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Fragenübersicht Die Aufhebung der Grundmandatsklausel ist verfassungswidrig. Freut Dich dieses Urtel?
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende
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30.07.2024 08:40 Uhr
In der Tat, das tut es.
30.07.2024 08:48 Uhr
Wie lange versucht man in Deutschland jetzt, eine sinnvolle und vor allem verfassungsgemäße Reform des Wahlrechts hinzukriegen?
30.07.2024 09:05 Uhr
Ich begrüße die Entscheidung ausdrücklich.
Ich hätte auch nie gedacht, dass ich Herrn Merz - neben Herrn Gysi - mal für etwas dankbar sein würde. ;-)
30.07.2024 09:08 Uhr
Zitat:
Wie lange versucht man in Deutschland jetzt, eine sinnvolle und vor allem verfassungsgemäße Reform des Wahlrechts hinzukriegen?


Schätze so seit Beginn der 10er Jahre?
30.07.2024 09:27 Uhr
Ich verstehe immer noch nicht, warum man nicht einfach akzeptiert, die eine Hälfte der Bundestagsabgeordneten wird direkt über die Erst-, die andere indirekt mittels Listen über die Zweitstimme gewählt.

Dann sparen wir uns den ganzen Quatsch mit Überhangs- und Ausgleichsmandaten, weil jede der beiden Stimmen nur jeweils für ihre Hälfte der Abgeordneten gewertet wird.
30.07.2024 09:48 Uhr
Das ist in Ordnung. Die Grundmandatsklausel ist fester Bestandteil unseres Wahlrechts.
30.07.2024 09:49 Uhr
Zitat:
Schätze so seit Beginn der 10er Jahre?


Richtig. Seit SPD und Grüne bei der Wahl 2009 angepisst waren, weil die CDU so viele Überhangmandate ohne Ausgleich bekommen hat.
30.07.2024 09:52 Uhr
Zitat:
Zitat:
Schätze so seit Beginn der 10er Jahre?


Richtig. Seit SPD und Grüne bei der Wahl 2009 angepisst waren, weil die CDU so viele Überhangmandate ohne Ausgleich bekommen hat.


Dann lag ich richtig
30.07.2024 09:57 Uhr
Zitat:
Richtig. Seit SPD und Grüne bei der Wahl 2009 angepisst waren, weil die CDU so viele Überhangmandate ohne Ausgleich bekommen hat.

Na ja, es spielte schon auch eine Rolle, daß es im Bundestag eng wurde, weil er nicht für derart viele Abgeordnete konzipiert wurde.
30.07.2024 10:02 Uhr
Hat es nicht angefangen mit einer Aufhebung einer LTW in S-H?

Wenn ich mich recht entsinne.
30.07.2024 11:14 Uhr
Ja - aber ich sehe auch das Problem, dass mit Direktmandat Gewählte nicht im Bundestag vertreten sein können.
30.07.2024 11:48 Uhr
Zitat:
Ja - aber ich sehe auch das Problem, dass mit Direktmandat Gewählte nicht im Bundestag vertreten sein können.

Das habe ich nicht verstanden.
30.07.2024 11:49 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ja - aber ich sehe auch das Problem, dass mit Direktmandat Gewählte nicht im Bundestag vertreten sein können.

Das habe ich nicht verstanden.


Der Vorschlag hätte doch bei Nichtkassierung auch den Verfall von Erststimmenmandaten/Direktmandaten ergeben.
30.07.2024 11:51 Uhr
Zitat:
Das habe ich nicht verstanden.


Bei der momentanen Änderung kann jemand durch das Direktmandat die Stimmenmehrheit in seinem Wahlbezirk erhalten, aber durch die Verrechnung mit den Zweitstimmen nicht im Bundestag landen, wenn die Partei mehr Direktmandate holt, als ihr Prozentual zusteht.
30.07.2024 11:53 Uhr
Danke für die Erklärung!
30.07.2024 12:10 Uhr
@Zantafio

Dieser Teil der Änderung ist auch verfassungskonform und wird durch das Urteil nicht aufgehoben. Wenn einer Partei künftig gemäß Zweitstimme weniger Mandate zustehen als Direktmandate gewonnen wurden, dann verfallen die entsprechend schwächst-gewonnenen Direktmandate zur Vermeidung von Überhang- und Ausgleichsmandaten.
30.07.2024 17:02 Uhr
Zitat:
Dieser Teil der Änderung ist auch verfassungskonform und wird durch das Urteil nicht aufgehoben.

Das soll verfassungskonform sein?

Ich gebe meine Erststimme für einen Kandidaten ab, der bekommt auch genug Erststimmen, um einzuziehen, zieht aber nicht ein, weil seine Partei zu wenig Zweitstimmen bekommen hat?

Kann man das nicht gleich auf ein Losverfahren umstellen? Dann merken die Wähler wenigstens sofort, was ihre Stimme wert ist.
30.07.2024 17:34 Uhr
Ja doof. Aber nur für die nächste Wahl. Das muss ja dann lt. BVerfG nochmal novelliert werden.
30.07.2024 17:36 Uhr
Oder sie kriegen es bis nächstes Jahr noch hin.
30.07.2024 19:24 Uhr
Zitat:
Na ja, es spielte schon auch eine Rolle, daß es im Bundestag eng wurde, weil er nicht für derart viele Abgeordnete konzipiert wurde.


Das Problem ist aber dann erst durch die erste Reform entstanden, als es zu den Überhangmandaten noch Ausgleichsmandate gab. Man hätte auch alles so lassen können und der stärksten Partei halt diesen kleinen Bonus lassen können. Das wollte die SPD verständlicherweise aber nicht...
Aber dann wäre der Bundestag nie so groß geworden, mehr als 30 Überhangmandate sind eher selten.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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