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Fragenübersicht Begrüßt du den Freispruch der "Klimakleber", die das Grundgesetzdenkmal in Berlin mit schwarzer Farbe beschmiert hatten?
1 - 20 / 35 Meinungen+20Ende
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23.08.2023 13:25 Uhr
Ein Urteil das typisch für Berlin ist, ich nehme das mal zur Kenntnis.
23.08.2023 13:28 Uhr
Mir fehlt dafür das Verständnis. Klingt nach einem Freibrief für künftige Aktionen bzw. nach einer gebrauchsanleitung für künftige Aktionen dieser Art. Allerdings bin ich auch kein Jurist, vielleicht fehlt mir darum das Verständnis für das Urteil.
23.08.2023 13:31 Uhr
Hmm, vielleicht war die Idee mit den Schnellverfahren gegen Klima-Kleber doch nicht so schlecht, wie ich dachte?

Denn genau nach solch einem Schnellverfahren erfolgte dieser erwart- und nachvollziehbare Freispruch.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 13:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.08.2023 13:37 Uhr
Juristisch sei es, wie es sei.

Interessant wäre, ob das Urteil genau so ausgefallen wäre, wenn es "Aktivisten von Rechts" gewesen wären.
23.08.2023 13:41 Uhr
Na, wenn das Beschmieren mit abwaschbarer Farbe keine Sachbeschädigung darstellt, dann ist das so und es gibt keinen Grund, das in diesem Fall anders zu bewerten. Ich nehme an, dass das Gericht sich vor der Urteilsfindung mit ähnlichen Fällen befasst hat.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 13:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.08.2023 13:44 Uhr
Zitat:
Na, wenn das Beschmieren keine Sachveschädigung darstellt, dann ist das so und es gibt keinen Grund, das in diesem Fall anders zu bewerten. Ich nehme an, dass das Gericht sich vor der Urteilsfindung mit ähnlichen Fällen befasst hat.


Die Frage ist, ob exakt die gleiche Aktion bei anderen Denkmalen wirklich schon einmal geprüft wurde. Eher nicht, denn das Beschmieren von Denkmalen ist normalerweise im engeren Sinn politisch konnotiert (Parteien und Lager mit entsprechender Ideologie etc.) und wird durchaus bestraft.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 19:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.08.2023 13:44 Uhr
Nulla puna sine lege: wo keine Straftat, da keine Strafe. Das lernen Jurastudenten schon im ersten Semester.

Unberührt bleiben davon indessen mögliche zivilrechtliche Ansprüche.

Gar nicht spaßig finde ich dagegen die "Rübe ab"-Mentalität, die hier von den rechtsdrehenden Accounts vertreten wird.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 13:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.08.2023 13:46 Uhr
Zitat:
Nulla puna sine lege: wo keine Straftat, da keine Strafe. Das lernen Jurastudenten schon im ersten Semester.

Unberührt bleiben davon indessen mögliche zivilrechtliche Ansprüche.


Ausgerechnet das Grundgesetz-Denkmal zu beschmieren bzw. zu überschütten ist für dich an sich schon strafrechtlich nicht relevant? Wie kommst du auf dieses dünne Brett?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 13:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.08.2023 13:53 Uhr
Zitat:
Ausgerechnet das Grundgesetz-Denkmal zu beschmieren ist für dich an sich schon strafrechtlich nicht relevant?


An sich schon, im konkreten Fall hingegen nicht.

Zitat:
Wie kommst du auf dieses dünne Brett?


S. Begründung des Freispruchs. Kannst Du im verlinkten Artikel problemlos nachlesen.
23.08.2023 13:56 Uhr
Nein. Und solche Chaoten verdienen Prügelstrafe.
23.08.2023 13:56 Uhr
Zitat:

Zitat:
Wie kommst du auf dieses dünne Brett?


