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Fragenübersicht Die EU-Kommission setzt sich für eine Überwachungssoftware im Internet ein, die Kindesmissbrauch aufdecken soll. - Deine Meinung dazu?
1 - 19 / 19 Meinungen
03.10.2023 21:26 Uhr
Zitat:
Papadopoulos abgelehnt Inhaltlich nicht ok!


Ah ja. Was ist inhaltlich daran falsch?
03.10.2023 21:28 Uhr
Am sichersten wird Kindesmissbrauch natürlich verhindert, wenn jeder unter lückenloser Überwachung steht. Das ist klar. In einem Polizeistaat könnte man wahrscheinlich die Fälle auf ein Minimum drücken. Aber wollen wir den? Ich glaube nicht daran, dass die Spionage in Chats nur diesem einen Zweck dienen wird.
03.10.2023 21:30 Uhr
Zitat:
In einem Polizeistaat könnte man wahrscheinlich die Fälle auf ein Minimum drücken.

Falls das "3. Reich" und die DDR als Polizeistaaten qualifiziert sind, wissen wir bereits, daß es dort nicht funktioniert hat. Vermutlich war die Überwachung nicht stark genug ausgebaut.
03.10.2023 21:35 Uhr
Alberner Aktionismus.
Es werden an jeder Ecke Tools aus dem Boden schießen die den Blödsinn umgehen.
03.10.2023 21:47 Uhr
Wer soll sich das runterladen?
04.10.2023 07:50 Uhr
Da man wohl nicht ausschließen kann, dass eine solche Überwachungssoftware nicht auch anderen Zwecken dient, ist sie abzulehnen. Wir werden schon genug vom Staat überwacht.
04.10.2023 09:28 Uhr
Man müsste sehr naiv sein, wer ausschließlich die gute Absicht dahinter glauben will.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.10.2023 11:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.10.2023 10:01 Uhr
Wird eh nicht kommen oder später von den Täterschutzgerichten kassiert werden. Solange es in der Bevölkerung noch die Mentalität gibt, lieber Säuglinge in den Arsch ficken zu lassen als seine belanglosen Daten durch eine Software für Millisekunden prüfen zu lassen, wird sich da auch nicht viel ändern.
04.10.2023 11:05 Uhr
Zitat:
Wird eh nicht kommen oder später von den Täterschutzgerichten kassiert werden. Solange es in der Bevölkerung noch die Mentalität gibt, lieber Säuglinge in den Arsch ficken zu lassen als seine belanglosen Daten durch eine Software für Millisekunden prüfen zu lassen, wird sich da auch nicht viel ändern.


Du lebst auch nach dem Motto:

Wer nichts zu verbergen hat, kann sich auch beruhigt abhören lassen.
Abgesehen von der Umsetzbarkeit irgendwelche Chat-Rooms im Darknet zu überwachen, stellt es erstmal jeden unter Generalverdacht.

Wenn dein Postbote vor deiner Tür steht und deine Post liest, weil du in seinen Augen ein Kinderschänder sein könntest und er in der Post Beweise vermutet, möchte ich erleben, ob du dann auch so argumentierst.
04.10.2023 11:06 Uhr
Das Zeug wird doch im Darknet bezogen. Ich wüsste nicht, wie das überwacht werden soll.
04.10.2023 11:07 Uhr
Ich würde erst einmal wesentlich härtere Strafen für überführte Kinderschänder befürworten, bevor man weitere Überwachungsmechanismen einführt.
04.10.2023 11:18 Uhr
Zitat:
Ich würde erst einmal wesentlich härtere Strafen für überführte Kinderschänder befürworten, bevor man weitere Überwachungsmechanismen einführt.

Die sind doch m.W. schon verschärft worden. Klar ist der Besitz von KiPo strafbar, aber ich halte nichts davon da noch weiter zu verschärfen.
04.10.2023 11:26 Uhr
Zitat:

Die sind doch m.W. schon verschärft worden. Klar ist der Besitz von KiPo strafbar, aber ich halte nichts davon da noch weiter zu verschärfen.



Nicht eine weitere Verschärfung ist notwendig, sondern die Nutzung des bereits vorhandenen Strafrahmens.
04.10.2023 12:16 Uhr
Zitat:

sondern die Nutzung des bereits vorhandenen Strafrahmens.


Meines Wissens sind die Richter schon angehalten den Strafrahmen komplett auszuschöpfen. Ich sehe eben die Gefahr, dass dann nicht mehr zwischen einem Beifang und komplett mit Terrabyte Daten differenziert wird.
04.10.2023 12:25 Uhr
Zitat:
Meines Wissens sind die Richter schon angehalten den Strafrahmen komplett auszuschöpfen.


Mag sein, nur machen sie es nicht.


"Das bedeutet im Klartext: In nur 9,2% der registrierten Missbrauchsfälle wurden im Jahr 2020 die Täter/innen für ihr Vergehen bestraft! Ganze 417 (1753 – 1336) der abgeurteilten Personen wurden offenbar von ihrer Tat freigesprochen oder es wurde von einer Strafe abgesehen. "


https://kinderzahlen.de/zahlen/sexueller-kindesmissbrauch-zu-viele-faelle-zu-wenig-verurteilungen/

"Kindesmissbrauch: Bei sexuellem Kindesmissbrauch seien 82 Prozent der Freiheitsstrafen im Jahr 2019 zur Bewährung ausgesetzt worden. Zwar sei der Strafrahmen seither erhöht worden, aber warum sollten Richter, die schon den geringeren Rahmen nicht ausgeschöpft hätten, dies plötzlich mit einem höheren Rahmen tun"

https://www.ruhrnachrichten.de/regionales/zu-milde-strafen-bei-kindesmissbrauch-und-koerperverletzung-thorsten-schleif-rechnet-ab-w1747241-2000508187/
04.10.2023 13:29 Uhr
Naja, wenn 417 Leute freigesprochen wurden, dann reichte die Beweislast nicht aus. Das hat mit dem Strafrahmen erstmal nix zu tun. Der Besitz von KiPo fällt doch auch unter die 82%. Eine Gefängnisstrafe finde ich hier auch unangemessen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.10.2023 13:40 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.10.2023 13:32 Uhr
Zitat:
Naja, wenn 417 Leute freigesprochen wurden, dann reichte die Beweislast nicht aus


Oder der Verurteilungswillen, es gibt Fälle von schwersten Missbrauch die mit einer Strafe zur Bewährung sanktioniert werden, die juristische Wertung solcher Verbrechen ist manchmal schwer nachvollziehbar.
04.10.2023 15:52 Uhr
Kindesmissbrauch ist immer wieder der Vorwand für totale Überwachung. Eigentlich abscheulich, dass das immer wieder vorgeschoben und instrumentalisiert wird.
04.10.2023 15:56 Uhr
Zitat:
Die sind doch m.W. schon verschärft worden. Klar ist der Besitz von KiPo strafbar, aber ich halte nichts davon da noch weiter zu verschärfen.


Schärfer geht schon gar nicht mehr. Selbst wenn man Zugang zu welchen bekommt und zur Polizei damit geht ist die Mindeststrafe ein Jahr. Statt zur Polizei zu gehen muss man diese vollständig löschen - am besten so, dass die Polizei sie nicht mehr zugänglich machen kann. Wenn es in den Medien heißt, dass Polizisten mit Kinderpornos erwischt worden sind, handelt es sich eventuell sogar um solche Beweissicherung zu Zeiten irre gewordenener Gesetzgebung.
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