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Fragenübersicht Stellt der Vorstoß der Witschaftskamner einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar?
1 - 8 / 8 Meinungen
20.12.2019 11:55 Uhr
Was ist an dem Hintergrund nicht ok? Nicht das erste Mal das der Grund moniert wird, obwohl es ein Zitat aus dem Text war.
20.12.2019 12:01 Uhr
Zitat:
Was ist an dem Hintergrund nicht ok? Nicht das erste Mal das der Grund moniert wird, obwohl es ein Zitat aus dem Text war.


Das ist der Tony und sein Feldzug gegen copy&paste-Hintergründe.
Macht er bei allen Umfragen so.
20.12.2019 12:03 Uhr
Zitat:
Zitat:
Was ist an dem Hintergrund nicht ok? Nicht das erste Mal das der Grund moniert wird, obwohl es ein Zitat aus dem Text war.


Das ist der Tony und sein Feldzug gegen copy&paste-Hintergründe.
Macht er bei allen Umfragen so.


Vielleicht sollte man mal überlegen was die Aufgabe der Rezensenten ist.
20.12.2019 12:16 Uhr
Jetzt mal ehrlich. Wer kennt nicht einen Arzt, der einem krank schreibt. Und wenn man den Arzt kennt, dann kann man durchaus einen längeren Krankenstand raushandeln.

Aus einer Verkühlung mit 3 Tagen, wird so eine Krankschreibung Montag bis Freitag. Samstag kann man somit wieder fortgehen. Freitag wurde sich einfach mal gespritzt.

Eine Kontrolle ist hier durchaus gerecht. Welcher Chef möchte sich legen lassen. Das ist im Grunde ein Vertrauensbruch und Anlass für eine Fristlose.

20.12.2019 12:22 Uhr
Die Weitergabe des Krankheitsgrundes an den Arbeitgeber ist ein Vertoß gegen geltende Datenschutzgesetze.

Es reicht, wenn der Arbeitgeber weiss, dass sein Arbeitnehmer krank ist.

Und bei hoher Krankheitsqoute gibt es zumindest in Deutschland ein BEM-Verfahren, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unterstützen kann.
20.12.2019 12:27 Uhr
In Deutschland enthält die AU-Bescheinigung eine Angabe über die voraussichtliche Dauer. Das ist m.E. ok, der Arzt bescheinigt auch eine Verlängerung, wenn die erforderlich ist.

Weitere Informationen über den Gesundheitszustand der Mitarbeiter gehen den Arbeitgeber schlicht nichts an.
20.12.2019 19:33 Uhr
Was am Hintergrund nicht i. O. ist? Das Binnen-Igitt. Pfuipfuipfui.
21.12.2019 15:37 Uhr
Natürlich ist das ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Die meisten Krankheiten sind ja unproblematisch, irgendeine Bazille bekommen und man ist 1-3 Wochen platt, aber es kann auch Leiden geben von denen man ungerne erzählt, und schon gar nicht in der Firma. Muß nicht mal was sein, was die spätere Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, aber einfach Sachen welche in die Privatsphäre gehören.
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