Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Weißt der Islamische Staat Staatsmerkmale in völkerrechtlicher Hinsicht auf?
1 - 14 / 14 Meinungen
13.03.2019 12:05 Uhr
Nein, er schwärzt sie nichtmal auf.
13.03.2019 12:07 Uhr
Nein. Und auch Mafiafamilien sind keine Staaten, weil sie ein Gebiet und eine Bevölkerung kontrollieren. Darüber hinaus wurde dieser Staat von niemandem als Staat anerkannt. Noch nicht einmal von einem völkerrechtlich umstrittenen Gebiet wie Südossetien oder Kosovo.
13.03.2019 12:07 Uhr
Aktuell weist er diese Merkmale wohl nicht mehr auf, da große Gebiete erst verloren gingen.

Für vergangene Zeitpunkte war dies wohl gegeben.

Von daher ist es wohl korrekt, wenn man hier dann auch die Frage stellt, ob somit nicht eine ausländische Staatsbürgerschaft z.b erworben wurde.
13.03.2019 12:08 Uhr
@Compadre

Die 3 genannten Merkmale sind formaljuristische Hinweise, dass es sich wohl im Sinne des Völkerrechts um einen Staat handelt, nicht um die Frage, was Du diesen Staaten und staatsähnlichen Gebilden hältst.

Das ist eine andere Frage.

13.03.2019 12:09 Uhr
Und nun huschhusch - ohne Korrekturlesen - auf zur nächsten anubischen Banalitätenumfrage.
500 b$ locken, der Preis ist heiß.
13.03.2019 12:10 Uhr
Zitat:
@Compadre

Die 3 genannten Merkmale sind formaljuristische Hinweise, dass es sich wohl im Sinne des Völkerrechts um einen Staat handelt, nicht um die Frage, was Du diesen Staaten und staatsähnlichen Gebilden hältst.

Das ist eine andere Frage.



Dann sind Mafiafamilien auch Staaten.
13.03.2019 12:11 Uhr
Zitat:
Dann sind Mafiafamilien auch Staaten.


Haste doch gelesen.

Zitat:
Für vergangene Zeitpunkte war dies wohl gegeben.



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.03.2019 12:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.03.2019 12:11 Uhr
@Compadre

Wenn diese 3 Merkmale zutreffen:

Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates:
eine Bevölkerung (Staatsvolk),
einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet),
eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt).

könnte man davon sprechen.

Um das geht es eigentlich. Ich finde den Ansatz durchaus interessant. Hat gestern beim Fußball schauen ein Freund aufgeworfen, der RA ist.
13.03.2019 12:35 Uhr
Selbst für anubische Verhältnisse eine außergewöhnlich detailliert ausgearbeitete Qualitätsumfrage!!
13.03.2019 12:37 Uhr
Zitat:
Selbst für anubische Verhältnisse eine außergewöhnlich detailliert ausgearbeitete Qualitätsumfrage!!


Yep, besondes das hier aus dem Hintergund:

Zitat:
Bildergebnis für merkmale eines staates


HoGeSa hätten ihre Freude dran.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.03.2019 12:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.03.2019 16:25 Uhr
"Und nun huschhusch..."


Die Rezensenten haben entschieden.

So einfach ist das!
13.03.2019 16:27 Uhr
Zitat:
"Und nun huschhusch..."


Die Rezensenten haben entschieden.

So einfach ist das!


Stimmt und die Ablehnung war ein Versehen, sorry.
Die Rezi hier ist für'n Arsch.
13.03.2019 16:33 Uhr
@Türkis,

ich begründete Dir meine Ablehnungen auch per Mail, denn Deine Umfragen sind ebenso unverkennbar wie meine...

Man kann zurückziehen, man kann es anders machen, man muß hier nicht "um jeden Preis" Umfragen stellen.


Ãœbrigens: GUTE BESSERUNG!
13.03.2019 16:42 Uhr
dein Anwaltsfreund sollte wissen, dass das Staatsgebiet aber auch dafür zur Verfügung gestanden haben muss, d.h. dass keine andere Staatsgewalt den Anspruch innehat, gehabt haben wollte ;o

wenn du etwas klaust, übst du zwar Gewalt über die Sache aus, bist aber nicht (direkt) Eigentümer

andererseits klingt es nach einen passenden Freund für dich
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 14 / 14 Meinungen