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Fragenübersicht [Themenwoche Arbeitsrecht]: Warst oder bist Du im Jahr 2024 von einer Kündigung bedroht?
1 - 20 / 31 Meinungen+20Ende
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28.12.2024 08:09 Uhr
Ich bin "etc." und somit nicht betroffen.
28.12.2024 08:35 Uhr
Nein. Dazu müsste ich im Job schon so richtig Scheiße bauen.
28.12.2024 08:44 Uhr
Zitat:
Nein. Dazu müsste ich im Job schon so richtig Scheiße bauen.


Es gibt so viele Kündigungsmöglichkeiten - die "verhaltensbedingte" ist nur eine davon.
28.12.2024 08:45 Uhr
Zitat:
Ich bin "etc." und somit nicht betroffen.


Ist bei mir auch so
28.12.2024 08:58 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nein. Dazu müsste ich im Job schon so richtig Scheiße bauen.


Es gibt so viele Kündigungsmöglichkeiten - die "verhaltensbedingte" ist nur eine davon.


Ach echt? Da wäre ich nie drauf gekommen

Ich beschrieb lediglich die einzige Möglichkeit, wie mir eine Kündigung drohen könnte.
28.12.2024 09:58 Uhr
Nein, war ich nicht.
28.12.2024 10:01 Uhr
Nein, mein Arbeitgeber ist mit einem anderen Unternehmen fusioniert und wir haben eine Beschäftigungsgarantie für 3 Jahre. Bislang einzige Auswirkung: wir bekommen den Flächentarifvertrag. Bis auf die Wochenarbeitszeit per 01.01.2025 und die Wochenarbeitszeit reduziert sich dann erst zum 01.09.2025. Eigentlich sollte es erst ab 01.01.2026 vermögenswirksame Leistungen geben, aber das hat man vorgezogen. Ab 01.01.2026 ist dann, soweit ich das überblicke, der gesamte fusionierte Konzern im Tarif.
28.12.2024 10:07 Uhr
Es waren zwar zwei sehr verlustreiche Jahre (vor allem 2023), da die Branche, in der ich tätig bin, unmittelbar von der Inflation betroffen ist und auch keine Möglichkeit hat da kurzfristig gegenzuhalten, aber zum Glück hatte mein Arbeitgeber in guten Jahren zuvor so weit vorgesorgt, dass eine Kündigung nie im Raum stand. Ganz im Gegenteil, auch wir suchen händeringend Mitarbeiter.
28.12.2024 10:25 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nein. Dazu müsste ich im Job schon so richtig Scheiße bauen.


Es gibt so viele Kündigungsmöglichkeiten - die "verhaltensbedingte" ist nur eine davon.


Ach echt? Da wäre ich nie drauf gekommen

Ich beschrieb lediglich die einzige Möglichkeit, wie mir eine Kündigung drohen könnte.


Nö - auch krankheitsbedingt wäre eine Kündigung möglich. Du kannst nicht sicher wissen, ob Du in Kürze an Etwas erkrankst, was Dir nicht mehr erlaubt Deinen Beruf auszuüben. Das kann jedem von uns passieren. Und das man angeblich während einer Krankheit nicht kündigen kann ist ein Mythos.
28.12.2024 10:28 Uhr
@Kreuzeiche

Du scheinst Deinen Trauerfall über die Weihnachtsfeiertage ja schon gut verarbeitet zu haben, wenn Du hier schon wieder so "schnippisch" drauf bist.
28.12.2024 10:28 Uhr
Zitat:
Nö - auch krankheitsbedingt wäre eine Kündigung möglich.


Nö - wäre es nicht. Das ist bei uns per Tarifvertrag ausgeschlossen.
28.12.2024 10:29 Uhr
Zitat:
Du scheinst Deinen Trauerfall über die Weihnachtsfeiertage ja schon gut verarbeitet zu haben


Nein, habe ich nicht.
Und schnippisch geht immer, wie bei dir eben auch
28.12.2024 10:34 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nö - auch krankheitsbedingt wäre eine Kündigung möglich.


Nö - wäre es nicht. Das ist bei uns per Tarifvertrag ausgeschlossen.


