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Fragenübersicht Die Messe Essen kündigt den Mietvertrag für den AfD-Bundesparteitag Ende Juni - glaubst Du das ist rechtens?
1 - 20 / 71 Meinungen+20Ende
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06.06.2024 20:41 Uhr
Das wird ja wohl gerichtlich geklärt. Ich bin gespannt, ob das Gericht anerkennt, dass die nach Vertragsschluss ergangene Bedingung ("Keine Nazi-Parolen- sonst Strafgeld") rechtmäßig ist.
06.06.2024 20:53 Uhr
Und wer definiert, was eine "Nazi-Parole" ist?
06.06.2024 20:53 Uhr
Dürfte eng werden für die Stadt.
Miet- und Pachtverträge dürfen laut Gesetz nicht einseitig geändert werden. Unabhängig von der Laufzeit des Vertrages.
06.06.2024 21:08 Uhr
Zitat:
Und wer definiert, was eine "Nazi-Parole" ist?


Im Zweifel immer ein bundesdeutsches Gericht.
06.06.2024 21:17 Uhr
Es mag juristisch korrekt sein, dass sie Stadt Verträge nach Vertragsschluss nicht mehr ändern kann.

Aber ist es nicht bezeichnend, dass die "A"fD eine solche Selbstverständlichkeit nicht zusichern mag? Ist die 'A"fD am Ende gar rechtsextrem?
06.06.2024 21:19 Uhr
Zitat:
Ist die 'A"fD,am Ende gar rechtsextrem?


06.06.2024 22:02 Uhr
Es spricht vor allem nicht für die AfD, dass sie sich über eine solche Forderung des Vermieters aufregt. Aber klar doch, die AfD ist auf keine Fall rechtsradikal. Wie kann man nur darauf kommen?
06.06.2024 22:11 Uhr
In einem Rechtsstaat ist es nicht statthaft einen rechtsgültigen Vertrag einseitig ergänzen oder ändern zu wollen.


Das weiss sicher auch die Stadt Essen, aber egal, so hat man zumindest die gewünschte Schlagzeile generiert und kann sich als wackerer Kämpfer präsentieren.
06.06.2024 22:20 Uhr
Zitat:
Zitat:
Und wer definiert, was eine "Nazi-Parole" ist?


Im Zweifel immer ein bundesdeutsches Gericht.


Richtig! Aber nicht die Messe, und die Stadt Essen als Strippenzieher im Hintergrund.
06.06.2024 22:21 Uhr
Zitat:
In einem Rechtsstaat ist es nicht statthaft einen rechtsgültigen Vertrag einseitig ergänzen oder ändern zu wollen.


Das weiss sicher auch die Stadt Essen, aber egal, so hat man zumindest die gewünschte Schlagzeile generiert und kann sich als wackerer Kämpfer präsentieren.


Genau so! In der DDR nannte man das: "hat einen gefestigten sozialistischen Klassenstandpunkt".
06.06.2024 22:22 Uhr
Zitat:
Es mag juristisch korrekt sein, dass sie Stadt Verträge nach Vertragsschluss nicht mehr ändern kann.

Aber ist es nicht bezeichnend, dass die "A"fD eine solche Selbstverständlichkeit nicht zusichern mag? Ist die 'A"fD am Ende gar rechtsextrem?


Für den Vertrag letztlich unerheblich.
Wenn die Stadt blöd genug war entsprechende Klauseln nicht einzubauen.
06.06.2024 22:24 Uhr
Zitat:
In einem Rechtsstaat ist es nicht statthaft einen rechtsgültigen Vertrag einseitig ergänzen oder ändern zu wollen.


