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Fragenübersicht Hältst du die Strafe für gerechtfertigt?
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende
0
23.12.2019 08:11 Uhr
Verglichen mit dem Jobverlust, sind 1000 CHF doch eher überschaubar...
23.12.2019 10:22 Uhr
Ich halte eine Woche arbeiten, weil man einen oder zwei Tage gefehlt hatte schon ziemlich dreist. Aber hier gibts so einige Dinge über die man nur den Kopf schütteln kann.
23.12.2019 11:57 Uhr
Strafen sollen abschrecken.

Arbeitsabläufe basieren u.a. darauf, daß alle an ihnen beteiligten Arbeitskräfte auch anwesend sind oder Bescheid geben, wenn sie es nicht sind, damit man ggf. umorganisieren kann. Es kann erhebliche Kosten verursachen, wenn jemand einfach so fehlt, ohne sich zu melden.

Mal eben so zwei Tage wegbleiben und dann nur für diese zwei Tage nicht bezahlt zu werden hätte kaum eine große Abschreckungswirkung. Insofern finde ich die 1000 Franken durchaus gerechtfertigt.

Aus sozialer Sicht ...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.12.2019 13:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.12.2019 12:36 Uhr
Zitat:
weil man einen oder zwei Tage gefehlt hatte


Weil man *unentschuldigt* gefehlt hat.

Ich denke, dass es durchaus möglich und auch zu erwarten ist, dass sich ein Arbeitnehmer zumindest meldet, wenn er krank ist oder frei haben möchte.
23.12.2019 12:59 Uhr
Zitat:
Zitat:
weil man einen oder zwei Tage gefehlt hatte


Weil man *unentschuldigt* gefehlt hat.

Ich denke, dass es durchaus möglich und auch zu erwarten ist, dass sich ein Arbeitnehmer zumindest meldet, wenn er krank ist oder frei haben möchte.


Klar. War halt dumm von ihm. Aber wir reden von 1.000 Franken. Das steht in keinem Verhältnis und ich bezeichne es dennoch als gesetzlich legitimierten Diebstahl.
23.12.2019 14:50 Uhr
Zitat:
Das steht in keinem Verhältnis und ich bezeichne es dennoch als gesetzlich legitimierten Diebstahl.


Ich betrachte es als Schadensersatz gegenüber dem Arbeitsgeber. Schließlich ist der AN einen Vertrag mit dem AG eingegangen und er ist somit verpflichtet diesen auch zu erfüllen.
23.12.2019 15:06 Uhr
Zitat:
wir reden von 1.000 Franken. Das steht in keinem Verhältnis und ich bezeichne es dennoch als gesetzlich legitimierten Diebstahl.
Sehr eigenwillige Interpretation! Ich verstehe nicht so richtig, weshalb es Diebstahl sein soll. Ich verstehe auch nicht so richtig, weswegen 1000 CHF in keinem Verhältnis stehen.

Man stelle sich den Aufschrei vor, wenn der Arbeitgeber am Ende des Monats einfach mal 500 Franken weniger Gehalt überweisen würde. Oder das Gehalt einfach mal zwei Wochen später überweisen würde ...
23.12.2019 15:09 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das steht in keinem Verhältnis und ich bezeichne es dennoch als gesetzlich legitimierten Diebstahl.


Ich betrachte es als Schadensersatz gegenüber dem Arbeitsgeber. Schließlich ist der AN einen Vertrag mit dem AG eingegangen und er ist somit verpflichtet diesen auch zu erfüllen.


In welchem Verhältnis steht denn der Schaden? Das weiß keiner von uns beiden. In der Schweiz zahlt man etwa 1.000 Franken Miete, weitere tausend Franken für Sozialabgaben. Die angeblichen 4.000 Franken Einkommen halte ich für zu hoch. Zumindest für einen 8h-Tag. Der reguläre Tag beträgt 9h und kann bis auf 14h mit weiteren Ausnahmen ausgedehnt werden. Während Beschäftigte keine Möglichkeiten habe von Erspartem zu leben wie sie Unternehmen mit Kapitalanlage haben, die mit diesen Kapitalanlagen auch die Preispolitik mitbestimmen können, ist es den Lohnabhängigen oft nicht möglich bei hohen Strafen regulierende Maßnahmen zu treffen.