Bei Studium der Rechtslage wird Dir sicher aufgefallen sein, dass bei erheblicher Einschränkung der Möglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung durch Eintritt krankheitsbedingter Umstände doch eine Kündigung möglich ist, weil dann der sogenannte "Unzumutbarkeitstatbestand" für den Arbeitgeber greift.

Bestes Beispiel: Ein Pilot erblindet. Der Arbeitgeber - eine Airline - hält keine barrierefreien Arbeitsplätze für Blinde vor - daher sogar ordentliche Kündigung (ggf. tariflich ausgeschlossen) möglich. Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung würde auch nach §626 BGB greifen.
28.12.2024 10:37 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nö - auch krankheitsbedingt wäre eine Kündigung möglich.


Nö - wäre es nicht. Das ist bei uns per Tarifvertrag ausgeschlossen.


Bei Studium der Rechtslage wird Dir sicher aufgefallen sein, dass bei erheblicher Einschränkung der Möglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung durch Eintritt krankheitsbedingter Umstände doch eine Kündigung möglich ist, weil dann der sogenannte "Unzumutbarkeitstatbestand" für den Arbeitgeber greift.

Bestes Beispiel: Ein Pilot erblindet. Der Arbeitgeber - eine Airline - hält keine barrierefreien Arbeitsplätze für Blinde vor - daher sogar ordentliche Kündigung (ggf. tariflich ausgeschlossen) möglich. Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung würde auch nach §626 BGB greifen.


Bei uns gibt es ausreichend barrierefreie Arbeitsplätze.
Da müsste ich schon als sabbernder Zombie ans Bett gefesselt sein. Und dann wäre mir eine Kündigung auch egal.

Aber schön, dass du einem Betriebsrat mit 25 Jahren BR-Erfahrung das Arbeitsrecht erklärst
28.12.2024 10:37 Uhr
P.s.: Um korinthenkackerisch genauer zu definieren, was beim Eintritt einer krankheitsbedingten Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung passiert ist auch eine weitere Kündigungsart einschlägig, nämlich die sogenannte Änderungskündigung. Diese greift immer dann, wenn z.B. der im Beispiel genannte Pilot auf eine geringer vergütete barrierefreie Stelle versetzt werden müsste. In dem Fall kann der Pilot die Änderungskündigung sogar ablehnen, worauf sie sich automatisch (Tarifvertrag hin- oder her) in eine Beendigungskündigung verwandelt. Zudem greift auch noch die personelle Maßnahme der Versetzung.
28.12.2024 10:38 Uhr
Zitat:
Aber schön, dass du einem Betriebsrat mit 25 Jahren BR-Erfahrung das Arbeitsrecht erklärst


Genau das ist mein Job!
28.12.2024 10:40 Uhr
Zitat:
Aber schön, dass du einem Betriebsrat mit 25 Jahren BR-Erfahrung das Arbeitsrecht erklärst


Manchmal gerierst Du Dich offenbar gerne als arroganter Schnösel...
28.12.2024 10:41 Uhr
Zitat:
Zitat:
Aber schön, dass du einem Betriebsrat mit 25 Jahren BR-Erfahrung das Arbeitsrecht erklärst


Manchmal gerierst Du Dich offenbar gerne als arroganter Schnösel...


Danke, gleichfalls, Herr Besserwisser.
28.12.2024 10:43 Uhr
Zitat:
Danke, gleichfalls, Herr Besserwisser.


So ist es nun mal - ich trainiere übrigens auch immer wieder gerne Betriebsräte, die meinen 25 Jahre Amtszeit wären ein Garant für ausreichendes Wissen. Meist gehen die mit Aha-Effekten aus den Seminaren wieder raus.
28.12.2024 10:44 Uhr
Zitat:
Zitat:
Danke, gleichfalls, Herr Besserwisser.


So ist es nun mal - ich trainiere übrigens auch immer wieder gerne Betriebsräte, die meinen 25 Jahre Amtszeit wären ein Garant für ausreichendes Wissen. Meist gehen die mit Aha-Effekten aus den Seminaren wieder raus.


Das ist sehr schön. Kenne ich als Seminarleiter für BR1-BR3 sowie zu IT/Datenschutz auch sehr gut.
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