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Bundesverfassungsgericht lässt Kinobetreiber mit Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen abblitzen - ist der Vorwurf, der Staat handele "grob verfassungswidrig", noch zu halten? |
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13.11.2020 12:01 Uhr |
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Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Die können nächste Woche auch wieder das Gegenteil sagen. |
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13.11.2020 12:02 Uhr |
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Dieser Vorwurf war in seiner Pauschalität von Anfang an Blödsinn. |
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13.11.2020 14:06 Uhr |
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Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, sind den Tönnies-Mitarbeitern vor lauter Schreck fast die halbfertigen Würste aus der Hand gefallen.
Mal ernsthaft, während beispielsweise ausgerechnet für die fleischverarbeitenden Betriebe, die tatsächlich erheblichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen hatten, wenig Einschränkungen erlassen werden, dürfen Kinobetreiber nicht mehr öffnen.
Die Frage, ob der Staat verhältnismässig und rechtskonform agiert, dürfte aus Sicht der Kinobetreiber, Gastronomen, Hoteliers und Kulturschaffenden bereits beantwortet sein. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2020 14:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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14.11.2020 17:50 Uhr |
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Wieso sind denn nur all die doler, die der Meinung sind, wir lebten in einem Unrechtsstaat, so still in dieser Umfrage? Kein Brecht-Sprüchlein? Wie schade. :) |
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14.11.2020 18:08 Uhr |
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Wo genau genügt das BVerfG denn rechtsstaatlichen Standards nicht? Genaue Begründung bitte. |
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14.11.2020 18:11 Uhr |
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Du hast ein BVerfG und damit ist das für dich ein Rechtsstaat. Die DDR hatte ein Oberstes Gericht. Die fand das rechtsstaatlich. |
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14.11.2020 18:17 Uhr |
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Liebe Ablehner:innen, hat Seriös! kein BVerfG? Ist es für ihn nicht, nach der bisherigen Diskussion zu urteilen, Zeichen des Rechtsstaats? Hatte die DDR kein Oberstes Gericht? Fand die DDR sich nicht rechtsstaatlich? Klar, man kann auch Tatsachen ablehnen. Und sogar Fragen. Nur zu. |
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14.11.2020 18:25 Uhr |
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Zitat:Zitat:Rede dich nicht raus
Uj, jetzt nimmt mich der Herr Staatsanwalt aber ran! Sitzt die schwarze Robe auch?
Ich habe es mitnichten nötig, mich rauszureden. Wir sind hier nicht im Gerichtssaal sondern in einem Diskussionsforum. Und wenn ich deine Stöckchen ignorierte, so stünde auch das mir frei. DU behauptest ja, dass das Urteil Ausdruck des Rechtsstaats ist ohne zu begründen, dass andere Urteile anderer Gerichte nicht Ausdruck des Rechtsstaats sind. Deine ganze Begründung stützt du darauf, dass ein Urteil gesprochen wurde. Toll. Das macht jedes Gericht in jedem System und es beweist genau gar nichts.
Also, keine konkrete Begründung, wie es zu erwarten war. Das spricht für sich. |
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14.11.2020 18:32 Uhr |
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Zitat:Liebe Ablehner:innen, hat Seriös! kein BVerfG? Ist es für ihn nicht, nach der bisherigen Diskussion zu urteilen, Zeichen des Rechtsstaats?
Die Möglichkeit, vor den Gerichten gegen jeden hoheitlichen Akt klagen zu können, ist ein Zeichen von Rechtsstaatlichkeit, nicht wahr? So wie es bzgl der Corona-Maßnahmen zuhauf passiert ist, teilweise mit Erfolg, teils nicht. Den Brecht-Spruch zum Unrechtsstaat konnte ich interessanterweise nicht in Umfragen zu Klagen lesen, denen stattgegeben wurde. Daraus kann man schließen, dass mein Gegenüber folgende Definition von Rechtsstaatlichkeit für sich beansprucht: „Entscheidungen, die ich richtig finde, sind rechtsstaatlich. Solche, die ich falsch finde, sind nicht rechtsstaatlich.“ |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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