Hier kommt hinzu dass du in der Schweiz Steuern zahlen musst, egal ob du arbeitest oder nicht. Die Infrastruktur ist so schlecht ausgebaut das der Arbeitsweg ebenfalls mehrere hundert Franken auffrisst. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Leiharbeitsbranche nicht wie in Deutschland unbefristete, nicht mal befristete Arbeitsverhältnisse herrschen. Du wirst eingesetzt, wenn es Arbeit gibt. Tage die nicht gearbeitet werden sind verlorene Tage und senken im Durchschnitt entsprechend den Lohn.
23.12.2019 15:13 Uhr
Zitat:
In welchem Verhältnis steht denn der Schaden?
Vertragsbruch!
Wenn jeder Arbeitnehmer nur dann käme wenn er gerade mal Bock hat, könnte kein Unternehmen funktionieren. Es geht einfach nicht, dass ein Arbeitnehmer einfach mal zwei Tage nicht kommt. Am Ende möchte er vielleicht sogar seinen vollen Monatslohn bekommen ...
23.12.2019 15:18 Uhr
Zitat:
Zitat:
In welchem Verhältnis steht denn der Schaden?
Vertragsbruch!
Wenn jeder Arbeitnehmer nur dann käme wenn er gerade mal Bock hat, könnte kein Unternehmen funktionieren. Es geht einfach nicht, dass ein Arbeitnehmer einfach mal zwei Tage nicht kommt. Am Ende möchte er vielleicht sogar seinen vollen Monatslohn bekommen ...


Das kritisiere ich auch nicht. Ich kritisiere nur die unverhältnismäßige Forderung, die hier schnell dazu führen kann in existenzielle Not zu geraten.
23.12.2019 15:24 Uhr
Zitat:
Ich kritisiere nur die unverhältnismäßige Forderung, die hier schnell dazu führen kann in existenzielle Not zu geraten.
Nehmen wir an, es geht um eine Verkäuferin in einem Einzelhandelsgeschäft (schweiz. Detailhandel), die allein im Geschäft arbeitet. Das Ladenlokal bleibt zu. Meinst Du nicht, für den Arbeitgeber könnte das ebenfalls existenzbedrohend sein? Und damit dann für die Kollegen des temporär fahnenflüchtigen Arbeitnehmers auch.

Oder ein Lkw-Fahrer, der unterwegs einfach mal zwei Tage Pause eingelegt hat.

Oder der Busfahrer, der einfach nicht erscheint. Der Bus bleibt im Depot und ganz viele Fahrgäste kommen evtl. in Nöte weil es vielleicht die Linie zum Flughafen war.
23.12.2019 15:28 Uhr
@Mauli:

Der AN ist mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages eine Verpflichtung eingegangen. Darin steht normalerweise auch etwas zur Vorgehensweise bei Abwesenheit.

Wenn ein Erwachsener kommentarlos nicht zur Arbeit erscheint, dann ist das m.E. nur akzeptabel, wenn er ein massives gesundheitliches Problem hat und nicht anrufen kann.

Ansonsten ist jeder Erwachsene in der Lage, seinen AG anzurufen. Wenn ihm der fehlende Anruf 1000 CHF wert ist, ist das ein fairer Deal.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.12.2019 15:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.12.2019 15:36 Uhr
Du erinnerst Dich vielleicht noch an den Prozess, bei dem es um die Unterschlagung eines Pfandbons gegangen ist. Hier waren Centbeträge der Grund für eine fristlose Kündigung. Vor dem Arbeitsgericht hatte die fristlose Kündigung übrigens Bestand. Begründung: Das Vertrauensverhältnis war nachhaltig gestört.
Wenn ein Arbeitnehmer einfach mal zwei Tage nicht erscheint, dann ist das auch nicht gerade eine vertrauensbildende Maßnahme. 1000 CHF sind dann, im Gegensatz zur Kündigung, ja noch geradezu ein Schnäppchen.
23.12.2019 15:46 Uhr
Zitat:
Du erinnerst Dich vielleicht noch an den Prozess, bei dem es um die Unterschlagung eines Pfandbons gegangen ist. Hier waren Centbeträge der Grund für eine fristlose Kündigung. Vor dem Arbeitsgericht hatte die fristlose Kündigung übrigens Bestand. Begründung: Das Vertrauensverhältnis war nachhaltig gestört.
Wenn ein Arbeitnehmer einfach mal zwei Tage nicht erscheint, dann ist das auch nicht gerade eine vertrauensbildende Maßnahme. 1000 CHF sind dann, im Gegensatz zur Kündigung, ja noch geradezu ein Schnäppchen.


