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Fragenübersicht Hättest du Gil Ofarims Entschuldigung akzeptiert?
1 - 16 / 16 Meinungen
30.11.2023 11:35 Uhr
5-stellig, mindestens!
30.11.2023 11:36 Uhr
Weiß ich nicht. Dazu hätte ich anwesend sein müssen, um beurteilen zu können, wie ehrlich die Reue ist. Sollte er wirklich eingesehen haben, Mist gebaut zu haben, wahrscheinlich schon.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.11.2023 11:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.11.2023 11:36 Uhr
Nein, unter diesen Umständen nicht, aber ich würde mir meine Nachsicht von ihm entsprechend honorieren lassen.
30.11.2023 11:36 Uhr
Ja und nun?
30.11.2023 11:37 Uhr
Ja, warum nicht. Wenn ich das Gefühl habe, dass er es ernst meint.

Viele schlimmer finde ich, dass die zahllosen Deppen in den Medien, die ihm gleich nach Bekanntwerden des Vorfalls den Rücken gestärkt haben, ohne den wahren Sachverhalt zu kennen und ohne die Gegenseite anzuhören zur öffentlichen Hetzjagd auf das Hotel und seine Angestellten geblasen haben.
Von diesen Arschgeigen hört man plötzlich keinen Ton mehr.
30.11.2023 11:39 Uhr
Zitat:
Weiß ich nicht. Dazu hätte ich anwesend sein müssen, um beurteilen zu können, wie ehrlich die Reue ist. Sollte er wirklich eingesehen haben, Mist gebaut zu haben, wahrscheinlich schon.


So.
30.11.2023 11:54 Uhr
Gil Ofarim hat für mich in etwa die öffentliche Bedeutung eines "Drachenlords". Wollen wir jetzt hier jeden Provinzprozess moralisch ausdiskutieren?

Und nein - das ist keine Aufforderung an Magdalena Klein zu einer neuen Umfrage-Serie.
30.11.2023 12:15 Uhr
Die Entschuldigung kann niemals aufrichtig gewesen sein, da Ofarim den Tatvorwurf bis zum Moment als die Beweislast gegen ihn erdrückend geworden ist, aufrecht erhalten hat.

Ich behaupte mal, dass die Entschuldigung nicht Ausdruck einer tiefen Reue war, sondern ein Mittel um selbst einer richterlichen Bestrafung zu entgegen.
30.11.2023 13:13 Uhr
Ich hätte seine Entschuldigung letztendlich wohl akzeptiert und den Fall damit als erledigt angesehen. Die Verfehlung war nicht unerheblich, die nicht gerichtliche Bestrafung in Form des öffentlichen Bekanntwerdens der Verfehlung ist aber für eine Person des öffentlichen Lebens viel gewichtiger als eine noch höhere Geldstrafe. Zudem ist zu berücksichtigen dass es vermutlich die erste Verfehlung war, zumindest vermute ich das, und das eine Wiederholungsgefahr nach diesen schmerzhaften Erfahrungen eher als sehr gering anzusehen ist. Von daher geht der Ausgang des Verfahrens für mich absolut in Ordnung. Wohl wissend der zuvor ausgeführten Aspekte hätte ich die Entschuldigung akzeptiert, auch ohne Geldleistung.
30.11.2023 13:19 Uhr
Vermutlich schon. Im Grunde bin ich ja eigentlich ein Schwamm-drüber-Typ, solange der entstandene Schaden wiedergutmachbar ist. Das dürfte hier der Fall sein. Die öffentliche Peinlichkeit sollte Initiative genug sein, dass er etwas über sein Leben nachdenkt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.11.2023 13:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.11.2023 13:31 Uhr
Für den Tatgeschädigten ist die Rechnung eine andere. Der Vergleich führte sicher dazu, dass eine Zahlungsverpflichtung zur Wiedergutmachung an einen Dritten besteht und zugleich hat der Tatgeschädigte seinen eigenen Anspruch auf Schadensersatz verbindlich vereinbaren lassen können. Das Risiko eines Urteils mit möglichen Nachinstanzverfahren ist damit ausgeräumt und dem Geschädigten ist geholfen. Damit ist dann auch wieder hinreichender Rechtsfrieden hergestellt.

30.11.2023 13:36 Uhr
Nein, dieser Mann ist ein Bully der widerlichsten Sorte.
30.11.2023 13:46 Uhr
"...Das Risiko eines Urteils mit möglichen Nachinstanzverfahren ist damit ausgeräumt und dem Geschädigten ist geholfen. Damit ist dann auch wieder hinreichender Rechtsfrieden hergestellt."


Von einem hinreichend hergestellten Rechtsfrieden kann keine Rede sein, denn der endgültige Abschluß des Verfahrens steht ja noch aus, Herr Jurist.

Wie es außerdem heißt müssen z.B. erstmal alle Zahlungen durch diesen Knilch erfolgt sein und dem geschädigten Hotel selbst soll ja durchaus noch die Möglichkeit gegen diesen "Rufmord" anzugehen gegeben sein.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.11.2023 13:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.11.2023 14:43 Uhr
Das ist mir scheißegal, was ein zweitklassiger, abgehalfterter Sänger aus den 90ern heute so absondert.
30.11.2023 20:05 Uhr
Zitat:
"...Das Risiko eines Urteils mit möglichen Nachinstanzverfahren ist damit ausgeräumt und dem Geschädigten ist geholfen. Damit ist dann auch wieder hinreichender Rechtsfrieden hergestellt."


Von einem hinreichend hergestellten Rechtsfrieden kann keine Rede sein, denn der endgültige Abschluß des Verfahrens steht ja noch aus, Herr Jurist.

Wie es außerdem heißt müssen z.B. erstmal alle Zahlungen durch diesen Knilch erfolgt sein und dem geschädigten Hotel selbst soll ja durchaus noch die Möglichkeit gegen diesen "Rufmord" anzugehen gegeben sein.


Eines ist allerdings gänzlich sicher: Was die sogenannte „Frau Harzhexe“ denkt, interessiert keinen der Beteiligten.
30.11.2023 21:01 Uhr
Wahrscheinlich ja, damit sich diese arme Wurst nicht wieder als Opfer inszeniert. Jedenfalls wenn, dann nur aus irgendeinem Kalkül heraus.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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