über einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, was ein paar Tagessätze gibt, die bei einer Studentin nahe null liegen.


Hängt halt auch vom politischen Willen der Richter ab. In England wurde gerade ein Klimakleber zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt, und das bei weit weniger weitreichender Störung.


Ja, kann auch passieren.

Allerdings wird die Fluggesellschaft weder aus den Tagessätzen noch aus der Haftstrafte finazielle Vorteile ziehen.
03.08.2023 12:53 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Vielleicht sprechen wir hier über einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, was ein paar Tagessätze gibt, die bei einer Studentin nahe null liegen.


Hängt halt auch vom politischen Willen der Richter ab. In England wurde gerade ein Klimakleber zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt, und das bei weit weniger weitreichender Störung.


Ja, kann auch passieren.

Allerdings wird die Fluggesellschaft weder aus den Tagessätzen noch aus der Haftstrafte finazielle Vorteile ziehen.


"Finazielle" Kompensation erreicht man über eine Zivilklage auf Schadensersatz.
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  LPP   Volk, Sonstige
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