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Fragenübersicht Soll der Entführer und Serienmörder Marc Dutroux nach Verbüßung von nunmehr 16 Jahren begnadigt werden?
1 - 20 / 31 Meinungen+20Ende
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04.02.2013 13:08 Uhr
Natürlich nicht. Am besten den Zellenschlüssel wegwerfen ....
04.02.2013 13:14 Uhr
man entscheide dies nach geltendem gesetz.

gerade in diesem verbrechensbereich sitzt die forderung nach extremstrafen relativ locker, was man manchem vielleicht auch aufgrund des eigenen biographischen hintergrundes nachsehen vermag. dennoch misst sich gerade auch an solch extremen tätern rechtsstaatliche kultur.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.02.2013 14:14 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.02.2013 13:15 Uhr
nein, halte ich aufgrund der schwere, dem hintergrund, und dem kontext der taten für nicht akzeptabel.
04.02.2013 13:16 Uhr
Zitat:
man entscheide dies nach geltendem gesetz.


aber das war ja nicht die frage...
;-)
04.02.2013 13:18 Uhr
Zitat:
aber das war ja nicht die frage...
;-)



aber es ist die einzige antwort, denn nur das gesetz kann die frage beantworten. der sinn von rechtssprechung ist, dass man eben nicht im forum von bild.de einen meinungsspiegel einholt und dann entscheidet.
04.02.2013 13:18 Uhr
Rein emotional betrachtet darf der Typ gern in seiner Zelle verrotten.
Da Gesetze aber auch für Kindermörder gelten, muss auch dementsprechend gehandelt werden, wobei er sich wahrscheinlich eh keine großen Hoffnungen auf eine Entlassung machen kann...zumindest noch nicht jetzt.
04.02.2013 13:21 Uhr
Es gibt Taten, für welche es keine Begnadigung geben darf.
04.02.2013 13:23 Uhr
Niemals! Das wäre ein Faustschlag ins Gesicht der Hinterbliebenen der Mädchen!!!
04.02.2013 13:27 Uhr
Zitat:
aber es ist die einzige antwort, denn nur das gesetz kann die frage beantworten. der sinn von rechtssprechung ist, dass man eben nicht im forum von bild.de einen meinungsspiegel einholt und dann entscheidet.


Da stimme ich dir auch zu. Niemand darf für eine Tat zweimal verurteilt werden und auch Gesetze dürfen nicht rückwirkend gelten.

Aber natürlich darf man sich durchaus schärfere Gesetze wünschen, um in Zukunft Mörder härter zu strafen.
04.02.2013 13:34 Uhr
@gordon

das sehe ich nicht so, meine persönliche meinung ist, dass diese begnadigung nicht geschehen soll, weil sie aus nachvollziehbaren gründen nicht wünschenswert ist, und da wirst du mir vermutlich recht geben.

ich bin der letzte, der per se lebenlange strafen oder noch "schlimmeres" fordert, aber wenn jemand der mehrere kinder und jugendliche entführt und sexuell missbraucht hat, zwei davon ermordert und zwei verhungern lassen hat, und davor schon wegen missbrauch, überfällen, entführung, etc. im gefängnis war, dann halte ich es für nicht zu rechtfertigen, diesen jemanden zu entlassen. und sollte dies gesetzlich aber abgedeckt sein, dann halte ich die diesbezügliche rechtliche lage für falsch.
04.02.2013 13:35 Uhr
Zitat:
Aber natürlich darf man sich durchaus schärfere Gesetze wünschen, um in Zukunft Mörder härter zu strafen.




für solche extremen fälle sicherlich.
wenn man liest was dort wirklich passierte (wikipedia reicht), dann dreht sich einem schlicht der magen um - 2 mädchen etwa verhungerten im keller während der knabe in u-haft saß. was will man da machen...ein raubüberfall ist dagegen ja eine freundliche geste.


letztendlich: die alte frage nach dem umgang mit denen, deren ethisches koordinatensystem ein freies leben wohl nicht ermöglicht.


04.02.2013 13:40 Uhr
Zitat:
weil sie aus nachvollziehbaren gründen nicht wünschenswert ist, und da wirst du mir vermutlich recht geben.



sicherlich. was er tat ist mitnichten nach 16 jahren "abgegolten". allerdings bleibt nur das gesetz als entscheidungsgrundlage - etwas anderes haben wir im westen nicht.

in diesem konkreten fall frage ich mich allerdings ob es im interesse des täters sein kann seine zelle zu verlassen. in belgien wird er nicht leben können und auch anderswo wird man ihm nachstellen.
ich könnte mir vorstellen, dass auch dies bei einer entscheidung eine rolle spielen wird.
04.02.2013 13:58 Uhr
Warum sollte man ihn freilassen? Er ist zu lebenslanger Haft verurteilt, seine Taten wiegen sehr schwer und er macht den Eindruck, weiterhin gefährlich zu sein. Andererseits haben die Belgier seine Komplizin Martin auch schon wieder freigelassen. Hoffentlich denken sie in seinem Fall anders.
04.02.2013 14:02 Uhr
Gnade im Sinne von Erlösung setzt voraus, dass die bestehende Strafe dem Betroffenen schadet, so dass eine Erlösung von der Pein sinnvoll scheint. Gerade aber bei derartigen ethischen und psychischen Störungen sollte doch die Heilung, nicht die Bestrafung im Vordergrund stehen. Eine Erlösung steht somit gar nicht zur Debatte, sondern nur die Feststellung einer erfolgten Heilung.
Das aber sollte nicht das "gesúnde Volksempfinden" beurteilen, sondern damit befasste Experten.
04.02.2013 14:16 Uhr
Lebenslange Haft sollte auch lebenslange Haft bedeuten.... Und bei Kindermord sowieso ohne die Möglichkeit einer Begnadigung.
04.02.2013 14:20 Uhr
Ich hoffe nicht. Und ich hoffe sehr, dass er in Sicherungshaft kommen wird.
04.02.2013 14:40 Uhr
Nach Aussagen von Menschen,die ihn im momentanen Stadium kennen,zeigt er keine Einsicht,Reue oder etwas dergleichen.Daher würde ich eine Begnadigung für falsch halten.
04.02.2013 14:49 Uhr
Der Typ hat Kinder gequält und getötet. Ich mein, schlimmeres kann es nicht geben. Der muss eigentlich 3 mal lebenslang haben
04.02.2013 15:07 Uhr
Zitat:
Nach Aussagen von Menschen,die ihn im momentanen Stadium kennen


Toll, mit wem Du so redest Chapeau! :-)
04.02.2013 15:09 Uhr
Das mit der Begnadigung finde ich schwierig.
Zum einen wäre da die Frage der Sozialprognose zu klären.
Ich gehe mal davon aus, dass derjenige, der über die Begnadigung zu entscheiden hat, da nicht leichtfertig agieren wird.
Aber selbst wenn - dieser Mensch wird mit Sicherheit seines Lebens nicht mehr froh - egal, wohin er geht. Sein Gesicht ist ja nun wirklich weltweit bekannt.
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