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Fragenübersicht Bist du auch schonmal als Schöffe eingeschlafen?
1 - 9 / 9 Meinungen
25.11.2020 18:25 Uhr
Die zuständig werdende Wirtschaftsstrafkammer ist sicher höchst erfreut.
25.11.2020 18:27 Uhr
Ich war noch nie Schöffe (würde das aber gerne mal werden). Einschlafen würde ich dabei garantiert nicht. Ich finde das ziemlich spannend.
25.11.2020 18:44 Uhr
Ich war über zwei Wahlperioden Ehrenamtlicher Richter am zuständigen Verwaltungsgericht. Das ist vergleichbar mit der Funktion eines Schöffen, die an ordentlichen Gerichten anzutreffen sind. Wir waren ein Richterkollegium aus drei Berufsrichtern und zwei Ehrenamtlichen und haben bei den Prozessen, an denen ich mitwirken durfte, meistens vor leerem Saal die Sache verhandelt und anschließend das Urteil verkündet. Es waren regelmäßig Asylangelegenheiten, die entschieden werden mussten. Zum Schlafen bin ich dabei nicht gekommen.
25.11.2020 20:51 Uhr
Nein, ich darf meines Wissens gar kein Schöffe werden.

Gut so. Eine Möglichkeit weniger, sich öffentlich zum Horst zu machen.
25.11.2020 21:15 Uhr
Zitat:
Nein, ich darf meines Wissens gar kein Schöffe werden.

Bist du Jurist?
Die dürfen keine Ämter übernehmen, die nur Leuten vorbehalten sind, die nicht mit der Wahrnehmung juristischer Angelegenheiten befasst sind.
25.11.2020 21:23 Uhr
@Inspecteur

Habs mal nachgeschlagen. Nach § 34 GVG gehöre ich zu den Berufsgruppen, die kein Schöffe werden "sollen".
26.11.2020 09:04 Uhr
Das habe ich beim Landgericht vor vielen Jahren mal selbst erlebt. In einer Betäubungsmittelstrafkammer wurden die Mitschnitte von abgehörten Telefongesprächen vorgespielt. Erst das Original im kurdischen Dialekt Zaza, anschließend die deutsche Übersetzung. Das ging rund drei Stunden so. In dieser Zeit musste ein Schöffe vom Beisitzer geweckt werden. Aber auch in der Verteidigerbank fielen manchem Anwalt die Augen zu oder wurde Beifall genickt.
26.11.2020 09:20 Uhr
Ich bin als ehrenamtlicher Richter (in der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es keine Schöffen) nie eingeschlafen. Dazu interessierten mich die einzelnen Fälle viel zu sehr.
26.11.2020 09:23 Uhr
§34 Gerichtsverfassungsgesetz:

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

1. der Bundespräsident;
2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;
4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;
5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.
(2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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