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Fragenübersicht Ist es in Ordnung, wenn man Studenten wegen der stattfindenden Corona-Parties von der Uni relegieren möchte?
1 - 14 / 14 Meinungen
21.03.2020 09:45 Uhr
Man darf von Akademikern ein Verhalten verlangen, welches auf Vernunft und Verstand baut.

Wer das nicht zustande bringt, der sollte auch keine akademische Ausbildung in Anspruch nehmen dürfen.
21.03.2020 10:01 Uhr
Jeder darf mal einen Fehler machen.

Deshalb würde ich jedem eine zweite Chance geben und erst im Wiederholungsfall sanktionieren
21.03.2020 10:03 Uhr
@Kreuzeiche

Es geht hier um Leben. Das Leben ist doch das höchste Gut. Auch für Dich oder? Gehe ich mal stark davon aus, nachdem Du Dich ja gegen jede Gewalt in welcher Form auch immer vehement äußerst.

Nochmals. Es geht hier um Leben.

Dagegen verblasen sogar Plagiate und Schummelprüfungen.
21.03.2020 10:06 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche

Es geht hier um Leben. Das Leben ist doch das höchste Gut. Auch für Dich oder? Gehe ich mal stark davon aus, nachdem Du Dich ja gegen jede Gewalt in welcher Form auch immer vehement äußerst.

Nochmals. Es geht hier um Leben.

Dagegen verblasen sogar Plagiate und Schummelprüfungen.


Nein, hier geht es um eine Verfehlung die übersanktioniert wird.

Sollen die Studenten, die gestern noch gemeinsam im Schlosspark feierten, ebenfalls so bestraft werden?
21.03.2020 10:10 Uhr
@Kreuzeiche

Ja. Natürlich sollen sie sanktioniert werden. Ich habe oftmals das Gefühl, dass es viele nicht anders verstehen.

Ich würde es auch begrüßen, wenn man mit einem:

Bitte, bleibt zu Hause

klarkommen würde.

Anscheinend brauchen aber die Menschen seit Urzeiten Sanktionen, damit sie funktionieren.

Es ist schade, aber es muss wohl sein.
21.03.2020 10:16 Uhr
@ Kreuzeiche

Danke, dass an dieser Diskussion bisher wenigstens ein Liberaler teilgenomnen hat.

Inhaltlich sehe ich es genauso wie Du.
21.03.2020 11:25 Uhr
Nein. Es sei denn, es hat auf dem Gelände oder den Räumlichkeiten der Uni stattgefunden. Ansonsten ist das eine Privatsache. Man wird ja auch nicht exmatrikuliert, wenn man wegen irgendwas anderem zu einer Geldstrafe verurteilt wird.
21.03.2020 11:30 Uhr
Danke, @ Ph1l für einen ersten von Sachverstand getragenen Beitrag aus der IDL in diesem Faden.
21.03.2020 11:35 Uhr
Um das nochmals in Erinnerung zu rufen, die agieren hier rein nach den rechtlichen Möglichkeiten

Universitätsgesetz 2002 § 68,


Zitat:
Erlöschen der Zulassung zu ordentlichen Studien
§ 68.

(1) Die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn die oder der Studierende


8. aufgrund einer Handlung oder von Handlungen, die eine dauerhafte oder schwer wiegende Gefährdung anderer Universitätsangehöriger oder Dritter im Rahmen des Studiums darstellt oder darstellen, vom Rektorat durch Bescheid vom Studium ausgeschlossen wird, wobei Näheres in der Satzung zu regeln ist.


21.03.2020 11:38 Uhr
Zitat:
Um das nochmals in Erinnerung zu rufen, die agieren hier rein nach den rechtlichen Möglichkeiten

Universitätsgesetz 2002 § 68,


Zitat:
Erlöschen der Zulassung zu ordentlichen Studien
§ 68.

(1) Die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn die oder der Studierende


8. aufgrund einer Handlung oder von Handlungen, die eine dauerhafte oder schwer wiegende Gefährdung anderer Universitätsangehöriger oder Dritter im Rahmen des Studiums darstellt oder darstellen, vom Rektorat durch Bescheid vom Studium ausgeschlossen wird, wobei Näheres in der Satzung zu regeln ist.




Da die Unis zur Zeit geschlossen sind, greift dieser Paragraph nicht.
21.03.2020 11:39 Uhr
@Phil1

Anscheinend fand diese Party laut Medienberichten in einem Studentenheim statt.

Anscheinend wurde jemand von einer Folgeparty am Flughafen in Moskau positiv getestet.

Die nützen den Rahmen des Gesetzes nicht aus heiteren Himmel und weil sie so gerne harte Hunde sein wollen.

21.03.2020 15:06 Uhr
Zitat:

Anscheinend fand diese Party laut Medienberichten in einem Studentenheim statt.

Anscheinend wurde jemand von einer Folgeparty am Flughafen in Moskau positiv getestet.

Die nützen den Rahmen des Gesetzes nicht aus heiteren Himmel und weil sie so gerne harte Hunde sein wollen.


Und eine weitere Suche ergab beim Kurier mehr Informationen zu dem vorliegenden Fall als die spärlichen Informationen im Volksblatt, so dass leider eine schlechte Quelle angegeben wurde.

Der Moskauer Student war laut Kurier nicht bei einer Folgeparty, sondern bei einer vorausgehenden Party gewesen - am Mittwoch versammelten sich also Vollidioten, die von Ereignissen am Samstag nicht gelernt haben. Es handelt sich also eigentlich bereits um die zweite Chance!

Damit verändert sich meine Haltung vom anfänglichen 'halte ich für übertrieben' zu 'sie haben darum gebettelt'.
23.03.2020 10:02 Uhr
Sollte die Party in Räumen der Universität stattgefunden haben, wäre relegieren eine mögliche Maßnahme.

Wäre es das erste Mal, könnte man sich allerdings auch andere „Strafen“ vorstellen.

Beispielsweise könnten die Studenten für eine Zeit in einem Lager für Medizinprodukte eingesetzt werden oder in Supermärkten Regale auffüllen und Müll entsorgen.

Religieren hielte ich nur im Wiederholungsfall für angemessen.
23.03.2020 10:04 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche

Es geht hier um Leben. Das Leben ist doch das höchste Gut. Auch für Dich oder? Gehe ich mal stark davon aus, nachdem Du Dich ja gegen jede Gewalt in welcher Form auch immer vehement äußerst.

Nochmals. Es geht hier um Leben.

Dagegen verblasen sogar Plagiate und Schummelprüfungen.


Man darf allerdings davon ausgehen, daß keiner der Studenten zufällig anwesend war, sondern alle wußten worum es ging. Vor diesem Hintergrund gefährdeten sie höchstens ihr eigene Gesundheit. Das mag man für blödsinnig halten, ist allerdings nicht grundsätzlich verboten.
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