Da muss ich dir widersprechen. Denn zufällig war ich mit Freunden auf einem Camp in Frankreich, wohin sie auch eingeladen wurde. Die Presseinformationen sind verfälscht worden. Emmely war als langjährige Gewerkschaftsaktivistin bekannt und wurde extrem gemobbt. Kaiser´s wollte sie loswerden, schließlich hatte sie großen Anteil daran einen Streik organisiert zu haben. Genau dieser Druck der vom Management auf sie ausgeübt wurde hatte m. E. dazu geführt das sie früh gestorben ist. Rest in peace.
23.12.2019 15:46 Uhr
Zitat:
Du erinnerst Dich vielleicht noch an den Prozess, bei dem es um die Unterschlagung eines Pfandbons gegangen ist.


Nicht ganz, das hat die Trulla übrigens am Ende noch gewonnen. Zwar deswegen, weil der Besitz der Pfandbons unklar war und aufgrund der Höhe von einer Besitzaufgabe des nicht ermittelbaren Besitzers ausgegangen wurde.
23.12.2019 15:51 Uhr
Zitat:
Zitat:
Du erinnerst Dich vielleicht noch an den Prozess, bei dem es um die Unterschlagung eines Pfandbons gegangen ist.


Nicht ganz, das hat die Trulla übrigens am Ende noch gewonnen. Zwar deswegen, weil der Besitz der Pfandbons unklar war und aufgrund der Höhe von einer Besitzaufgabe des nicht ermittelbaren Besitzers ausgegangen wurde.


Es waren zwei Pfandbons. Und es waren auch zwei Mangerinnen, die sie zur Kasse begleitet hatten und die Bons austauschten, um vor Gericht eine Falschaussage zu eben diesen Bons zu provozieren und sie in der Öffentlichkeit als Lügnerin hinzustellen. Das war aber nur eins von vielen. Da wurde auch ein Kunde mit 20 Euro bestochen, um sie zu provozieren. Ihr wurde dann eine Abmahnung ausgestellt, die nach 6 Monaten hätte vernichtet werden müssen und trotzdem nach einem Jahr vor Gericht gewertet wurde.
23.12.2019 16:09 Uhr
Zitat:
Da muss ich dir widersprechen.


Das ist ja schön und gut. Aber ich habe immer noch nicht verstanden, warum der Mitarbeiter aus der Umfrage nicht einfach seinen AG angerufen hat.

Ich kenne mich mit dem schweizerischen Arbeitsrecht nicht aus, aber in Deutschland wäre eine solche "Strafzahlung" in irgendeinem Gesetz, im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag hinterlegt, so dass dem Mitarbeiter klar ist, wie er sich zu verhalten hat und was ihn erwartet, wenn er dagegen verstößt.
23.12.2019 17:12 Uhr
Die Betonung liegt hier doch auf unentschuldigt. Da kommt er noch gut weg. Wenn er noch Zusatzgeld bekommt, sowieso.
23.12.2019 17:21 Uhr
Wir hatten dieses Jahr einen extremeren Fall. Der zog das monatelang hinaus, mit immer neuen Ausreden. Toll für die Frühschicht, die dann zwei Stunden leerläuft. Und hätte es mich selbst betroffen, wäre er froh gewesen, mit ein paar Euro davonzukommen.
23.12.2019 17:56 Uhr
Zitat:
Zitat:
Da muss ich dir widersprechen.


Das ist ja schön und gut. Aber ich habe immer noch nicht verstanden, warum der Mitarbeiter aus der Umfrage nicht einfach seinen AG angerufen hat.

Ich kenne mich mit dem schweizerischen Arbeitsrecht nicht aus, aber in Deutschland wäre eine solche "Strafzahlung" in irgendeinem Gesetz, im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag hinterlegt, so dass dem Mitarbeiter klar ist, wie er sich zu verhalten hat und was ihn erwartet, wenn er dagegen verstößt.


Es ist ein Freund und es war Eigenverschulden. Zu den genauen persönlichen Gründen kann ich hier natürlich nichts schreiben. Die Reaktion sich nicht zu melden war eine Form eines Angstzustandes.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
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