S. Begründung des Freispruchs. Kannst Du im verlinkten Artikel problemlos nachlesen.


Du kannst problemlos nachdenken und vergleichen: Die gleiche Begründung wäre beispielsweise bei der gleichen Aktion beim Holocaust-Denkmal nicht geliefert worden. Es geht also durchaus um die Art der politischen Aktion und vermutlich um die Art der Politisierung.
23.08.2023 13:59 Uhr
Ansonsten ist wohl "alles relativ" für die momentanen Pseudo-Eliten mit ihren angeflanschten Groupies, denn sogar "die Symbolik" auf das Grundgesetz zu pissen oder zu scheissen wird schließlich von vielen Leuten aus dieser Szene explizit befürwortet. Da ist etwas abwaschbare Farbe versehen mit der Legende, man wolle damit das Grundgesetz aufwerten, auch ganz objektiv irgendwann nicht mehr weiter tragisch. Einfach deshalb, weil es in den aktuellen Zuständen wirklich Schlimmeres gibt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 20:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.08.2023 14:01 Uhr
Zitat:
Die gleiche Begründung wäre beispielsweise bei der gleichen Aktion beim Holocaust-Denkmal nicht geliefert worden. Es geht also durchaus um die Art der politischen Aktion und vermutlich um die Art der Politisierung.


Mich würde dann interessieren, inwieweit für Dich der Straftatbestand des § 303 StGB hier durch die Angeklagten verwirklicht worden ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 14:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.08.2023 14:14 Uhr
Zitat:
Zitat:
Die gleiche Begründung wäre beispielsweise bei der gleichen Aktion beim Holocaust-Denkmal nicht geliefert worden. Es geht also durchaus um die Art der politischen Aktion und vermutlich um die Art der Politisierung.


Mich würde dann interessieren, inwieweit für Dich der Straftatbestand des § 303 StGB hier durch die Angeklagten verwirklicht worden ist.


Es gibt genügend Gerichturteile, in denen argumentiert worden ist, dass die Säuberung aufgrund des öffentlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals notwendig wird und eben nicht bis zur Verwitterung oder bis zum nächsten Starkregen gewartet werden konnte. So beispielsweise in Nürnberg mit diversen Unter-Begründungen, unter anderem "Tourismus", bei Denkmalen, oder zuletzt bei einem öffentlichen Brunnen, bei dem das Wasser eingefärbt worden ist. Eine Sachbeschädigung, weil Arbeitsaufwand zur schnellen Wiederherstellung des öffentlichen Bildes notwendig geworden sei.
23.08.2023 14:15 Uhr
Ich sehe das professionell. Wenn der Tatbestand nicht erfüllt ist, ist er nicht erfüllt. Ganz egal, wie ich von der Meinung her dazu stehe.
23.08.2023 14:17 Uhr
Zitat:
Ich sehe das professionell. Wenn der Tatbestand nicht erfüllt ist, ist er nicht erfüllt. Ganz egal, wie ich von der Meinung her dazu stehe.


Au Mann, eine typische Beamten-Antwort.

Dir ist schon klar, dass die Subsumierung eines Sachverhaltes unter einen gesetzlichen Tatbestand in diesme Fall vom konkreten Richter mit seinen konkreten politischen oder soziologisch greifbaren Marotten abhängt?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 14:18 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.08.2023 14:22 Uhr
Zitat:
Es gibt genügend Gerichturteile, in denen argumentiert worden ist, dass die Säuberung aufgrund des öffentlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals notwendig wird und eben nicht bis zur Verwitterung oder bis zum nächsten Starkregen gewartet werden konnte


Das ist die Begründung für "genügend" andere Fälle. Sachbeschädigungen werden üblicherweise vor einem Einzelrichter am Amtsgericht verhandelt und da gilt die richterliche Unabhängigkeit in der Urteilsfindung. Selbst wenn der Kollege am AG Nürnberg zu einem anderen Ergebnis kommen sollte als der Kollege am AG Berlin.

