Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Themenwoche Sozialversicherung Deutschland vs Österreich] Findest Du es sinnvoll, dass man in Deutschland für jeden einzelnen Versicherungszweig eine eigene Bemessungsgrundlage hat?
1 - 16 / 16 Meinungen
14.11.2024 09:35 Uhr
Das wäre mal interessant zu wissen, warum das bei euch so gegliedert wird? Gibt es da einen tieferen Sinn?
14.11.2024 11:11 Uhr
Hier mal die Werte für 2024:

Rechengröße

Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

West 7.550 Euro im Monat
Ost 7.450 Euro im Monat

Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung

West 9.300 Euro im Monat
Ost 9.200 Euro im Monat


Versicherungspflichtgrenze in der GKV

69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro im Monat)


Beitragsbemessungsgrenze in der GKV

62.100 Euro im Jahr (5.175 Euro im Monat)


Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung

West 7.550 Euro im Monat
Ost 7.450 Euro im Monat

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsbemessungsgrenzen-2024-2229320

Die Unterscheidung in West und Ost ist noch wegen der unterschiedlichen Lohnniveaus. Arbeitslosen-und Rentenversicherung lagen schon immer gleichauf.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankvenversicherung ist ein reines Geschenk an die privaten Krankenversicherer. Absolut nichts Anders als deren Geschäftsmodell junge Kunden günstig zu locken und im Alter unbezahlbare Beiträge zu haben (es sei denn man geht dann auf den Basistarif) ist der Grund für diese Grenze. Die könnte man locker anheben. Da gleichzetig damit nicht mehr Leistungen verbunden wären, wäre die Finanzlage wesentlich besser, wenn man es sich nur bei den Richtigen holen würde, statt sie in die PKV zu entlassen.

Die Grenzen in der knappschaftlichen Rentenversicherung sind historisch gewachsen. Da ist auch die Beitragstragung und der Beitragssatz ein anderer.

Gestatet sich wie folgt:

In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz 24,7 Prozent (15,4 Prozent Arbeitgeberanteil und 9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil).

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/KBSexklusiv/Kn_besonderheiten_BY-Recht/BY-Recht_node.html

Was genau die Absicht davon war, weiß ich auch nicht. Ich denke mal, dass die Renten bewusst höher sein sollen, weil nicht jeder Bergmann bis zum regulären Rentenalter arbeiten konnte oder falls er nicht mehr hoch kam, die Witwe eine azeptable Witwenrente haben sollte. Das wäre allerdings vielen Witwen zu wünschen, nicht nur denen von Bergleuten.
14.11.2024 11:16 Uhr
Zitat:
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankvenversicherung ist ein reines Geschenk an die privaten Krankenversicherer. Absolut nichts Anders als deren Geschäftsmodell junge Kunden günstig zu locken und im Alter unbezahlbare Beiträge zu haben (es sei denn man geht dann auf den Basistarif) ist der Grund für diese Grenze. Die könnte man locker anheben. Da gleichzetig damit nicht mehr Leistungen verbunden wären, wäre die Finanzlage wesentlich besser, wenn man es sich nur bei den Richtigen holen würde, statt sie in die PKV zu entlassen.


Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es Gerichtsurteile, die sich mit der Beitragsbemessungsgrenze befasst haben und sinngemäß zum Ergebnis kamen, dass Leistung der KV und gezahlter Beitrag nicht völlig voneinander entkoppelt sein können.

Ich sehe eher die Versicherungspflichtgrenze als Problem an. Die führt dazu, dass junge Gutverdiener in die PKV gehen und der GKV so eher gesunde, gut zahlende Mitglieder fehlen.
14.11.2024 11:17 Uhr
Wie man im übrigen sieht, ist das bei der GKV doppel schizophren geregelt.

