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Fragenübersicht Sollte man Personen, die in Deutschland ein Aufenthaltsrecht haben, aber gegen die Werte verstoßen, relativ unkompliziert abschieben dürfen?
1 - 11 / 11 Meinungen
05.05.2024 19:06 Uhr
Ich denke, dass das durchaus seine Berechtigung hätte. Auch eine Überprüfung einer allfälligen Einbürgerung wäre auf der Tagesordnung stehend.
05.05.2024 19:36 Uhr
kann weg, falsche Umfrage

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.05.2024 19:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.05.2024 19:56 Uhr
Der Staat schafft es noch nicht einmal, die Personen wieder ausser Landes zu bringen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, da sind solche Debatten wenig zielführend.


Davon abgesehen besitzen die meisten (islamistischen) Gefährder bereits die deutsche Staatsangehörigkeit, wir werden mit dieser Gruppe also langfristig umgehen und leben müssen
05.05.2024 21:36 Uhr
I had a dream.
06.05.2024 00:42 Uhr
Was heißt denn Werte? Wenn sie dem deutschen Staat nicht genügend Kohle bringen?
06.05.2024 01:15 Uhr
Zitat:
Was heißt denn Werte? Wenn sie dem deutschen Staat nicht genügend Kohle bringen?


Kommt auf den Blickwinkel an.

Vielleicht geht es wirklich nur darum, denn auch grüne Väter erstechen ihre Töchter. Oder doch nicht?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.05.2024 01:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.05.2024 01:17 Uhr
Nein, Aufenthaltsrecht ist kein Gesinnungsstrafrecht.
06.05.2024 01:19 Uhr
Zitat:
Nein, Aufenthaltsrecht ist kein Gesinnungsstrafrecht.


Aufenthaltsrecht ist aber auch kein Freibrief für persönliche oder religiöse Extra-Touren zulasten anderer Menschen und zulasten der Gesellschaft.
06.05.2024 01:24 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nein, Aufenthaltsrecht ist kein Gesinnungsstrafrecht.


Aufenthaltsrecht ist aber auch kein Freibrief für persönliche oder religiöse Extra-Touren zulasten anderer Menschen und zulasten der Gesellschaft.


Klar, ich hege in einer schwachen Stunde auch solche Abschiebefantasien: Deutsche Fußballhools oder Neonazis wären dann auf der Liste - und manchmal auch du, *Pogoheil*. Aber dann erinnere ich mich an meine grundsätzlichen Haltungen: Aufenthaltsrecht ist kein Strafrecht.
06.05.2024 01:30 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nein, Aufenthaltsrecht ist kein Gesinnungsstrafrecht.


Aufenthaltsrecht ist aber auch kein Freibrief für persönliche oder religiöse Extra-Touren zulasten anderer Menschen und zulasten der Gesellschaft.


Klar, ich hege in einer schwachen Stunde auch solche Abschiebefantasien: Deutsche Fußballhools oder Neonazis wären dann auf der Liste - und manchmal auch du, *Pogoheil*. Aber dann erinnere ich mich an meine grundsätzlichen Haltungen: Aufenthaltsrecht ist kein Strafrecht.


Die konkrete Frage ist im Kern doch, ob du wirklich alle Gefährder, insbesondere Islamisten einwandern lassen und dann im Land behalten willst. Offensichtlich findest du die Ansiedelung solcher Leute eher tolerabel, andere Beobachter kommen zu einer anderen Haltung.
06.05.2024 08:38 Uhr
3. Abschnitt
Aufenthaltsverbot und Rückkehrverbot
Voraussetzungen für das Aufenthaltsverbot
§ 60.
(1)
Gegen einen Fremden kann ein Aufenthaltsverbot erlassen werden, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, dass sein Aufenthalt
1.
die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet oder
2.
anderen im Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten öffentlichen Interessen zuwiderläuft.

Und Artikel 8 nun hier:

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.


Also in Österreich müsste das gehen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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