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Die Messe Essen kündigt den Mietvertrag für den AfD-Bundesparteitag Ende Juni - glaubst Du das ist rechtens? |
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06.06.2024 20:41 Uhr |
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Das wird ja wohl gerichtlich geklärt. Ich bin gespannt, ob das Gericht anerkennt, dass die nach Vertragsschluss ergangene Bedingung ("Keine Nazi-Parolen- sonst Strafgeld") rechtmäßig ist. |
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06.06.2024 20:53 Uhr |
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Und wer definiert, was eine "Nazi-Parole" ist? |
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06.06.2024 20:53 Uhr |
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Dürfte eng werden für die Stadt.
Miet- und Pachtverträge dürfen laut Gesetz nicht einseitig geändert werden. Unabhängig von der Laufzeit des Vertrages. |
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06.06.2024 21:17 Uhr |
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Es mag juristisch korrekt sein, dass sie Stadt Verträge nach Vertragsschluss nicht mehr ändern kann.
Aber ist es nicht bezeichnend, dass die "A"fD eine solche Selbstverständlichkeit nicht zusichern mag? Ist die 'A"fD am Ende gar rechtsextrem? |
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06.06.2024 22:02 Uhr |
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Es spricht vor allem nicht für die AfD, dass sie sich über eine solche Forderung des Vermieters aufregt. Aber klar doch, die AfD ist auf keine Fall rechtsradikal. Wie kann man nur darauf kommen? |
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06.06.2024 22:11 Uhr |
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In einem Rechtsstaat ist es nicht statthaft einen rechtsgültigen Vertrag einseitig ergänzen oder ändern zu wollen.
Das weiss sicher auch die Stadt Essen, aber egal, so hat man zumindest die gewünschte Schlagzeile generiert und kann sich als wackerer Kämpfer präsentieren. |
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06.06.2024 22:20 Uhr |
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Zitat:Zitat:Und wer definiert, was eine "Nazi-Parole" ist?
Im Zweifel immer ein bundesdeutsches Gericht.
Richtig! Aber nicht die Messe, und die Stadt Essen als Strippenzieher im Hintergrund. |
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06.06.2024 22:29 Uhr |
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Warum wurde das FCK AFD-Bild gelöscht? Komm mir nicht mit Bildrechten, wenn du das Bild oben stehen lässt rKa.
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06.06.2024 22:39 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Die Folge ist nicht ein Anspruch auf Erfüllung sondern auf Schadensersatz oder sonstigen sekundären Ausgleich.
Wäre spannend zu sehen, welchen materiellen Schaden sie dann geltend machen würden…
Ersatz vergeblicher Aufwendungen zum Beispiel oder der Mehrkosten für eine Ersatzmiete als Schadensersatz, wenn angefallen.
Mir ging es ja vor allem darum darüber aufzuklären dass ein Vertragsbruch kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist und es ohnehin etliche Möglichkeiten gibt, sich nachträglich einseitig von einem Vertrag zu lösen oder ihn zu ändern. Nicht, dass am Ende noch jemand diesen Quatsch glaubt.
Was hier Recht ist, wird dann am Ende ein Gericht entscheiden. Sicher ist aber eines: Auf das Rechtsstaatsprinzip wird es sich wohl eher nicht berufen. |
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06.06.2024 22:44 Uhr |
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Mich würde immer noch interessieren, warum unser oberster Verteidiger des Rechtsstaates, der gute SBF_, den Rechtsstaat nicht gefährdet sieht, wenn die "A"fD sich weigert, Naziparolen zu unterbinden. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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