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Fragenübersicht Der Spieler Mohamed Camara wurde vom französischen Verband für 4 Spiele gesperrt, weil er die Anti-Homophobie Sticker auf seinem Trikot überklebte, ist das verhältnismäßig?
1 - 17 / 17 Meinungen
31.05.2024 17:07 Uhr
Zitat:
Mohamed Camara ist für seine homophobe Einstellung in der Liga bekannt.


Was hat er denn so gesagt?
31.05.2024 17:17 Uhr
Zitat:
Was hat er denn so gesagt?


Mal abgesehen davon, dass seine Einstellung durch die Aktion deutlich wurde, hat er schon in der Kabine entsprechend deutlich gemacht, was er von "Homos" hält. Der Fußballverband von Mali, dessen Nationalspieler er ist unterstützt die homophobe Haltung des Spielers. Medien aus Mali hatten den 24-Jährigen wegen seiner homophoben Aktion als standhaften Muslim dargestellt, der gegen westliche Dekadenz kämpfe. Berichte wurden mit Fotos des Spielers während einer Pilgerreise nach Mekka illustriert. Bei einer kürzlich erfolgten Anhörung hatte der 24-Jährige aus Mali seine Weigerung, eine oder mehrere Aktionen zur Sensibilisierung im Kampf gegen Homophobie zu unterstützen, noch einmal bekräftigt.

(siehe auch den Artikel gem. Quellenangabe, sowie Artikel im Kicker, queer.de und vielen Sportmedien)
31.05.2024 17:18 Uhr
Vermutlich wurde die Verhältnismäßigkeit abgewogen. Im der hiesigen Sportgerichtsbarkeit bei den Verbandsgerichten wäre eine solche Strafe auch möglich und durchaus auch wahrscheinlich. Man beruft sich da üblicherweise auf weiche Normen wie Diskriminierungsverbote oder auf den Passus zum unsportlichen Verhalten. Alles dehnbar, die Rechtsprechung entwickelt sich nach und nach.
31.05.2024 17:35 Uhr
Nicht mein Bier.

Wobei ich mich immer öfter frage inwieweit ein Arbeitnehmer Aktionen des Arbeitgebers unterstützen muss, die nur indirekt den Job selbst betreffen.

Wenn nun in D ein Verein daher kommt der irgendeine AfD-nahe Aktion unterstützt, müsste der Balltreter mitziehen wenn der Verein nicht verboten ist?
31.05.2024 18:48 Uhr
Nein. Er verdient eine goldene Medaille.
31.05.2024 19:02 Uhr
Zitat:
Nicht mein Bier.

Wobei ich mich immer öfter frage inwieweit ein Arbeitnehmer Aktionen des Arbeitgebers unterstützen muss, die nur indirekt den Job selbst betreffen.

Wenn nun in D ein Verein daher kommt der irgendeine AfD-nahe Aktion unterstützt, müsste der Balltreter mitziehen wenn der Verein nicht verboten ist?



Ich verstehe so langsam Deine ständigen Aversionsattacken gegen mich. Du hast immer noch nicht in Deinen Rasta-Schädel bekommen, dass das Eintreten für Menschenrechte kein vergleichbarer Akt, wie das Eintreten für eine bestimmte politische Partei ist.

Apropos Rasta: Du dürftest vom Auftritt wahrscheinlich auch Sympathien für Jamaika entwickeln, die basteln gerade wieder an der Todesstrafe für Homosexuelle.

Bravo Herr Redakteur.
31.05.2024 19:05 Uhr
Rechtslage: In Jamaika ist der sexuelle Akt zwischen Männern gesetzlich verboten. Frauen betrifft dieses Gesetz de facto nicht; es wird an keiner Stelle des Gesetzes Bezug darauf genommen. Sex zwischen zwei Männern wird derzeit mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft. Bestrebungen, die die Strafverschärfung zum Inhalt haben sind gerade in Vorbereitung.
31.05.2024 19:16 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nicht mein Bier.

Wobei ich mich immer öfter frage inwieweit ein Arbeitnehmer Aktionen des Arbeitgebers unterstützen muss, die nur indirekt den Job selbst betreffen.

Wenn nun in D ein Verein daher kommt der irgendeine AfD-nahe Aktion unterstützt, müsste der Balltreter mitziehen wenn der Verein nicht verboten ist?



Ich verstehe so langsam Deine ständigen Aversionsattacken gegen mich. Du hast immer noch nicht in Deinen Rasta-Schädel bekommen, dass das Eintreten für Menschenrechte kein vergleichbarer Akt, wie das Eintreten für eine bestimmte politische Partei ist.

Apropos Rasta: Du dürftest vom Auftritt wahrscheinlich auch Sympathien für Jamaika entwickeln, die basteln gerade wieder an der Todesstrafe für Homosexuelle.

Bravo Herr Redakteur.




Gerade Du als vorgeblicher Arbeitsrechtler müsstest Dich doch, mindestens im Gedankenspiel, mal ernsthaft mit der Frage befasst haben.

Verein XY entschliesst sich die Aktionen einer rechten, nicht verbotenen NGO zu unterstützen.
Muss der Arbeitnehmer nun in Dienstkleidung auflaufen die das Engagement des Vereins bewirbt?

Das ist eine rein rechtliche Frage.

