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Fragenübersicht Ist es mittlerweile so schwer geworden, öffentlich zuzugeben, dass man einen Fehler gemacht hat?
1 - 17 / 17 Meinungen
24.07.2019 12:57 Uhr
Beim genannten Beispiel fand ich es legitim, dass die AfD geklagt hat. Dass eine Rechtsverletzung vorliegt ist ja grundsätzlich möglich, und dafür steht der Rechtsweg dann offen. Mein Verständnis hört jetzt aber auf, wenn auch die Entscheidung bzw. die Zurückweisung des Bundesverfassungsgerichts herbe angegriffen wird.
24.07.2019 13:02 Uhr
Weil es in diesem Fall politisch sinnvoll ist, die Opferkarte zu spielen. Schließlich entsteht in weiten Teilen des potenziellen Wählerklientels seit längerem der Eindruck, dass die AfD mit nicht ganz sauberen Mitteln gegängelt wird. Stärkt also den Zusammenhalt.
24.07.2019 13:08 Uhr
Klagen darf erst Mal jeder.
Auch die AfD.
Allerdings ist die Begründung der Ablehnung aus Karlsruhe eine Ohrfeige ohnegleichen.

Es ist ja nicht mal zur Prüfung der Frage gekommen ob die Ablehnung der Liste korrekt war oder nicht.

Abgelehnt wurde die Klage weil die AfD es schon wieder nicht geschafft hat die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

Angesichts der zunehmenden Häufigkeit "unsauberer" Vorlage von Unterlagen neige ich langsam dazu es als Methode zu betrachten. So kann man sich als Opfer darstellen, denn die Fakten sind für die Anhänger sowieso egal.

Oder aber sie sind tatsächlich so unfähig.
Dann muss man die Anstrengungen die AfD in Verantwortung zu verhindern intensivieren
Denn wenn man sich überlegt sie würden so Regierungsarbeit betreiben..

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.07.2019 13:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.07.2019 13:13 Uhr
Fehler zuzugeben ist nicht immer leicht, es ist aber auch nicht ehrenrührig.

Darum geht es, wie rKa schon ausführte, bei den Herrschaften von der AfD aber vermutlich gar nicht.
24.07.2019 13:17 Uhr
Das Beispiel ist leider schlecht gewählt, das Phänomen hingegen allgegenwärtig.

Zitat:
Die Wahlkommission hat also zurecht festgestellt, dass es einen Fehler gab und daher richtig gehandelt. Die AfD bezeichnet es trotzdem als Willkür und gibt den eigenen Fehler nicht zu.


Ob die Kommission zurecht einen erheblichen Fehler mit den bekannten Konsequenzen festgestellt hat, ist Gegenstand eines Rechtsstreits und harrt der gerichtlichen Klärung.

Dass die AfD von "Willkür" spricht, ist bestenfalls politisches Getöse. Ihre Anhängerschaft hingegen hält die AfD für unfehlbar und schreit deshalb "Mordio".

Einen Fehler einzugestehen erfordert Mut, weil man einen Gesichtsverlust befürchtet. In der Politik ist das noch weniger ausgeprägt, weil Politiker ungerne Angriffsflächen bieten wollen.
24.07.2019 13:18 Uhr
Wann war das jemals leicht?
24.07.2019 13:19 Uhr
Fehlerkultur ist in Deutschland sowieso eher unterbelichtet, aber die innere Verfasstheit der AfD ist per se ignorant und unfähig zur Selbstreflexion.
24.07.2019 13:33 Uhr
Es bedarf charakterlicher Größe., einen Fehler zuzugeben. Dieser mangelt es an vielen Stellen in unserer Gesellschaft.
24.07.2019 13:42 Uhr
[Aus Gründen der Diskussionshygiene hierhin verschoben: http://www.dol2day.com/index.php3?position=700&frage_id=393470&meinung_id=7315052#mid7315052]

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.07.2019 13:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.07.2019 13:48 Uhr
"Das Ding ist, ich habe weder Zeit noch Lust, mich in langweilige juristische Texte zum Wahlrecht einzulesen, um beurteilen zu können, ob der Fehler hier tatsächlich ausschließlich bei der AfD zu suchen ist, oder teils auch beim Wahlausschuss, oder ob die Regeln einfach zu verworren sind dass überhaupt keine Sau durchblickt und letztlich die Willkür in der Auslegung entscheidend ist."


> Dafür kommt es doch recht selten vor, dass hier was schiefgeht. Selbst Kleinstparteien schaffen das meist, auch aus dem rechten Spektrum. Die Regeln mögen nicht simpel sein, aber wohl doch nicht so verworren.

24.07.2019 14:05 Uhr
Abwarten.

Entscheidend wird sein, was das sächsische Landesverfassungsgericht wohl morgen entscheiden wird. Ob es die Entscheidung der Wahlkommission kassieren kann, weiß ich nicht, man liest ja, daß man diese Entscheidungen jeweils erst nach der Wahl anfechten bzw. prüfen lassen kann.

Die Klage vor dem BVerfG dürfte reiner Theaterdonner gewesen sein, und das weiß die AfD natürlich, denn dieses Gericht würde erst aktiv, wenn alle anderen möglichen Instanzen durchlaufen wurden.

Ich bin kein Jurist. Die Tatsache aber, daß die Entscheidung der Wahlkommission auch von Verfassungsrechtlern unterschiedlich gewertet wird, zeigt mir aber, daß es offensichtlich doch nicht SO KLAR war, wie die Wahlkommission entschieden hat (bzw. entscheiden mußte?).

