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Was hältst du von Nancy Faesers Forderung, Clan-Mitglieder auch ohne Verurteilung abzuschieben? |
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07.08.2023 15:14 Uhr |
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Ich warte mal die Verteidigung der dolschen Kommunisten für die heilige Nancy ab, bevor ich mir die Tastatur verbrenne. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.08.2023 15:21 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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07.08.2023 15:18 Uhr |
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Ich halte das lediglich für Stimmungsmache, um der AfD ein paar Stimmen abzunehmen. Es wären genug verurteilte Straftäter da, die auch nicht abgeschoben werden. Warum sollte Frau Faeser nun ausgerechnet, bei Nichtverurteilten aktiv werden, zumal es wohl auch rechtlich fragwürdig wäre. |
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07.08.2023 15:18 Uhr |
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Die Verzweiflung muss stark bei den Roten sein, wenn sie solche Töne anpacken. |
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07.08.2023 15:20 Uhr |
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Nicht viel, offenbar ist da jemand mit seinem Ressort ziemlich überfordert, wenn am Ende solche Meldungen rauskommen.
Entweder hat man einen Aufenthaltsanspruch, oder eben nicht, ob man eine verhaltensauffällige Verwandtschaft hat, ist dabei unerheblich. |
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07.08.2023 15:58 Uhr |
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Die Faeser bekommt die noch nicht einmal mit Verurteilung abgeschoben.
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07.08.2023 16:01 Uhr |
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Jenseits rechtlicher Fragen hätte das einigen Charme ... aber da es von Frau Faeser kommt, ist eine Umsetzung allerhöchst unwahrscheinlich. |
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07.08.2023 16:03 Uhr |
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Hervorragende Idee. Ich würde dazu noch ein öffentliches Teeren und Federn im Weg zum Flughafen empfehlen. |
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07.08.2023 16:07 Uhr |
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Da hat das Team der Wahlkampfberatung versagt oder sie ist in eine Falle getappt, dadurch zusätzlich Wähler locken zu können. |
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07.08.2023 16:24 Uhr |
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Leute nur aufgrund einer Zugehörigkeit zu einer Familie abschieben, ohne dass sie wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden? Auf die Idee ist ja nicht mal die NPD gekommen |
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07.08.2023 17:05 Uhr |
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Magdalena Klein kommt hier wieder mit topaktueller Propaganda um die Ecke. Immerhin stammt sie nicht von der NSDAP, sondern klingt nur so. |
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07.08.2023 17:05 Uhr |
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Wie soll das denn in der Praxis laufen?
Die Polizei nimmt jemanden fest und fragt "Bist du Clan-Mitglied?"
Antwort "Joh, bin isch, Alda."
Polizei: "Ok, kauf dir ein Ticket, du wirst abgeschaoben. Tschö." |
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07.08.2023 17:07 Uhr |
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@MagdalenaKlein:
Du wolltest sicher auf die Glaubwürdigkeit der CDU hinweisen, oder?
Der gestoppte Tarek Al-Wazir ist seit vielen Jahren Minister in der CDU-Grüne-Regierung Hessens. |
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07.08.2023 17:47 Uhr |
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Zitat:und eine eigene meinung zum vorschlag von frau faeser hast du nicht?
Die Quelle (Springer) ist mal wieder für die Tonne:
Zitat:"Einem Medienbericht zufolge plant das Innenministerium die Möglichkeit, dass „Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ künftig kollektiv abgeschoben werden können, auch ohne Begehung einer Straftat. Bisher gab es eine solche Regelung nur in der Terrorismusbekämpfung.
Besser mal eine Sekundärquelle nutzen (was SBF angeblich immer macht):
Zitat:Manche Medien verstanden den Passus so, als ob nun Mitglieder „kollektiv abgeschoben“ werden sollen, „auch wenn sie individuell keine Straftaten begangen haben. Die Süddeutsche Zeitung hatte mit ihrem Bericht diese Deutung nahegelegt, „So könnten womöglich auch entfernte Familienmitglieder, die mit Kriminellen lediglich den – arabischen – Nachnamen gemeinsam haben, pauschal in Mithaftung genommen werden“, hieß es dort.
