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Fragenübersicht Verfolgung Strafunmündiger als Erziehungskonzept?
1 - 12 / 12 Meinungen
20.11.2020 12:50 Uhr
Meine These, dass Kinder mehr und mehr als kleine Erwachsene behandelt werden, bestätigt sich auch hier wieder. Die "schwarze Pädagogik" ist zurück. Die 68er, die heute am Ruder sind, verraten ihre eigenen Ideale immer mehr. Rechts und links haben die Rollen getauscht.
20.11.2020 13:42 Uhr
Naja man kann eben nicht auf der einen Seite die antiautoritäre Erziehung zur alleinseligmachenden Methode erklären und dann auf der anderen sich darüber beschweren, dass die Kinder genau wissen, dass ihnen keine Konsequenzen drohen und sich entsprechend verhalten.

Es muß ja nicht der Rohrstock sein wie früher aber Lehrer und Erzieher sollten einfach mehr repressive Maßnahmen ergreifen dürfen, die für die Kinder eben auch mal schmerzhaft sein müssen. Lernen durch Schmerz.
20.11.2020 13:52 Uhr
Zitat:
Es muß ja nicht der Rohrstock sein wie früher


Selbst das wäre in diesem Fall die mildere Strafe. Um es klar zu sagen, die Polizei hat die Finger von strafunmündigen Kindern weg zu lassen. Oder gibt es demnächst Knast, wenn ein Kind im Geschäft quengelt?
20.11.2020 19:19 Uhr
Sonderlich genau ist der Hintergrund jetzt aber auch nicht. Das Kind ist in der ersten Klasse und hat eine Erzieherin? Wie jeit dat denn?

Wie dem auch sei: eine Erzieherin oder eine Lehrerin, die einen Sechsjährigen nicht gebändigt kriegt, ist in ihrem Job falsch. Halleluja. Amen. Nicht mehr, nicht weniger.

So ein Kind lässt man mit den Eltern bei der Leiterin/dem Direx/der Direxa/einer geschlechtsneutralen Person, die leitet antanzen, damit das Kind die Aufgabe bekommt, sich bei der Erzieherin/Lehrerin zu entschuldigen. Aus die Maus.

Den halben Staatsapparat zu bemühen ist überzogen und armseelig. Polizei und Justiz beschäftigen sich dann nicht mehr mit schweren Verbrechen, sondern mit sechsjährigen Kleinkrimniellen. Glückwunsch zu soviel Dummheit.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.11.2020 19:20 Uhr. Frühere Versionen ansehen
20.11.2020 20:26 Uhr
Da werden Erziehungsmängel offenkundig, die nicht zu einer Bestrafung des strafunmündigen Kindes zu führen haben, sondern eine Zurechtweisung der Eltern. Diese haben versagt, sie haben es nicht vermocht oder gar unterlassen, das Kind so zu erziehen, dass es weiß, dass solche Übergriffe unzulässig sind.
20.11.2020 20:28 Uhr
Ein kleines Kind schlägt einer Erzieherin auf die Hand und die ruft die Polizei? Das halte ich schon für eine etwas überzogene Reaktion...da muss ja was größeres vorgefallen sein, vielleicht war ihr Ziel über den Ruf der Polizei das Jugendamt aufmerksam zu machen, weil das in der Akte natürlich ziemlich auffällig ist.

Aber nein, sechsjährige Kinder sollte man nicht strafrechtlich verfolgen, sondern ihnen psychologisch helfen, wenn sie psychologisch auffällig sind und ihr eigenes Leben dadurch zukünftig erwartbar behindert wird.
20.11.2020 20:31 Uhr
Zitat:
Ein kleines Kind schlägt einer Erzieherin auf die Hand und die ruft die Polizei? Das halte ich schon für eine etwas überzogene Reaktion...da muss ja was größeres vorgefallen sein, vielleicht war ihr Ziel über den Ruf der Polizei das Jugendamt aufmerksam zu machen, weil das in der Akte natürlich ziemlich auffällig ist.

