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Fragenübersicht Ist der Organisationsgrad in den Gewerkschaften ein aussagekräftiges Maß für Kampfbereitschaft von Beschäftigten?
1 - 6 / 6 Meinungen
13.12.2024 07:32 Uhr
Kampfbereitschaft von Beschäftigten

Kampfrhetorik aus der Steinzeit
13.12.2024 08:27 Uhr
Kommt auf die Beschäftigten an und auch das Engagement der Gewerkschaft. Es gibt da einen ansonsten trägen Laden wir ver.di, wo es nach dem Abdanken des rotweingeschwängerten lustlosen Gewerkschaftssektretärs mit dem entsprechenden Elan der Nachfolger und einer streikbereiten Belegschaft gelingen kann, vom tariflosen Zustand in den des Flächentarifvertrags zu kommen. Sind auf beiden Seiten eher Schnarchnasen, die nichts ändern wollen, hilft auch der schönste Organisationsgrad nichts. Die IG Metall hätte aber nie eine 35-Stunden-Woche ohne gescheiten Organisationsgrad und entsprechende Streikbereitschaft bekommen.
13.12.2024 10:37 Uhr
Ich habe eine gewisse Erfahrung damit, dass Leute zwar in einer Streikbewegung dabei sind, aber deswegen noch lange nicht langfristig die Gewerkschaft unterstützen wollen. Andersrum gibt es manchmal auch bestimmte Boni, die an der Gewerkschaftsmitgliedschaft gekoppelt sind - was zu Mitgliedschaften ohne Kampfbereitschaft führen kann. Der Organisationsgrad sagt also nur bedingt etwas über die Kampfbereitschaft aus.
13.12.2024 13:54 Uhr
Zitat:
Kampfbereitschaft von Beschäftigten

Kampfrhetorik aus der Steinzeit


Dein Antikommunismus stammt auch aus der Steinzeit. Bevor du hier irgendjemanden ankackst, fang erstmal bei dir selbst an.
14.12.2024 08:52 Uhr
Streikgeld gibt es nur von der Gewerkschaft. Man müsste also ziemlich gut betucht sein, ohne Mitgliedschaft besonders streikwillig zu sein. Insofern gibt es da schon eine Verbindung.
14.12.2024 10:27 Uhr
Zitat:
Kampfbereitschaft von Beschäftigten

Kampfrhetorik aus der Steinzeit


Da muss ich ausnahmsweise mal widersprechen. Altmarxisten bedienen sich zwar gerne einer entrückten Sprache, Arbeitskampf ist aber ein ganz normaler Begriff im Umfeld des Tarifrechts, das entsprechende Rechtsgebiet nennt sich „Arbeitskampfrecht“ und der „Kampf“ wird in dieser Hinsicht teils auch wörtlich in Gesetzestexten erwähnt.

Das ist also noch heute die gängige Terminologie.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.12.2024 10:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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