Zitat:
Versicherungspflichtgrenze in der GKV

69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro im Monat)


Beitragsbemessungsgrenze in der GKV

62.100 Euro im Jahr (5.175 Euro im Monat)


Das heißt auf deutsch: ich muss mehr als 69.300 EUR im Jahr verdienen, um nicht mehr versicherungspflichtig zu sein. Dann kann ich mir aussuchen, ob ich in der GKV bleibe, dann aber freiwillig versichert bin oder in die PKV wechsele. Wenn ich mich für eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV entscheide, wird mein Beitrag aber gar nicht von dem Betrag berechnet, den ich überschreiten muss, um das zu können, sondern nur von 5.175 EUR. Das hat irgendwann mal eine Unionsregierung so aufgedröselt, früher gab es nur die Versicherungspflichtgrenze, die da noch Jahresarbeitsentgeltgrenze hieß und fertig. Die auf den Monat gerechnet, davon wurde auch der freiwilige Beitrag gerechnet. Wir rechnen die GKV also auch bei den frewillig Versicherten künstlich arm, da wir auf Beiträge aus 600 EUR brutto monatlich verzichten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.11.2024 11:23 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.11.2024 11:18 Uhr
Zitat:
Ich sehe eher die Versicherungspflichtgrenze als Problem an. Die führt dazu, dass junge Gutverdiener in die PKV gehen und der GKV so eher gesunde, gut zahlende Mitglieder fehlen.


Sie ist auch das Problem. Aber niemand regiert gegen eine Lobby.
14.11.2024 11:28 Uhr
Coole und interessante Beiträge. Danke. Dol2day ist nicht nur für Leberkäse, Ficken und Herumgepöbel gut.
14.11.2024 11:30 Uhr
Zitat:
Coole und interessante Beiträge. Danke. Dol2day ist nicht nur für Leberkäse, Ficken und Herumgepöbel gut.


Dann pack dich mal an den eigenen Leberkäs. Würde dem Niveau sehr helfen.
14.11.2024 11:34 Uhr
Zitat:
Zitat:
Coole und interessante Beiträge. Danke. Dol2day ist nicht nur für Leberkäse, Ficken und Herumgepöbel gut.


Dann pack dich mal an den eigenen Leberkäs. Würde dem Niveau sehr helfen.


Von mir ist diese Umfrage
14.11.2024 11:39 Uhr
Zitat:
Das heißt auf deutsch: ich muss mehr als 69.300 EUR im Jahr verdienen, um nicht mehr versicherungspflichtig zu sein. Dann kann ich mir aussuchen, ob ich in der GKV bleibe, dann aber freiwillig versichert bin oder in die PKV wechsele.
Gilt übrigens für Angestellte.

Selbstständige und Freiberufler können sich direkt entscheiden, ob sie in die PKV gehen oder sich freiwilig gesetzlich versichern.

Warum auch immer hier neben dem Einkommen der Versicherungspflichtgrenze ein weiteres Kriterium exisitert...
14.11.2024 11:45 Uhr
Zitat:
Selbstständige und Freiberufler können sich direkt entscheiden, ob sie in die PKV gehen oder sich freiwilig gesetzlich versichern.

Warum auch immer hier neben dem Einkommen der Versicherungspflichtgrenze ein weiteres Kriterium exisitert...


So wie der Text noch zu meinen Ausbildungszeiten hieß, ging es glaub ich darum, "Arbeiter und Angestellte, die gegen Entgelt beschäftigt sind" abzusichern, damit denen Schutz bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und eine Rente im Alter zuteil wurde. Dafür wurde dann auch hälftig der Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Dieses Schutzbedürfnis hat man bei Freiberuflern und Selbständigen nicht gesehen. Nun gut, "Freiberufler" dürften zur Entstehung der Sozialversicherungen überwiegend gutbetuchte Rechtsanwälte, Ärzte, Notare etc. gewesen sein.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.11.2024 11:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.11.2024 11:56 Uhr
Zu meinen Ausbildungszeiten waren übrigens noch Teile, der Reichsversicherungsordnung in Kraft. Darin war noch die Unfallversicherung und der größte anzunehmende Unfall Schwangerschaft geregelt, bis Nobbi Blüm es dann endlich geschafft hatte, dies auch, wie die anderen Regelungen, in die Sozialgesetzbücher zu überführen.
14.11.2024 12:21 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das heißt auf deutsch: ich muss mehr als 69.300 EUR im Jahr verdienen, um nicht mehr versicherungspflichtig zu sein. Dann kann ich mir aussuchen, ob ich in der GKV bleibe, dann aber freiwillig versichert bin oder in die PKV wechsele.
Gilt übrigens für Angestellte.

Selbstständige und Freiberufler können sich direkt entscheiden, ob sie in die PKV gehen oder sich freiwilig gesetzlich versichern.

Warum auch immer hier neben dem Einkommen der Versicherungspflichtgrenze ein weiteres Kriterium exisitert...