Aber nein, sechsjährige Kinder sollte man nicht strafrechtlich verfolgen, sondern ihnen psychologisch helfen, wenn sie psychologisch auffällig sind und ihr eigenes Leben dadurch zukünftig erwartbar behindert wird.


So, das Kind hätten wir versorgt.

Was hingegen machen wir mit der Erzieherin? Im Dienst belassen, wenn sie mit 6jährigen nicht fertig wird getreu dem Motto "Ihr Kind untergräbt meine Autorität!"???
20.11.2020 20:33 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ein kleines Kind schlägt einer Erzieherin auf die Hand und die ruft die Polizei? Das halte ich schon für eine etwas überzogene Reaktion...da muss ja was größeres vorgefallen sein, vielleicht war ihr Ziel über den Ruf der Polizei das Jugendamt aufmerksam zu machen, weil das in der Akte natürlich ziemlich auffällig ist.

Aber nein, sechsjährige Kinder sollte man nicht strafrechtlich verfolgen, sondern ihnen psychologisch helfen, wenn sie psychologisch auffällig sind und ihr eigenes Leben dadurch zukünftig erwartbar behindert wird.


So, das Kind hätten wir versorgt.

Was hingegen machen wir mit der Erzieherin? Im Dienst belassen, wenn sie mit 6jährigen nicht fertig wird getreu dem Motto "Ihr Kind untergräbt meine Autorität!"???


Wenn es keinen uns derzeit noch nicht bekannten Anlass gab, so zu handeln: Ihr freundlich zur Umschulung verhelfen.

Wir haben hier in Berlin übrigens so ein liberales Kindertagesstättenrecht, dass die wie Pilze aus dem Boden sprießen (die Nachfrage ist da) und häufig nach einigen Monaten oder einem Jahr enorme Probleme in den einzelnen Einrichtungen sichtbar werden: Wenig kompetentes Personal, schlechte Versorgung der Kinder, Unterschlagung von Beiträgen fürs Mittagessen usw. usf.
20.11.2020 20:34 Uhr
Zitat:
Sonderlich genau ist der Hintergrund jetzt aber auch nicht. Das Kind ist in der ersten Klasse und hat eine Erzieherin? Wie jeit dat denn?


Du kennst ja die Regeln. Es darf nicht zu viel im Hintergrund zitiert werden. Aber hinter dem link findest du den Fall ausführlicher gewürdigt.
23.11.2020 10:35 Uhr
Nachdem ich den im Hintergrund verlinkten Artikel gelesen habe, wobei ich einiges an Juristendeutsch übersprungen habe, reicht mir ein "Nein, eher nicht" als Antwortmöglichkeit bei weitem nicht aus.

"Auf keinen Fall" oder auch ein einfaches "Nein" hätte ich genommen.

Die Polizisten, welche die Vorladung verschickten, haben sich vermutlich strafbar gemacht. Auch gegen die Kita-Leitung sollte man Anzeige erstatten. Sie hätte sich ans Jugendamt wenden können, statt einen offensichtlich Strafunmündigen anzuzeigen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.11.2020 10:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.11.2020 10:45 Uhr
Als allererstes stelle ich hier fest, dass die Erzieherin völlig überfordert ist und dass sie und auch die Institution, in der sie tätig ist (Grundschule? Hort?) völlig überfordert ist, angemessen mit einem Kind umzugehen. Die sollten in erster Linie wissen, was sie in solchen Fällen machen und sie sollten auch wissen, dass ein 6jähriger nicht strafmündig ist und die Anzeige daher ins Leere läuft.

Oder war das ein verzweifelter Versuch, Eltern und Jugendamt zu involvieren, weil es nicht der erste Fall dieser Art war und weil Eltern bisher nie reagiert haben und das Jugendamt auf entsprechenden Hinweis beim 100. Fall auch nicht aktiv wurde?
23.11.2020 10:54 Uhr
Das ist ja nur der kleinere Teil des Problems, J.Bercow. Das größere ist, dass die Anzeige nicht ins Leere lief sondern zu einer rechtswidrigen Vorladung führe und die Senatsverwaltung auch im Nachhinein darin kein Problem sah.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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