Mir stellen sich also zwei Fragen:

1) hätte die Wahlkommission Ermessensspielraum gehabt?

2) zeitliche Abfolge: die beiden Parteitage waren im Februar bzw. im März. WANN hat die AfD ihre Unterlagen eingereicht? WANN hat die Leiterin der Wahlkommission die AfD auf "Lücken" aufmerksam gemacht? Hier herrscht eigenartiges "Schweigen im Walde" ... bzw. wäre ich für diesbezügliche Hinweise/Quellen sehr dankbar.
24.07.2019 14:13 Uhr
Mr. Bart, ich war so frei, hier zu antworten: http://www.dol2day.com/index.php3?position=700&frage_id=393470&meinung_id=7315052#mid7315052

Die Umfragehygiene liegt mir halt am Herzen.
24.07.2019 17:39 Uhr
Fehler werden gerne zugegeben wenn es einem Nutzt
(Herr Richter ich habe da einen Fehler gemacht und es tut mir aufrichtig leid),
wenn es keine Konsequenz hat
("Ich übernehme die Verantwortung" passieren tut nichts./ ey Kollege ich hab da scheisse gebaut- macht nichts ich zeig dir wie man Statistik richtig macht)
Sobald es einem zum Nachteil gereicht versucht man sich herauszuwinden.
24.07.2019 18:05 Uhr
Zitat:
2) zeitliche Abfolge: die beiden Parteitage waren im Februar bzw. im März. WANN hat die AfD ihre Unterlagen eingereicht? WANN hat die Leiterin der Wahlkommission die AfD auf "Lücken" aufmerksam gemacht? Hier herrscht eigenartiges "Schweigen im Walde" ... bzw. wäre ich für diesbezügliche Hinweise/Quellen sehr dankbar.


M.W. hat die AfD die Unterlagen spät aber fristgerecht abgegeben und die Wahlkommission hat mind 2 Wochen vor dem öffentlichen Prüftermin eine Erklärung und Korrektur eingefordert.
Letzteres hat die AfD nicht geliefert.


Letztlich waren auch nicht die 2 Wahltermine das Problem sondern die Tatsache daß die AfD es versäumt hat die gleiche Versammlungsleitung zum zweiten Termin einzusetzen und ein anderes Wahlverfahren genutzt hat.


Nachtrag:
Doch Mitte März sind nun drei wesentliche Dinge anders: Erstens wird nicht wie geplant der alte Parteitag fortgesetzt, sondern es wird ein neuer begonnen. Denn der Parteitag wird mit einem neuen Leiter neu konstituiert.

Zweitens bestimmt die AfD im Laufe des Parteitags, die Listenkandidaten nun im Block zu wählen und nicht mehr einzeln, um Zeit zu sparen. Damit ändert sie das Wahlverfahren.

Auf dem zweiten Wahl-Parteitag habe die AfD unzulässig das Wahlverfahren geändert, sagt der Wahlausschuss.
Und drittens werden nach Informationen von MDR AKTUELL auch die Parteimitglieder ausgetauscht, die all das beeiden müssen. All diese Dinge beanstandet Landeswahlleiterin

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/kuerzung-afd-landesliste-sachsen-100.html


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.07.2019 18:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.07.2019 18:12 Uhr
Das komplette Papier der sächsischen Behörden:

Der erste Kontakt der Vertreter der AfD mit dem Büro der Landeswahlleiterin hat hierzu am
18. Juni 2019 stattgefunden. Es wurden zwei Landeslisten und zwei Niederschriften über die
Aufstellungsversammlung abgegeben. Diese Unterlagen hätten – so die spätere Darstellung
– „Entwurfscharakter zur Erörterung“ gehabt. Noch im Abgabetermin wurde die Partei auf die
erheblichen rechtlichen Bedenken hingewiesen, die mit einer Aufstellung zweier Landeslisten
sowie der Bewerberaufstellung in zwei Aufstellungsversammlungen verbunden sind. Ebenso
wurde darauf hingewiesen, dass auch die Benennung von mehr als zwei Vertrauenspersonen nicht den Anforderungen des SächsWahlG entspricht.
Sofort am Folgetag wurde die Partei mit einem Mängelschreiben der Landeswahlleiterin auf
die bestehenden Problempunkte hingewiesen (§ 27 Abs. 5 i. V. m. § 25 Abs. 1 Satz 2
SächsWahlG). Zugleich wurde die Partei aufgrund derselben Vorschrift aufgefordert, behebbare Mängel rechtzeitig bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 27. Juni 2019, 18:00 Uhr, zu
beseitigen. In Folgeterminen am 25. Juni 2019 und am 27. Juni 2019 wurden von der Partei
zahlreiche weitere Unterlagen eingereicht. Teile der Mängel wurden durch diese nachgereichten Unterlagen behoben.


https://www.wahlen.sachsen.de/download/Medieninformation/LWL-17-2019.pdf


24.07.2019 20:05 Uhr
OK, danke @rKa.
24.07.2019 20:12 Uhr
Zitat:
Es bedarf charakterlicher Größe., einen Fehler zuzugeben. Dieser mangelt es an vielen Stellen in unserer Gesellschaft.


Ganz genau. Das erlebe ich vor allem dienstlich (habe etwa 50 "Untergebene") immer wieder.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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