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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Art. 1 GG  26.12.2018 13:41 Uhr
Gehört man mit 30 schon zum alten Eisen?
Besitzer eines Heizkessels, der seit 30 Jahren in Betrieb ist, müssen diesen unter bestimmten Voraussetzungen gegen einen neuen austauschen.

Das betrifft Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von 4 bis 400 Kilowatt in einem Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen, in dem der Eigentümer nicht schon zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst gewohnt hat.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) nimmt Niedertemperatur- und Brennwertkessel von der Regelung aus. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Konkret heißt das: Ab 2019 sind alle entsprechenden Heizungskessel betroffen, die vor dem Jahr 1989 eingebaut wurden. Den Angaben zufolge betrifft dies in Deutschland mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen.

Quelle:

https://www.morgenpost.de/lifestyle/wohnen/article216081667/Alte-Heizkessel-in-Mehrfamilienhaeusern-austauschen.html
 ja23,1%  (3)
 nein30,8%  (4)
 unentschlossen0,0%  (0)
 Diskussion23,1%  (3)
 Enthaltung15,4%  (2)
 vor 1989 gab es noch echtes "Made in Germany"7,7%  (1)
 
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Von:  Art. 1 GG  26.12.2018 13:32 Uhr
Wirst du eines oder mehrere deiner Weihnachtsgeschenke umtauschen?
Die Zeit nach Weihnachten ist die Zeit des Umtauschs. Vieles von dem, was unter dem Weihnachtsbaum liegt, wird nur wenige Tage nach dem Fest wieder ins Geschäft getragen – oder zurückgeschickt.

Die meisten Händler zeigen sich dabei großzügig: Originalverpackte und unbeschädigte Ware nehmen viele sogar vier bis sechs Wochen nach dem Fest noch zurück.

Dieser Service erfolgt jedoch freiwillig: Ladengeschäfte sind nicht gesetzlich verpflichtet, etwas umzutauschen oder gar Geld zu erstatten.

Quelle:

https://www.morgenpost.de/ratgeber/article216084493/Umtausch-von-Weihnachtsgeschenken-was-ist-erlaubt.html
 ja0,0%  (0)
 nein83,3%  (10)
 unentschlossen0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Enthaltung16,7%  (2)
 
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Von:  Türkis  22.12.2018 19:55 Uhr
Bist Du auch um die Haushaltsdisziplin in Europa besorgt wie die Bundesbank?
Nach der Einigung im Haushaltsstreit zwischen der italienischen Regierung und der EU-Kommission hat sich Bundesbank-Präsident Jens Weidmann besorgt über die möglichen Folgen der Vereinbarung geäußert. „Ich bin nicht verärgert, sondern besorgt, was das für die künftige Haushaltsdisziplin im Euro-Raum bedeutet“, sagte Weidmann im Gespräch mit WELT AM SONNTAG.

https://www.welt.de/wirtschaft/article186003272/Jens-Weidmann-fuerchtet-um-Ausgabendisziplin-in-der-Euro-Zone.html
 Ja22,2%  (2)
 Nein22,2%  (2)
 Diskussion22,2%  (2)
 Bimbes33,3%  (3)
 
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Von:  Anteros  19.12.2018 08:49 Uhr
Die Deutsche Bahn schafft das „Schönes-Wochenende-Ticket” (SWT) für bundesweites Reisen in Nahverkehrszügen ab. Ärgert Dich das?
Das staatseigene Unternehmen nannte mangelnde Nachfrage sowie eine „Vereinfachung der Tarifstruktur” als Gründe. Kunden könnten aber weiterhin täglich das „Quer-durchs-Land-Ticket” (QDL) für bundesweite Fahrten mit Nahverkehrszügen nutzen, teilte ein Bahnsprecher am Dienstag in Berlin mit.

Unterschied zum SWT ist, dass Reisende das QDL nicht für Fahrten mit Bussen sowie U- und S-Bahnen in Verkehrsverbünden nutzen können. Der Bahnsprecher betonte aber, dass das SWT zuletzt nur in 19 von 61 Verbünden gültig war. „Darüber hinaus wären Preisanpassungen nötig geworden, um das SWT weiter anbieten zu können”, sagte der Sprecher.
Das SWT war im Februar 1995 eingeführt worden, kostete 15 D-Mark (rund 7,50 Euro) für bis zu fünf Personen und galt fürs ganze Wochenende. Zuletzt kostete ein Ticket für einen Reisenden 44 Euro und war je einen Tag gültig. Das QDL kostet 44 Euro für einen Reisenden und 76 Euro für fünf Mitfahrer.

Quelle: https://www.ksta.de/wirtschaft/viele-fahrgaeste-veraergert
-aus-nach-24-jahren--bahn-stoppt--schoenes-wochenende-ticket---31765854
 Ja - ich bin sehr verärgert0,0%  (0)
 Ja - ein wenig schon12,5%  (1)
 Ich sehe das neutral50,0%  (4)
 Nein - ich finde das eher okay0,0%  (0)
 Nein - ich finde das absolut okay0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes37,5%  (3)
 
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Von:  Türkis  18.12.2018 15:55 Uhr
Warum scheitert die öffentliche Hand bei Bauaufträgen oft so skandalös?
Beispiele:

https://de.wikipedia.org/wiki/AKH-Skandal

https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenhaus_Nord_(Wien)

https://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Berlin_Brandenburg
 Das liegt an der Korruption10,0%  (1)
 Das liegt an der Inkompetenz von Behörden20,0%  (2)
 Das liegt an Subunternehmern0,0%  (0)
 Das liegt an Generalunternehmern0,0%  (0)
 Das liegt an Anderen10,0%  (1)
 Das weiß ich nicht10,0%  (1)
 Das interessiert mich nicht0,0%  (0)
 Diskussion30,0%  (3)
 Bimbes20,0%  (2)
 
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