Tatsächlich geht es im fraglichen Passus des Diskussionsentwurf um eine Änderung von Paragraf 54 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Dort sind Gründe genannt, die für ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ des Staates sprechen. Unter Nr. 2 geht es konkret schon bisher um die Gefährdung der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ und Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik.
Hier soll als neuer Unterfall – neben Terror-Verbindungen – aufgenommen werden, dass jemand einer kriminellen Vereinigung „angehört oder angehört hat“. Von „Clans“ ist im vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut nicht die Rede, sondern es geht um alle „Vereinigungen im Sinne des § 129 des Strafgesetzbuches“. Das Verb „angehören“ bezieht sich hier also nicht auf eine Verwandtschaft, erst recht nicht auf eine bloße Namens-Verwandtschaft.
Quelle: https://taz.de/Faesers-Plaene-gegen-sogenannte-Clans/!5949191/
Insgesamt verstehe ich die Aufregung der KDP/AfD nicht, denn selbst wenn es so wäre, wie die Springer-Presse verkündet, müsste es die versammelte Rechte doch hoch erfreuen. |
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07.08.2023 17:55 Uhr |
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Insgesamt versteht man die Beiträge von @ rainbow nicht. Die Person mit den erstaunlichen Vorschlägen ist Nancy Faeser, die Bundesinnenministerin. Sie ist weder in der AfD, noch in der Opposition. |
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07.08.2023 17:55 Uhr |
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Zitat:Zitat:und eine eigene meinung zum vorschlag von frau faeser hast du nicht?
Die Quelle (Springer) ist mal wieder für die Tonne:
Zitat:"Einem Medienbericht zufolge plant das Innenministerium die Möglichkeit, dass „Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ künftig kollektiv abgeschoben werden können, auch ohne Begehung einer Straftat. Bisher gab es eine solche Regelung nur in der Terrorismusbekämpfung.
Besser mal eine Sekundärquelle nutzen (was SBF angeblich immer macht):
Zitat:Manche Medien verstanden den Passus so, als ob nun Mitglieder „kollektiv abgeschoben“ werden sollen, „auch wenn sie individuell keine Straftaten begangen haben. Die Süddeutsche Zeitung hatte mit ihrem Bericht diese Deutung nahegelegt, „So könnten womöglich auch entfernte Familienmitglieder, die mit Kriminellen lediglich den – arabischen – Nachnamen gemeinsam haben, pauschal in Mithaftung genommen werden“, hieß es dort.
Tatsächlich geht es im fraglichen Passus des Diskussionsentwurf um eine Änderung von Paragraf 54 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Dort sind Gründe genannt, die für ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ des Staates sprechen. Unter Nr. 2 geht es konkret schon bisher um die Gefährdung der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ und Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik.
Hier soll als neuer Unterfall – neben Terror-Verbindungen – aufgenommen werden, dass jemand einer kriminellen Vereinigung „angehört oder angehört hat“. Von „Clans“ ist im vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut nicht die Rede, sondern es geht um alle „Vereinigungen im Sinne des § 129 des Strafgesetzbuches“. Das Verb „angehören“ bezieht sich hier also nicht auf eine Verwandtschaft, erst recht nicht auf eine bloße Namens-Verwandtschaft.
Quelle: https://taz.de/Faesers-Plaene-gegen-sogenannte-Clans/!5949191/
Insgesamt verstehe ich die Aufregung der KDP/AfD nicht, denn selbst wenn es so wäre, wie die Springer-Presse verkündet, müsste es die versammelte Rechte doch hoch erfreuen.
So viele Worte und kein einziges darüber, ob Du den Vorschlag der antifaschistischen Vorkämpferin unterstützt oder nicht. |
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IDL |
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FPi |
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UNION |
NIP |
PsA |
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Volk, Sonstige |
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