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Fragenübersicht Strafanzeigen und Kritik nach Politikerfahrt im engen Aufzug! Richtig so?
1 - 20 / 20 Meinungen
22.04.2020 11:19 Uhr
Diese, bestens dokumentierte, Aufzugsfahrt war auch selten dämlich, rechtliche Konsequenzen wird es, trotz Anzeige aber kaum geben.
22.04.2020 11:21 Uhr
Ich finde die Anzeigen als unsinnig. Es wurden Fehler gemacht, der Fehler wurde eingesehen, man hat sich entschuldigt und gut ist es.
22.04.2020 11:27 Uhr
Es zeigt einmal mehr wie die Bevölkerung aktuell zum Narren gehalten wird uns wird das halbe Leben verboten und zur Qual gemacht aber gewisse Leute in der Politik froehnen weiter ihr Leben wie sie es wollen und auch in den Landtagen wird trotz Vermummungspflicht für uns weiter ohne Masken debatiert.
Angst sich anzustecken scheint ja keine zu bestehen
Die Anzeigen sind absolut gerechtfertigt. Nicht wegen Dem Sachverhalt an sich sondern wegen den Doppelstandards denen aber sie werden wie so oft im Sande verlaufen
22.04.2020 11:37 Uhr
Die Betroffenen haben gedankenlos gehandelt und sind ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. Keine Frage.

Dass jetzt Anzeigen erstattet worden sind - nun ja, wir sind in Deutschland. Da gibt es genügend Tugendbolzen, die sich als Blockwarte aufspielen.
22.04.2020 11:37 Uhr
Richtig ist, darauf aufmerksam zu machen, dass diese vermutlich gut informierten Politiker ganz offensichtlich nicht hysterisch geworden sind und den schnellen Tod fürchten.
Nicht richtig ist, so eine Anzeige für weitere inhaltliche Stimmungsmache zu nutzen.
22.04.2020 11:40 Uhr
Zitat:
Ich finde die Anzeigen als unsinnig. Es wurden Fehler gemacht, der Fehler wurde eingesehen, man hat sich entschuldigt und gut ist es.


Da es sich beim Klinikbesuch um eine Dienstreise gehandelt hat und die Aufzugfahrt dienstlich veranlasst war, wird wohl der Steuerzahler die Geldstrafe zahlen.

Fazit: Beim nächsten Besuch das Treppenhaus benutzen.
22.04.2020 11:45 Uhr
Zitat:
Ich finde die Anzeigen als unsinnig. Es wurden Fehler gemacht, der Fehler wurde eingesehen, man hat sich entschuldigt und gut ist es.


Ob eine Entschuldigung auch reicht wenn ich bei Missachtung der Abstandsregel erwischt werde bezweifel ich.
22.04.2020 11:46 Uhr
Ein Verfahren einzuleiten kann ich nicht falsch finden, für Spahn und co. gelten da ja die exakt gleichen Vorschriften. Ich finde es nur falsch, dass so ein Verfahren Gegenstand der Politik wird.
22.04.2020 11:51 Uhr
Zitat:
Es zeigt einmal mehr wie die Bevölkerung aktuell zum Narren gehalten wird uns wird das halbe Leben verboten und zur Qual gemacht aber gewisse Leute in der Politik froehnen weiter ihr Leben wie sie es wollen und auch in den Landtagen wird trotz Vermummungspflicht für uns weiter ohne Masken debatiert.
Angst sich anzustecken scheint ja keine zu bestehen
Die Anzeigen sind absolut gerechtfertigt. Nicht wegen Dem Sachverhalt an sich sondern wegen den Doppelstandards denen aber sie werden wie so oft im Sande verlaufen


Ich musste deine Meinung jetzt einfach mal ablehnen, weil deine Positionen immer häufiger völlig widersprüchlich sind.

Du sagst in deinen Beiträgen sonst immer, dass du die derzeit stark exekutivisch geprägte Politik falsch findest. Da ist es doch nachgerade erforderlich, dass die Parlamente weiterarbeiten. Wie viele Plenarsitzungen gab es denn seit Einführung der Maskenpflicht in den betroffenen Ländern? Wohl relativ wenige. Sie werden nachziehen. So wie zB gestern in den Sitzungen der Bundestagsfraktionen Mundschutz an die MdB verteilt wurde. Im Bundestag gibt es außer der Plenar- und Ausschusssitzungen fast keine physischen Sitzungen mehr. Normalerweise sitzen wir in Sitzungswochen quasi von 8 bis 20 Uhr nur in irgendwelchen Sitzungen in engen Räumen. Das gibt es derzeit fast gar nicht mehr.

Das wollte ich mal loswerden, weil hier mMn ein falscher Eindruck erweckt wird. Gefrönt wird da gar nichts. Finde das daneben. Sorry.
22.04.2020 13:20 Uhr
Ich sollte Paparazzi werden und einen Deal mit der Landesregierung machen.
22.04.2020 13:27 Uhr
Zitat:
Da es sich beim Klinikbesuch um eine Dienstreise gehandelt hat und die Aufzugfahrt dienstlich veranlasst war, wird wohl der Steuerzahler die Geldstrafe zahlen.


Es gibt keine Unternehmenshaftung, es geht immer um das Fehlverhalten des Einzelnen.

