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Fragenübersicht Welche Maßnahmen sollten nach den jüngsten Enthüllungen der Verbindungen zwischen AfD-Abgeordneten und dem russischen Geheimdienst FSB nun ergriffen werden?
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende
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05.02.2024 16:22 Uhr
Den Umfrager in den Gulag schicken?
05.02.2024 16:29 Uhr
Schade, dass der Umfagesteller offensichtlich nicht imstande war, ausgewogene Antwortoptionen anzubieten.
Ich hatte die Umfrage ablehnen müssen, mea culpa.

Zur Frage:
Der Vorgang gehört juristisch und politisch aufgearbeitet. Dass die "A"fD mit Russland zusammenarbeitet ist kein Geheimnis. Als Verbotsgrund dürfte das Ganze imho nicht ausreichend sein.
Überhaupt ist so ein Verbot nicht zielführend. Dann gründen Höcke und Co. unter neuem Label den nächsten Laden und machen weiter.
An deren Wähler muss man ran. Und dafür ist die Aufdeckung solcher Machenschaften hilfreich. Auch jetzt werden wieder einige aufwachen.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.02.2024 16:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.02.2024 16:29 Uhr
Wenn jetzt das AfD-Verbot nicht kommt, ist den Verantwortlichen in der Politik wirklich nicht mehr zu helfen. Langsam reicht es wirklich, was die AfD hier veranstaltet.
05.02.2024 16:31 Uhr
Zitat:
Wenn jetzt das AfD-Verbot nicht kommt, ist den Verantwortlichen in der Politik wirklich nicht mehr zu helfen. Langsam reicht es wirklich, was die AfD hier veranstaltet.


Mimimimimi
05.02.2024 16:31 Uhr
Zitat:
Wenn jetzt das AfD-Verbot nicht kommt, ist den Verantwortlichen in der Politik wirklich nicht mehr zu helfen. Langsam reicht es wirklich, was die AfD hier veranstaltet.


Ja, wenn man die dann kommende Nachfolgeorganisation noch stärker machen will ...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.02.2024 17:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.02.2024 16:33 Uhr
Zitat:
Schade, dass der Umfagesteller offensichtlich nicht imstande war, ausgewogene Antwortoptionen anzubieten.
Ich hatte die Umfrage ablehnen müssen, mea culpa.


Da ist von der Zerschlagung der AfD bis zum Weiter so als wäre nichts gewesen für jeden etwas dabei. Welche Antwortoptionen fehlen dir denn noch?

Zur Not könntest du auch "Diskussion" wählen.

Appeasement mit Faschisten wird nur nicht funktionieren, Detti.
05.02.2024 16:34 Uhr
Wie läuft das ab, @Troll? Hüpfst Du mit Deiner Schamanentrommel drei Runden ums Feuer, um Dich für die nächsten 12 täglichen Anti-AfD-Umfragen inspirieren zu lassen?
05.02.2024 16:34 Uhr
Zitat:
Mimimimimi


Julio klingt, als würde er kurz vor seiner permanenten Sperre nur noch auf dem letzten Loch pfeifen.
05.02.2024 16:35 Uhr
Ach Troll die Welt ist leider nicht so einfach, wie Du sie gerne hättest.
Aber wirf mir halt Appeasement vor. Wenn es Dich glücklich macht.
05.02.2024 16:36 Uhr
Zitat:
Zitat:
Mimimimimi


Julio klingt, als würde er kurz vor seiner permanenten Sperre nur noch auf dem letzten Loch pfeifen.


Mimimimimi
05.02.2024 16:36 Uhr
Offenbar reichen Schlagzeilen und Vorwürfe um Teile der Bevölkerung massiv zu verunsichern und auf Linie zu bringen.


Was Mitarbeiter der AfD getan haben sollen und könnten ist sicherlich wissenswert, aber nur tatsächliche Taten und Handlungen sollten Maßnahmen nach sich ziehen.
05.02.2024 16:43 Uhr
Zitat:
Offenbar reichen Schlagzeilen und Vorwürfe um Teile der Bevölkerung massiv zu verunsichern und auf Linie zu bringen.


Manchmal lohnt es sich, die verlinkten Artikel im Hintergrund einer Umfrage durchzulesen:

Zitat:
Schon im vergangenen Sommer geriet Sergijenko unter diesen ungeheuerlichen Verdacht: Es wurde bekannt, dass er sich mit einer ominösen Kontaktperson namens "Alexej" in Moskau über eine mögliche Klage gegen Panzerlieferungen austauschte. Die Chats waren damals dem "Spiegel" und "The Insider" zugespielt worden.

(...)