GroKos und Ampel waren nicht willens, die Sache konsistenter zu regeln.
14.11.2024 12:28 Uhr
Zitat:
GroKos und Ampel waren nicht willens, die Sache konsistenter zu regeln.


Auch und nein. Von der Warte her, dass man dort einen Regelungsbedarf sähe, waren sie nicht willens sich mit dieser Klientel und mit der Lobby anzulegen. Der andere mögliche Standpunkt für ein nein ist natürlich, dass man Selbständigen und Freiberuflern zutraut, das für sich selbst zu regeln. Das trifft wiederum nur dann zu, wenn man von einem romantisierenden Bild des Selbständigen und Freiberuflers ausgeht. Glaube nicht, dass jeder Kioskbesitzer dauerhaft seine PKV-Beiträge bezahlen könnte. Und Freiberufler sind heute ja nicht nur Rechtsanwälte, Ärzte und Notare, sondern auch mitunter mies entlohnte "freie Mitarbeiter", bei denen es sich eher um Scheinselbständige handelt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.11.2024 12:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.11.2024 12:31 Uhr
Zitat:
Zitat:
GroKos und Ampel waren nicht willens, die Sache konsistenter zu regeln.


Auch und nein. Von der Warte her, dass man dort einen Regelungsbedarf gäbe, waren sie nicht willens sich mit dieser Klientel und mit der Lobby anzulegen. Der andere Standpunkt mögliche Standpunkt für ein nein ist natürlich, dass man Selbständigen und Freiberuflern zutraut, das für sich selbst zu regeln. Das trifft wiederum nur dann zu, wenn man von einem romantisierenden Bild des Selbständigen udn Freiberuflers ausgeht. Glaube nicht, dass jeder Kioskbesitzer dauerhaft seine PKV-Beiträge bezahlen könnte. Und Freiberufler sind heute ja nicht nur Rechtsanwälte, Ärzte und Notare, sondern auch mitunter mies entlohnte "freie Mitarbeiter", bei denen es sich eher um Scheinselbständige handelt.


Ja genau, aber selbst den weltfremden Grünen in ihrer Studienrät*innen, Student*innen- und Apothekerfrauen-Blase sollte das doch einigermaßen klar sein? Den anderen Parteien darf man an der Stelle eh mehr Realitätsnähe zutrauen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.11.2024 12:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.11.2024 12:34 Uhr
Zitat:


Ja genau, aber selbst den weltfremden Grünen in ihrer Studienrät*innen, Student*innen- und Apothekerfrauen-Blase sollte das doch einigermaßen klar sein?


Das Interesse von Grünen an Sozialpolitik ist traditionell sehr gering ausgeprägt. Die kommen halt von der Anti-AKW-und Umweltbewegung. Böse gesagt waren sie auch schon mal Kinder reicher Eltern.

Und Leitsatz der CDU ist so ein Blödsinn wie "Sozial ist, was Arbeit schafft." Merke: Leibeigenschaft ist sozial, die würde immer noch die meisten Arbeitsplätze schaffen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.11.2024 12:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.11.2024 12:36 Uhr
Zitat:
Zitat:


Ja genau, aber selbst den weltfremden Grünen in ihrer Studienrät*innen, Student*innen- und Apothekerfrauen-Blase sollte das doch einigermaßen klar sein?


Das Interesse von Grünen an Sozialpolitik ist traditionell sehr gering ausgeprägt. Die kommen halt von der Anti-AKW-und Umweltbewegung. Böse gesagt waren sie auch schon mal Kinder reicher Eltern.

Und Leitsatz der CDU ist so ein Blödsinn wie "Sozial ist, was Arbeit schafft." Merke: Leibeigenschaft ist sozial, die würde immer noch die meisten Arbeitsplätze schaffen.


Ja gut, oder das UdSSR-Modell mit Gulags... Es gab vermutlich nie so viele vollkommen entrechtete Leibeigene wie unter Stalin, Pol Pot und Mao. Obwohl der Neoliberalismus in Ländern wie Bangladesch teilweise ähnliche Verhältnisse geschaffen hat und man die versklaven Fabrikarbeiterinnen kurzerhand in brennenden Fabrikgebäuden sterben lässt, wenn andere Optionen zu viel Geld kosten bzw. gekostet hätten...

Der Slogan wird normalerweise doch immer kritisiert, weil er von der NS-Bewegung kommt, oder?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.11.2024 12:40 Uhr. Frühere Versionen ansehen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 16 / 16 Meinungen