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Fragenübersicht Wie würde ein deutsches Gericht bei einer Krankmeldung via IMessage und einer Kündigung reagieren?
1 - 4 / 4 Meinungen
28.10.2024 08:51 Uhr
Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Ich würde es aber gerecht finden, wenn genauso geurteilt werden würde.
28.10.2024 08:58 Uhr
Einzige richtige Antwort bei rechtlichen Sachen: "Kommt drauf an".

Grundsätzlich würde ich bei Krankmeldungen immer darauf achten, diese gem. Dienstanweisung abzusetzen. Soweit ich weiß, trägt der Arbeitnehmer das Übermittlungsrisiko.
28.10.2024 10:45 Uhr
In dem Fall würde ein deutsches Gericht wohl genauso urteilen. Da das in der Vergangenheit geklappt hat, durfte der Koch m.E.n. davon ausgehen, dass dieser Weg der Übermittlung praktikabel ist. Ansonsten hätte der Chef halt einmal laut rülpsen und z.B. darum bitten müssen, die AU per Email oder Post (kommt drauf an wie gestrig der Betrieb ist) an die Personalabteilung zu senden.
28.10.2024 16:20 Uhr
Ich habe mich schon häufiger bei meiner Linienvorgesetzten per Firmenchat krank gemeldet… Ist hier absolut normal.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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