Tatsächlich hatte die Bundestagsfraktion der AfD im Juli 2023 eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht: Die Bundesregierung habe ohne Beteiligung des Bundestages kein Kriegsgerät an die Ukraine liefern dürfen, hieß es. Einen Zusammenhang zwischen ihrer Klage und Wladimir Sergijenko bestreitet die Partei.
Im November sperrte der Bundestag Sergijenko den Hausausweis, mit dem er sich bis dahin frei in den Parlamentsgebäuden bewegen konnte.


https://www.zdf.de/nachrichten/politik/afd-sergijenko-agent-fsb-100.html
05.02.2024 16:53 Uhr
Insgesamt ist die Spionageabwehr zu verbessern, die in den letzten Jahren massiv vernachlässigt wurde.
05.02.2024 17:10 Uhr
Die Chancen auf ein erfolgreiches AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht steigen quasi stündlich. Auf geht's!
05.02.2024 18:28 Uhr
Zitat:
Wenn jetzt das AfD-Verbot nicht kommt, ist den Verantwortlichen in der Politik wirklich nicht mehr zu helfen. Langsam reicht es wirklich, was die AfD hier veranstaltet.


Nur zur rechtlichen Einordnung, auch wenn manch einer hier Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit hat, wenn ihm deren Vorgehen oder Entscheidungen nicht in den ideologischen Kram passen.

Für Parteienverbote ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Es verhandelt diese auf Antrag von Bundestag, Bundesrat und/oder Bundesregierung.

Welche Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Partei zu verbieten, legte das Gericht zuletzt im Zusammenhang mit dem entsprechenden Antrag gegen die NPD fest.

Das Verfahren gegen die NPD dauerte vier Jahre.
Selbst wenn eines der o.g. Verfassungsfragen sofort einen Antrag gegen die AfD stellte, dürfte es also bis 2027 dauern, bis dieser entschieden wäre.
So lange könnte die Partei auch weiter an Wahlen teilnehmen.

Die im Zitat angesprochene Politik bzw. die politisch Verantwortlichen entscheiden also nicht über ein Verbot der AfD, sondern lediglich darüber, ob sie einen Verbotsantrag gegen die Partei beim zuständigen Gericht stellen.

Die beiden Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterten übrigens.
05.02.2024 18:31 Uhr
> Nur zur rechtlichen Einordnung,

es ist immer witzig, wenn jemand, der vor kurzem noch bzgl. von legal existierenden Grundrechtseinschränkungen in Deutschland belehrt werden musste, über rechtliche Einordnungen fabuliert.

Das ist noch absurder, als wenn man aus der Existenz einer Modelleisenbahn eine Karriere als Bahnvorstand ableitet.
05.02.2024 18:35 Uhr
Zitat:
Die beiden Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterten übrigens.


Wäre ja auch blöd gewesen, wenn das BVerfG dem Verfassungsschutz die eigene Partei unter dem Hintern weggezogen hätte. Letztendlich waren die Alt- und Neonazis auch zu unbedeutend.

Jetzt liegt der Fall entschieden anders und wenn Gefahr in Verzug ist, kann es mit einem Verbot auch sehr schnell gehen.
05.02.2024 18:37 Uhr
Meiner Kenntnis nach gibt es Rechtsnormen, die den Umgang mit dem Verdacht der geheimdienstlichen Tätigkeit für einen ausländischen Nachrichtendienst regeln.

Die Sperrung des Hausausweises bei einem solchen Verdacht ist keine Feststellung darüber, ob die Tat begangen wurde, sondern dient nachvollziehbar der Gefahrenabwehr.

Ob an dem Verdacht etwas dran ist und wenn ja, was, klären die zuständige Staatsanwaltschaft und ggf. ein Gericht.

Ob der betroffene Bundestagsabgeordnete von der geheimdienstlichen Tätigkeit wußte, wird sicher ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen sein.

Das nichts und niemand vor solchen Infiltrierungen sicher ist, bewiesen in der Vergangenheit spektakuläre Fälle wie Topas oder Günter Guillaume.

Eugen Schmidt befände sich also in guter und prominenter Gesellschaft.
05.02.2024 18:38 Uhr
Zitat:
> Nur zur rechtlichen Einordnung,

es ist immer witzig, wenn jemand, der vor kurzem noch bzgl. von legal existierenden Grundrechtseinschränkungen in Deutschland belehrt werden musste, über rechtliche Einordnungen fabuliert.

Das ist noch absurder, als wenn man aus der Existenz einer Modelleisenbahn eine Karriere als Bahnvorstand ableitet.


Worüber hast du mich denn Bitteschön belehren können?

05.02.2024 18:39 Uhr
Zitat:
Zitat:
Die beiden Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterten übrigens.


Wäre ja auch blöd gewesen, wenn das BVerfG dem Verfassungsschutz die eigene Partei unter dem Hintern weggezogen hätte. Letztendlich waren die Alt- und Neonazis auch zu unbedeutend.

Jetzt liegt der Fall entschieden anders und wenn Gefahr in Verzug ist, kann es mit einem Verbot auch sehr schnell gehen.


1. Warum liegt der Fall jetzt anders?

2. Welche Gefahr ist im Verzug?
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