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Begrüßt du den Freispruch der "Klimakleber", die das Grundgesetzdenkmal in Berlin mit schwarzer Farbe beschmiert hatten? |
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23.08.2023 13:25 Uhr |
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Ein Urteil das typisch für Berlin ist, ich nehme das mal zur Kenntnis. |
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23.08.2023 13:28 Uhr |
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Mir fehlt dafür das Verständnis. Klingt nach einem Freibrief für künftige Aktionen bzw. nach einer gebrauchsanleitung für künftige Aktionen dieser Art. Allerdings bin ich auch kein Jurist, vielleicht fehlt mir darum das Verständnis für das Urteil. |
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23.08.2023 13:31 Uhr |
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Hmm, vielleicht war die Idee mit den Schnellverfahren gegen Klima-Kleber doch nicht so schlecht, wie ich dachte?
Denn genau nach solch einem Schnellverfahren erfolgte dieser erwart- und nachvollziehbare Freispruch. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 13:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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23.08.2023 13:37 Uhr |
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Juristisch sei es, wie es sei.
Interessant wäre, ob das Urteil genau so ausgefallen wäre, wenn es "Aktivisten von Rechts" gewesen wären. |
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23.08.2023 13:41 Uhr |
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Na, wenn das Beschmieren mit abwaschbarer Farbe keine Sachbeschädigung darstellt, dann ist das so und es gibt keinen Grund, das in diesem Fall anders zu bewerten. Ich nehme an, dass das Gericht sich vor der Urteilsfindung mit ähnlichen Fällen befasst hat. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 13:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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23.08.2023 13:44 Uhr |
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Nulla puna sine lege: wo keine Straftat, da keine Strafe. Das lernen Jurastudenten schon im ersten Semester.
Unberührt bleiben davon indessen mögliche zivilrechtliche Ansprüche.
Gar nicht spaßig finde ich dagegen die "Rübe ab"-Mentalität, die hier von den rechtsdrehenden Accounts vertreten wird. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 13:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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23.08.2023 13:53 Uhr |
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Zitat:Ausgerechnet das Grundgesetz-Denkmal zu beschmieren ist für dich an sich schon strafrechtlich nicht relevant?
An sich schon, im konkreten Fall hingegen nicht.
Zitat: Wie kommst du auf dieses dünne Brett?
S. Begründung des Freispruchs. Kannst Du im verlinkten Artikel problemlos nachlesen. |
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23.08.2023 13:56 Uhr |
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Nein. Und solche Chaoten verdienen Prügelstrafe. |
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23.08.2023 13:56 Uhr |
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Zitat:
Zitat: Wie kommst du auf dieses dünne Brett?
S. Begründung des Freispruchs. Kannst Du im verlinkten Artikel problemlos nachlesen.
Du kannst problemlos nachdenken und vergleichen: Die gleiche Begründung wäre beispielsweise bei der gleichen Aktion beim Holocaust-Denkmal nicht geliefert worden. Es geht also durchaus um die Art der politischen Aktion und vermutlich um die Art der Politisierung. |
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23.08.2023 13:59 Uhr |
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Ansonsten ist wohl "alles relativ" für die momentanen Pseudo-Eliten mit ihren angeflanschten Groupies, denn sogar "die Symbolik" auf das Grundgesetz zu pissen oder zu scheissen wird schließlich von vielen Leuten aus dieser Szene explizit befürwortet. Da ist etwas abwaschbare Farbe versehen mit der Legende, man wolle damit das Grundgesetz aufwerten, auch ganz objektiv irgendwann nicht mehr weiter tragisch. Einfach deshalb, weil es in den aktuellen Zuständen wirklich Schlimmeres gibt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 20:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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23.08.2023 14:14 Uhr |
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Zitat:Zitat: Die gleiche Begründung wäre beispielsweise bei der gleichen Aktion beim Holocaust-Denkmal nicht geliefert worden. Es geht also durchaus um die Art der politischen Aktion und vermutlich um die Art der Politisierung.
