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Fragenübersicht Studierende haben keinen unmittelbaren verfassungsrechtlichen Anspruch auf BaFöG-Leistungen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Wie bewertest Du das?
1 - 4 / 4 Meinungen
30.10.2024 21:33 Uhr
Klingt für mich rechtssystematisch logisch, auch wenn ich es in der Sache nicht gut finde.
31.10.2024 08:44 Uhr
Kann ich nachvollziehen, ja. Es ist keine Grundsicherung, sodass diese Leistungen nicht unbedingt notwendig sind. So die Theorie.

Klar ist allerdings, dass die Adressaten dieser Entscheidung jene sind, die ohne diese Leistungen gar nicht studieren könnten. Anscheinend möchte man, dass Menschen aus finanziell schwächerem Umfeld erst gar nicht auf die Idee kommen, ein Studium aufzunehmen.
31.10.2024 08:53 Uhr
Bin nicht so drin, hat das denn in der Literatur irgendwer gewichtig vertreten? Die Gesstzesmaterialien dürften das nicht mit einem grundrechtlich verpflichtenden Leistungsauftrag argumentiert haben, dafür sind die Sätze über die Jahre nicht regelmäßig genug gestiegen. Dass ich das als Beschwerdeführer versucht hätte, ist hingegen juristisch klar, denn würde das Gericht sich dieser Sicht anschließen, wäre man in einer sehr komfortablen Position (siehe Rspr.-Rahmen zu Grundsicherung und Asylbewerberleistungsgesetz).
31.10.2024 08:56 Uhr
Ah, und noch was Politisches: BaFöG ist eine gute Sache. Ich war zwar selber nur ein Jahr leistungsberechtigt und das auch nur für ein paar Euro im Monat, weil die Bemessungsgrenzen für das elterliche Einkommen bei nur einem lebenden Elternteil unrealistisch niedrig waren. Also war ich gekniffen und musste mir halt mehr Jobs suchen.

Aber die juristische Fakultät an der ich war nur mit Kindern von Eltern die es sich leisten können - das hätte ich aus eigener Ansehung ganz gruselig gefunden. BaFöG hilft wenigstens in Grundzügen Aufstiege möglich zu machen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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