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Fotografierst Du Deine Stimmzettel ab? |
| 1 - 18 / 18 Meinungen | |
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17.05.2024 22:42 Uhr |
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Ab und zu. Meist lösche ich aber die Fotos der vorletzten Wahl. Von der letzten habe ich noch Bilder. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.05.2024 22:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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17.05.2024 22:45 Uhr |
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Nein, ich habe immer ein paar Blanko-Exemplare in meinem Archiv, und was ich gewählt habe, weiss ich auch. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.05.2024 22:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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17.05.2024 22:54 Uhr |
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Ich habe alle Wahlgänge seit 2013 dokumentiert. |
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17.05.2024 22:57 Uhr |
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Ist das nicht unterdessen sogar verboten? |
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17.05.2024 23:03 Uhr |
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Daher auch hier ein aktuelles Ätsch an alle deutschen Freunde, die hierfür eine Anzeige vom Wahlleiter kassieren würden |
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17.05.2024 23:10 Uhr |
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Zitat:Ist das nicht unterdessen sogar verboten?
Privat kannst du im Grunde tun, was dir gefällt. Es gibt nur ein Problem der Zuordnung in der Öffentlichkeit, Stichwort Schutz des Wahlgeheimnisses bzw. § 107c StGB "Verletzung des Wahlgeheimnisses"...
Zitat:
§ 107c
Verletzung des Wahlgeheimnisses
Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Frühere Fassungen sind auch interessant, weil es offensichtlich um sehr Grundsätzliches geht:
https://lexetius.com/StGB/107c,2 |
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17.05.2024 23:12 Uhr |
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@Pogoheil
Macht man sich strafbar, wenn man beim Wirten sagt, was man gewählt hat? Streng ausgelegt, würde das auf das rauskommen oder? |
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17.05.2024 23:20 Uhr |
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@,Hulzingerin
Die Malina-Altzingerin ist aber schon ein Hingucker. ;-)
Leider schwarz. :o) |
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17.05.2024 23:23 Uhr |
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Ich habe noch nie meinen Stimmzettel fotografiert.
Wenn ich hier schreibe was ich bei der Europawahl wählen werde, würde ich das Wahlgeheimnis ja auch missachen. |
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17.05.2024 23:28 Uhr |
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@Heuschrecke
Reicht doch, es gibt doch nur eine Bundesliste. Bei Nationalratswahlen sind die Größer. und wenn es nur 7 Listen gibt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.05.2024 23:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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18.05.2024 00:26 Uhr |
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In einem Staat, in dem es für die Karriere wichtig sein kann, welche Partei man gewählt hat, mag das eine gute Idee sein. |
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18.05.2024 00:37 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ist das nicht unterdessen sogar verboten?
Privat kannst du im Grunde tun, was dir gefällt. Es gibt nur ein Problem der Zuordnung in der Öffentlichkeit, Stichwort Schutz des Wahlgeheimnisses bzw. § 107c StGB "Verletzung des Wahlgeheimnisses"...
Zitat:
§ 107c
Verletzung des Wahlgeheimnisses
Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Frühere Fassungen sind auch interessant, weil es offensichtlich um sehr Grundsätzliches geht:
https://lexetius.com/StGB/107c,2
Kann man denn gegen sein eigenes Wahlgeheimnis verstoßen? |
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18.05.2024 01:26 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Ist das nicht unterdessen sogar verboten?
Privat kannst du im Grunde tun, was dir gefällt. Es gibt nur ein Problem der Zuordnung in der Öffentlichkeit, Stichwort Schutz des Wahlgeheimnisses bzw. § 107c StGB "Verletzung des Wahlgeheimnisses"...
Zitat:
§ 107c
Verletzung des Wahlgeheimnisses
Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Frühere Fassungen sind auch interessant, weil es offensichtlich um sehr Grundsätzliches geht:
https://lexetius.com/StGB/107c,2
Kann man denn gegen sein eigenes Wahlgeheimnis verstoßen?
In der Öffentlichkeit beispielsweise beim demonstrativen Einwurf eines Stimmzettels in die Wahlurne, der so nach außen gefaltet ist, dass deine Wahlentscheidung sichtbar wird.
Hintergrund ist, dass beim Einwurf Öffentlichkeit zwangsläufig hergestellt ist, was wiederum der Wahlvorstand zwingend zu gewährleisten hat. Wahlen müssen nämlich frei, geheim und öffentlich (also durch Beobachter bezeugbar/überprüfbar) durchgeführt werden. |
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18.05.2024 01:58 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:Ist das nicht unterdessen sogar verboten?
Privat kannst du im Grunde tun, was dir gefällt. Es gibt nur ein Problem der Zuordnung in der Öffentlichkeit, Stichwort Schutz des Wahlgeheimnisses bzw. § 107c StGB "Verletzung des Wahlgeheimnisses"...
Zitat:
§ 107c
Verletzung des Wahlgeheimnisses
Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Frühere Fassungen sind auch interessant, weil es offensichtlich um sehr Grundsätzliches geht:
https://lexetius.com/StGB/107c,2
Kann man denn gegen sein eigenes Wahlgeheimnis verstoßen?
In der Öffentlichkeit beispielsweise beim demonstrativen Einwurf eines Stimmzettels in die Wahlurne, der so nach außen gefaltet ist, dass deine Wahlentscheidung sichtbar wird.
Hintergrund ist, dass beim Einwurf Öffentlichkeit zwangsläufig hergestellt ist, was wiederum der Wahlvorstand zwingend zu gewährleisten hat. Wahlen müssen nämlich frei, geheim und öffentlich (also durch Beobachter bezeugbar/überprüfbar) durchgeführt werden.
Dann ist der Ablauf der Wahl geheim. Aber ich kann doch wem auch immer mein Ergebnis mitteilen. Ich bin nur nicht verpflichtet dazu. |
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18.05.2024 07:14 Uhr |
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Ja, ich stelle es dann aber nicht ins Internet.
Und natürlich darf man erzählen was man gewählt hat ihr Übertreiber :o) |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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