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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  skippy.  15.04.2024 10:12 Uhr
True Crime: Glaubst du, dass schon mal ein Doler unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommen ist?
Nur mal so gefragt.
 Ja. 38,5%  (5)
 In Teilen.23,1%  (3)
 Nein.7,7%  (1)
 Diskussion.7,7%  (1)
 Bimbes.23,1%  (3)
 
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Von:  EvaHulzinger  15.04.2024 09:25 Uhr
Gab es im Rahmen Deiner Ahnenforschung regionale Erkenntnisse, die Du so nicht erwartest hättest?
Man findet Ahnen aus Gegenden, die man so wohl nicht gedacht hätte oder auch geschlossene Stammbäume, die regional sehr begrenzt agieren.
 Ja18,8%  (3)
 Nein6,3%  (1)
 In Teilen37,5%  (6)
 Diskussion6,3%  (1)
 Bimbes31,3%  (5)
 
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Von:  Harzhexe  14.04.2024 21:58 Uhr
Wie verhältst du dich als PKW-Fahrer in einer Verkehrskontrolle und sind dir diese Tipps (Hintergrund) alle bekannt?
"Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, abgelaufene Plakette oder Rotlichtverstoß – wer in eine Verkehrskontrolle gerät, sollte wissen, wie er sich am besten verhält. Die wichtigsten Tipps:

Die erste Regel lautet so wenig wie möglich sagen. Auch wenn Sie genau wissen, was der Polizist Ihnen vorwirft – antworten Sie am besten nur mit "Nein, ich weiß nicht, warum Sie mich angehalten haben". Andernfalls weiß der Polizist sofort: Sie wussten genau, was Sie taten. Juristen sagen: Sie haben vorsätzlich gehandelt.

Auch Beifahrer sollten sich ruhig verhalten. Sagt der Beifahrer beim Anhalten zum Beispiel: "Ich habe doch gesagt, du sollst langsamer fahren", kann das die Strafe verdoppeln. Mitfahrer dürfen nur als Zeugen befragt werden.

Bußgeldbescheide suggerieren oft, dass der Empfänger antworten muss. Das stimmt aber nicht. Auskunftspflichtig sind nur Angaben zur Person – die aber bereits über das Kennzeichen ermittelt wurden. Auch wenn die Behörde den Falschen verdächtigt, muss der Anhörungsbogen nicht ausgefüllt werden.

Wer zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhält, kann Einspruch einlegen. Das geht auch ohne Anwalt: Ein kurzer Satz wie "Ich habe die Ordnungswidrigkeit nicht begangen" genügt. Aber Achtung: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde eingehen.

Bei empfindlichen Strafen wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug ist es sinnvoll, sofort einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Er kann Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob eine Verteidigung erfolgversprechend ist.

Manchmal ist ein höflicher und freundlicher Umgang mit Polizei und Ordnungsamt erfolgreicher als eine juristische Verteidigung. Die Beamten haben bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum: Sie können darauf verzichten, eine Anzeige zu schreiben oder ein Bußgeld zu verordnen. Das fällt ihnen aber leichter, wenn man ihnen freundlich gegenüber tritt...."


https://www.t-online.de/mobilitaet/recht-und-verkehr/id_100385174/polizeikontrolle-wann-nein-die-beste-antwort-ist.html
 Das ist mir natürlich bekannt, aber danke für die Erinnerung da die Strafen härter geworden sind.23,1%  (3)
 Ich bin nur Radfahrer und sehe das gelassener... :)0,0%  (0)
 Ich bin IMMER freundlich...hier nämlich auch!7,7%  (1)
 Ich berichte gern von meinen Erlebnissen.7,7%  (1)
 Ich habe solche Probleme nicht (mehr).0,0%  (0)
 Diskussion?7,7%  (1)
 Bimbes53,8%  (7)
 
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Von:  Buddha II  13.04.2024 09:37 Uhr
Nutzt Du bei Deinen Flugreisen die Airport-Lounges?
Statt in den überteuerten Cafes und Restaurants in den Terminals noch etwas zu essen, setzen sich viele Menschen lieber in die jeweiligen Lounges und genießen dort freies Essen und Trinken und sitzen auch viel bequemer, als auf den Bänken vor den Abflug-Gates.

Normalerweise erhalten nur Gäste der höheren Flugklassen (Business/First) und Statuskunden der Airlines Zugang zu den Lounges.
Mit entsprechenden Mitgliedskarten (z.B. Priority Pass) erhält man aber auch als ganz normaler Economy-Passagier Zugang. Manche Lounges gewähren dein Eintritt auch gegen eine Gebühr, wobei die stark variieren.

Am Flughafen Bangkok betragen z.B. die Gebühren je nach Lounge-Anbieter für 3 Stunden Aufenthalt zwischen 20 und 40 US-Dollar.

Quelle:
https://www.welt.de/reise/Fern/article248031
340/Flughafen-So-bekommen-Sie-Zutritt-zur-
Lounge-im-Premium-Bereich.html#:~: text=Am einfachsten kommt derjenige
in,Tag oder zumindest zeitnah erfolgen.
 Ja, ich reise meist in den qualifizierten Flugklassen0,0%  (0)
 Ja, ich bin Statuskunde (z.B. Lufthansa Frequent Traveller)6,7%  (1)
 Ja, ich besitze eine "Lounge-Access-Karte" oder Kreditkarte mit Zugangsfunktion6,7%  (1)
 Ja, ich bezahle dann für den Eintritt in die Lounge0,0%  (0)
 Nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. vor/nach Langstreckenflügen)6,7%  (1)
 Sehr selten6,7%  (1)
 Gar nicht33,3%  (5)
 Ich fliege nicht...13,3%  (2)
 Diskussion6,7%  (1)
 Bimbes20,0%  (3)
 
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Von:  Dr.Klöbner  12.04.2024 13:26 Uhr
Angenommen Du hast vier Übernachtungen in einem Hotel. Wie oft lässt Du das Zimmer reinigen?
Immer mehr Hotels verweisen darauf, dass aus Gründen der Nachhaltigkeit das Zimmer nicht täglich gereinigt werden brauche. Manche geben sogar ein kleines Gimmick dafür.
 dreimal7,1%  (1)
 zweimal14,3%  (2)
 einmal0,0%  (0)
 nur bei Bedarf, sonst gar nicht42,9%  (6)
 Diskussion 0,0%  (0)
 Bimbes35,7%  (5)
 
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