Wie sieht es im konkreten Fall aus? Was genau verwirklicht hier § 303 StGB und was haben StA und Richterin in der Urteilsfindung übersehen?
23.08.2023 14:22 Uhr
Zitat:
Die Frage ist, ob die gleiche Aktion bei anderen Denkmalen wirklich schon einmal geprüft wurde. Eher nicht, denn das Beschmieren von Denkmalen ist normalerweise im engeren Sinn politisch konnotiert und wird durchaus bestraft.

Vielleicht ist genau das das Problem mit diesen Schnellverfahren, wie sie u.a. von vielen dol'schen Rechten gefordert wurden?

Die Staatsanwaltschaft hat wegen der naheliegendsten Straftat (Sachbeschädigung) angeklagt und dann einen Freispruch gefordert, weil im Zuge der Beweisaufnahme herauskam, daß überhaupt keine Sachbeschädigung vorlag. Hätte er einen anderen Straftatbestand gewählt, hätten wir vermutlich noch kein Urteil, weil es dann wohl kein Schnellverfahren gegeben hätte.

An welche Straftat hattest Du denn gedacht?
23.08.2023 14:27 Uhr
Zitat:
Zitat:
Die Frage ist, ob die gleiche Aktion bei anderen Denkmalen wirklich schon einmal geprüft wurde. Eher nicht, denn das Beschmieren von Denkmalen ist normalerweise im engeren Sinn politisch konnotiert und wird durchaus bestraft.

Vielleicht ist genau das das Problem mit diesen Schnellverfahren, wie sie u.a. von vielen dol'schen Rechten gefordert wurden?

Die Staatsanwaltschaft hat wegen der naheliegendsten Straftat (Sachbeschädigung) angeklagt und dann einen Freispruch gefordert, weil im Zuge der Beweisaufnahme herauskam, daß überhaupt keine Sachbeschädigung vorlag. Hätte er einen anderen Straftatbestand gewählt, hätten wir vermutlich noch kein Urteil, weil es dann wohl kein Schnellverfahren gegeben hätte.

An welche Straftat hattest Du denn gedacht?


Die Sachbeschädigung wurde bisher eben typischerweise bejaht, weil ein finanzieller oder sonstiger "Aufwand" (Arbeitsstunden der Mitarbeiter des Bauhofes etc.) notwendig wurde, "die Sache" in den "ordnungsgemäßen Zustand" zurückzubringen, also das öffentliche Bild schnell wieder herzustellen.

Besonders interessant finde ich aus diesem Grund die Sache mit dem Brunnen. Siehe oben.
23.08.2023 14:31 Uhr
Zitat:
Es gibt genügend Gerichturteile, in denen argumentiert worden ist, dass die Säuberung aufgrund des öffentlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals notwendig wird und eben nicht bis zur Verwitterung oder bis zum nächsten Starkregen gewartet werden konnte. So beispielsweise in Nürnberg mit diversen Unter-Begründungen, unter anderem "Tourismus", bei Denkmalen, oder zuletzt bei einem öffentlichen Brunnen, bei dem das Wasser eingefärbt worden ist. Eine Sachbeschädigung, weil Arbeitsaufwand zur schnellen Wiederherstellung des öffentlichen Bildes notwendig geworden sei.

1. Und wie wurde in diesen Verfahren geurteilt? Haben nur die Staatsanwälte so argumentiert oder auch die Richter so entschieden?

2. Das ist doch gerade der Charme dieses Schnellverfahrens. Als der Restaurator am Tatort ankam, war von der Farbe schon fast nichts mehr zu sehen und den Rest konnte er - ich übertreibe vermutlich - mit einem Papiertaschentuch und etwas Spucke entfernen. Der Arbeits- und Kostenaufwand tendierte gegen Null und am Ort des Denkmals hat das eh keiner bemerkt, außer vielleicht der Wachschutz.

Edit: Meine kursiv geschriebenen Worte sind faktisch falsch, wie ich inzwischen erfahren habe.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 14:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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