Echt nicht? Im Rechtsstaat ist es verboten Verträge zu kündigen, ordentlich, außerordentlich? Spannend. Mal ins BGB geguckt? Oder ist dir das Vertragswerk so hinreichend bekannt dass du dir sicher sein kannst, dass eine einseitige Lösung von ihm unmöglich ist?
06.06.2024 22:27 Uhr
Zitat:
Es mag juristisch korrekt sein, dass sie Stadt Verträge nach Vertragsschluss nicht mehr ändern kann.


Es gibt natürlich zahlreiche Möglichkeiten sich von einem Vertrag zu lösen, selbst wenn er bereits geschlossen ist. Fast das gesamte deutsche Schuldrecht dreht sich um derartige Fragen.

Und um den Rechtsstaat nochmal aufzugreifen, ohne mich hier auf deinen Beitrag zu beziehen: Niemand kann einen dazu zwingen, eine vertragliche Leistung zu erbringen. Die Folge ist nicht ein Anspruch auf Erfüllung sondern auf Schadensersatz oder sonstigen sekundären Ausgleich.
06.06.2024 22:29 Uhr
Warum wurde das FCK AFD-Bild gelöscht? Komm mir nicht mit Bildrechten, wenn du das Bild oben stehen lässt rKa.
06.06.2024 22:34 Uhr
Zitat:


Die Folge ist nicht ein Anspruch auf Erfüllung sondern auf Schadensersatz oder sonstigen sekundären Ausgleich.



Wäre spannend zu sehen, welchen materiellen Schaden sie dann geltend machen würden…
06.06.2024 22:36 Uhr
Zitat:
Warum wurde das FCK AFD-Bild gelöscht? Komm mir nicht mit Bildrechten, wenn du das Bild oben stehen lässt rKa.


Sorry, aber obiges Bild ist eine Karikatur/Parodie.
Das ist zulässig.
Bei Beschwerden bitte:
https://www.bundesverfassungsgericht.de
06.06.2024 22:39 Uhr
Zitat:
Zitat:


Die Folge ist nicht ein Anspruch auf Erfüllung sondern auf Schadensersatz oder sonstigen sekundären Ausgleich.



Wäre spannend zu sehen, welchen materiellen Schaden sie dann geltend machen würden…


Ersatz vergeblicher Aufwendungen zum Beispiel oder der Mehrkosten für eine Ersatzmiete als Schadensersatz, wenn angefallen.

Mir ging es ja vor allem darum darüber aufzuklären dass ein Vertragsbruch kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist und es ohnehin etliche Möglichkeiten gibt, sich nachträglich einseitig von einem Vertrag zu lösen oder ihn zu ändern. Nicht, dass am Ende noch jemand diesen Quatsch glaubt.

Was hier Recht ist, wird dann am Ende ein Gericht entscheiden. Sicher ist aber eines: Auf das Rechtsstaatsprinzip wird es sich wohl eher nicht berufen.
06.06.2024 22:44 Uhr
Mich würde immer noch interessieren, warum unser oberster Verteidiger des Rechtsstaates, der gute SBF_, den Rechtsstaat nicht gefährdet sieht, wenn die "A"fD sich weigert, Naziparolen zu unterbinden.
06.06.2024 22:45 Uhr
Zitat:


Nicht, dass am Ende noch jemand diesen Quatsch glaubt.



Gerade in dem Umfeld dieser sog. Partei tummeln sich viele, die sich von Fakten in ihrer ideologischen Verblendung nicht stören lassen.
06.06.2024 22:50 Uhr
Zitat:
Echt nicht? Im Rechtsstaat ist es verboten Verträge zu kündigen, ordentlich, außerordentlich?


Einfach so, ohne wirkliche Grundlage?

Es wäre also völlig statthaft, meine vertraglich vereinbarte und damit geschuldete Leistung zu umgehen, indem ich kurz vor Beginn einseitig den Vertrag um willkürliche Klauseln ergänze und bei Nichtanerkenntnis damit drohe ansonsten zu kündigen?

Sehr interessante Rechtsauffassung, warten wir mal ab, wie das Gericht dies wertet.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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