Nachtrag:
Es muss nicht zwingend eine rechte NGO sein.
Es könnte sich zB auch um eine religiöse Vereinigung handeln. DITIB uva

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.05.2024 19:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.06.2024 01:14 Uhr
Im Vergleich zur Sperre 2021 wegen seinem Doping-Vergehen (3 Monate) scheint die Strafe angemessen. Schade, wenn die Religion zur Ablehnung der Rechte anderer Menschen führt.
01.06.2024 10:40 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nicht mein Bier.

Wobei ich mich immer öfter frage inwieweit ein Arbeitnehmer Aktionen des Arbeitgebers unterstützen muss, die nur indirekt den Job selbst betreffen.

Wenn nun in D ein Verein daher kommt der irgendeine AfD-nahe Aktion unterstützt, müsste der Balltreter mitziehen wenn der Verein nicht verboten ist?



Ich verstehe so langsam Deine ständigen Aversionsattacken gegen mich. Du hast immer noch nicht in Deinen Rasta-Schädel bekommen, dass das Eintreten für Menschenrechte kein vergleichbarer Akt, wie das Eintreten für eine bestimmte politische Partei ist.

Apropos Rasta: Du dürftest vom Auftritt wahrscheinlich auch Sympathien für Jamaika entwickeln, die basteln gerade wieder an der Todesstrafe für Homosexuelle.

Bravo Herr Redakteur.




Gerade Du als vorgeblicher Arbeitsrechtler müsstest Dich doch, mindestens im Gedankenspiel, mal ernsthaft mit der Frage befasst haben.

Verein XY entschliesst sich die Aktionen einer rechten, nicht verbotenen NGO zu unterstützen.
Muss der Arbeitnehmer nun in Dienstkleidung auflaufen die das Engagement des Vereins bewirbt?

Das ist eine rein rechtliche Frage.

Nachtrag:
Es muss nicht zwingend eine rechte NGO sein.
Es könnte sich zB auch um eine religiöse Vereinigung handeln. DITIB uva



Irrelevant - auch hier wieder geht in Deinen anscheinend doch verbohrteren Schädel, als ursprünglich angenommen nicht hinein, dass auch eine Religion nicht mit fundamentalen Menschenrechten gleichzusetzen ist.
01.06.2024 10:59 Uhr
Zitat:
Gerade Du als vorgeblicher Arbeitsrechtler müsstest Dich doch, mindestens im Gedankenspiel, mal ernsthaft mit der Frage befasst haben.

Verein XY entschliesst sich die Aktionen einer rechten, nicht verbotenen NGO zu unterstützen.
Muss der Arbeitnehmer nun in Dienstkleidung auflaufen die das Engagement des Vereins bewirbt?

Das ist eine rein rechtliche Frage.


Für den Laien: Hier kommt es darauf an, ob die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis so auszulegen sind, dass das Tragen der jeweils angeordneten Arbeitskleidung verpflichtend ist. Das kann sich aus der arbeitsvertraglichen Konkretisierung ergeben oder aus der allgemeinen Auslegung des Direktionsrechts des Arbeitgebers.
Ist dieses weder sittenwidrig, noch in sonstiger Form so einschränkend, dass es dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden kann, die Arbeitskleidung zu tragen, dann wird ein Gericht darauf erkennen, dass der Arbeitgeber zu Recht den Arbeitnehmer dazu anhalten darf eine bestimmte Kleidung zu benutzen.

Wo kämen wir auch hin, wenn jeder Spieler sein Trikot nach eigenem Gusto gestalten dürfte.
01.06.2024 14:09 Uhr
Noch konkreter: Wenn der Verein als Arbeitgeber ethisch-moralische Grundsätze vertritt und diese mittels der Unterstützung einer Kampagne des Verbandes, dem er angehört manifestiert, dann wäre das Verhalten des Spielers als markenschädigend bzw. gegen die Grundsätze des Arbeitgebers gerichtet zu betrachten. Eine der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ist die Treuepflicht. Die sähe ich durch so ein Verhalten verletzt.

Selbst wenn ein Veganer als Spieler von Werder Bremen sich weigern würde das Wiesenhof Logo auf der Brust zu tragen, würde das gelten - denn der Verein geht finanzielle Abhängigkeiten durch die Sponsorenwahl ein und würde durch das Verhalten des Spielers so ggf. geschädigt.

Gleiches gilt in der Gegenwart auch für pazifistisch eingestellte Spieler in Dortmund für den neuen Sponsor: Rheinmetall.
01.06.2024 14:15 Uhr
Was ist eigentlich ein “ Anti-Homophobie Sticker”?
01.06.2024 14:21 Uhr
Zitat:
Was ist eigentlich ein “ Anti-Homophobie Sticker”?


Du würdest ihn nicht erkennen, selbst dann nicht, wenn man ihn Dir zeigt.
01.06.2024 14:21 Uhr
Zitat:
Was ist eigentlich ein “ Anti-Homophobie Sticker”?


Hast Du nicht irgendwas mit Hubschraubern?
01.06.2024 14:33 Uhr
Zitat:
Zitat:
Was ist eigentlich ein “ Anti-Homophobie Sticker”?


Hast Du nicht irgendwas mit Hubschraubern?


Ja! Es gibt Pro-Hubschrauber Stickers.


01.06.2024 15:02 Uhr
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