Wenn ein Vertreter mit seinem Firmenfahrzeug zu schnell fährt, damit er von einem Kundentermin zum nächsten kommt, dann zahlt er das Bußgeld höchstpersönlich selbst.
22.04.2020 13:29 Uhr
Zitat:
Zitat:
Da es sich beim Klinikbesuch um eine Dienstreise gehandelt hat und die Aufzugfahrt dienstlich veranlasst war, wird wohl der Steuerzahler die Geldstrafe zahlen.


Es gibt keine Unternehmenshaftung, es geht immer um das Fehlverhalten des Einzelnen.

Wenn ein Vertreter mit seinem Firmenfahrzeug zu schnell fährt, damit er von einem Kundentermin zum nächsten kommt, dann zahlt er das Bußgeld höchstpersönlich selbst.


Vielleicht dachte er an Art. 34 GG...der hier aber, meine ich (weiß es aber nicht genau), nicht greifen dürfte.
22.04.2020 13:33 Uhr
Zitat:
Vielleicht dachte er an Art. 34 GG..


Würde ich bei desertsky ausschließen...

So wie ich das vertehe, geht es um die Verletzung der Amtspflicht. Zur Amtspflicht gehört ja nun nicht, Abstand zu halten.

Wer würde das Bußgeld zahlen, wenn Bouffiers Chauffeur auf dem Weg zu diesem Termin zu schnell fährt? Der Fahrer? Bouffier? Das Land Hessen?
22.04.2020 13:37 Uhr
Mal eine Frage an die vielen Rechtsexperten hier:
Kann man wegen einer Ordnungswidrigkeit (mehr kann ja Spahns inkriminiertes Fehlverhalten an sich nicht sein) eigentlich Strafanzeige stellen, wie die Umfrage suggeriert?
22.04.2020 13:43 Uhr
Zitat:
Mal eine Frage an die vielen Rechtsexperten hier:


Ich bin nur Hobbyjurist und passe daher.

Meine Vermutung ist, dass "nein" die Antwort auf deine Frage ist.
22.04.2020 13:44 Uhr
Zitat:
Mal eine Frage an die vielen Rechtsexperten hier:
Kann man wegen einer Ordnungswidrigkeit (mehr kann ja Spahns inkriminiertes Fehlverhalten an sich nicht sein) eigentlich Strafanzeige stellen, wie die Umfrage suggeriert?


Eine Ordnungswidrigkeit kann, wenn sie nur eine Ordnungswidrigkeit ist, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Bei der Anzeige einer Straftat greift das Legalitätsprinzip, wenn sich ein Tatverdacht ergibt, muss der Staatsanwalt ermitteln. Das ist bei Ordnungswidrigkeiten nicht so, hier ermitteln die Behörden (teils auch die Polizei) nach pflichtgemäßem Ermessen, eine Anzeige beim Ordnungsamt wäre also sowas wie eine Empfehlung.

Ob das restlos für das gesamte Ordnungswidrigkeitenrecht gilt weiß ich nicht genau, aber das ist jedenfalls die Grundlegung aus dem OWiG und dürfte in den Teilmaterien kaum anders sein.
22.04.2020 13:48 Uhr
@ J.Bercow und r.legis

Danke.
Im Hintergrund stand auch:
Zitat:
Da es sich um mögliche Ordnungswidrigkeiten handele, seien diese an die zuständige Behörde beim Landkreis Gießen zur Prüfung weitergeleitet worden.


Insofern wundere ich mich, dass die Polizei die Anzeigen überhaupt angenommen hat (Zuständigkeit und so).
22.04.2020 13:52 Uhr
Zitat:
Im Hintergrund stand auch:


Wenn ich so sehe, was die Medien in meinem Fachbereich so produzieren, würde ich mich in anderen Bereichen auch nicht am genauen Wortlaut festhalten.

Kann ja sein, dass irgendjemand über so ein Online-Tool eine Strafanzeige gestellt hat und das parallel an die Medien gegeben hat bzgl. größtmöglicher Öffentlichkeit.
Und derjenige, der das dann gelesen hat, hat ein Statement verfassen lassen "ja, wir machen was und haben es weitergegeben".

Wenn wir hier schon dabei sind - ich dachte, die Ordnungsämter sind Teil der kommunalen Zuständigkeit und nicht auf Kreisebene angesiedelt. Mag aber sein, dass das in Hessen anders ist.
22.04.2020 13:53 Uhr
Zitat:
@ J.Bercow und r.legis

Danke.
Im Hintergrund stand auch:
Zitat:
Da es sich um mögliche Ordnungswidrigkeiten handele, seien diese an die zuständige Behörde beim Landkreis Gießen zur Prüfung weitergeleitet worden.


Insofern wundere ich mich, dass die Polizei die Anzeigen überhaupt angenommen hat (Zuständigkeit und so).


Kann sie machen, die Polizeien sind für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten teilweise mitzuständig, wie es in dem Fall ist - keine Ahnung.
22.04.2020 19:46 Uhr
Dämliche Aktion.


Zitat:
Insofern wundere ich mich, dass die Polizei die Anzeigen überhaupt angenommen hat (Zuständigkeit und so)


Was hätte man denn anderes machen sollen? Wegwerfen? Sie wurden ja dann an die zuständige Behörde weitergeleitet. Selbst wenn du einen Antrag auf ALG II bei der Polizei einwirfst, ist sie verpflichtet, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten. So wie jede andere deutsche Behörde auch.
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