Mich würde dann interessieren, inwieweit für Dich der Straftatbestand des § 303 StGB hier durch die Angeklagten verwirklicht worden ist.
Es gibt genügend Gerichturteile, in denen argumentiert worden ist, dass die Säuberung aufgrund des öffentlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals notwendig wird und eben nicht bis zur Verwitterung oder bis zum nächsten Starkregen gewartet werden konnte. So beispielsweise in Nürnberg mit diversen Unter-Begründungen, unter anderem "Tourismus", bei Denkmalen, oder zuletzt bei einem öffentlichen Brunnen, bei dem das Wasser eingefärbt worden ist. Eine Sachbeschädigung, weil Arbeitsaufwand zur schnellen Wiederherstellung des öffentlichen Bildes notwendig geworden sei. |
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23.08.2023 14:15 Uhr |
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Ich sehe das professionell. Wenn der Tatbestand nicht erfüllt ist, ist er nicht erfüllt. Ganz egal, wie ich von der Meinung her dazu stehe. |
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23.08.2023 14:27 Uhr |
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Zitat:Zitat: Die Frage ist, ob die gleiche Aktion bei anderen Denkmalen wirklich schon einmal geprüft wurde. Eher nicht, denn das Beschmieren von Denkmalen ist normalerweise im engeren Sinn politisch konnotiert und wird durchaus bestraft.
Vielleicht ist genau das das Problem mit diesen Schnellverfahren, wie sie u.a. von vielen dol'schen Rechten gefordert wurden?
Die Staatsanwaltschaft hat wegen der naheliegendsten Straftat (Sachbeschädigung) angeklagt und dann einen Freispruch gefordert, weil im Zuge der Beweisaufnahme herauskam, daß überhaupt keine Sachbeschädigung vorlag. Hätte er einen anderen Straftatbestand gewählt, hätten wir vermutlich noch kein Urteil, weil es dann wohl kein Schnellverfahren gegeben hätte.
An welche Straftat hattest Du denn gedacht?
Die Sachbeschädigung wurde bisher eben typischerweise bejaht, weil ein finanzieller oder sonstiger "Aufwand" (Arbeitsstunden der Mitarbeiter des Bauhofes etc.) notwendig wurde, "die Sache" in den "ordnungsgemäßen Zustand" zurückzubringen, also das öffentliche Bild schnell wieder herzustellen.
Besonders interessant finde ich aus diesem Grund die Sache mit dem Brunnen. Siehe oben. |
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23.08.2023 14:31 Uhr |
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Zitat:Es gibt genügend Gerichturteile, in denen argumentiert worden ist, dass die Säuberung aufgrund des öffentlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals notwendig wird und eben nicht bis zur Verwitterung oder bis zum nächsten Starkregen gewartet werden konnte. So beispielsweise in Nürnberg mit diversen Unter-Begründungen, unter anderem "Tourismus", bei Denkmalen, oder zuletzt bei einem öffentlichen Brunnen, bei dem das Wasser eingefärbt worden ist. Eine Sachbeschädigung, weil Arbeitsaufwand zur schnellen Wiederherstellung des öffentlichen Bildes notwendig geworden sei.
1. Und wie wurde in diesen Verfahren geurteilt? Haben nur die Staatsanwälte so argumentiert oder auch die Richter so entschieden?
2. Das ist doch gerade der Charme dieses Schnellverfahrens. Als der Restaurator am Tatort ankam, war von der Farbe schon fast nichts mehr zu sehen und den Rest konnte er - ich übertreibe vermutlich - mit einem Papiertaschentuch und etwas Spucke entfernen. Der Arbeits- und Kostenaufwand tendierte gegen Null und am Ort des Denkmals hat das eh keiner bemerkt, außer vielleicht der Wachschutz.
Edit: Meine kursiv geschriebenen Worte sind faktisch falsch, wie ich inzwischen erfahren habe. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.08.2023 14:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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