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Fragenübersicht [Themenwoche: Zukunft der Gleichberechtigung] Ist die Bedingung in einer Stellenausschreibung, dass man einer bestimmten Konfession angehört, ein Verstoß gegen das AGG?
1 - 13 / 13 Meinungen
27.08.2019 21:50 Uhr
Wenn die Konfession mit der Tätigkeit zu tun hat halte ich die Auswahl nach Konfession für geboten (zum Beispiel wird man keinen Moslem als katholischen Bischof haben wollen).
27.08.2019 21:54 Uhr
Zitat:
Wenn die Konfession mit der Tätigkeit zu tun hat halte ich die Auswahl nach Konfession für geboten (zum Beispiel wird man keinen Moslem als katholischen Bischof haben wollen).


Das ist wohl etwas überspitzt :o)

Wenn eine katholische Einrichtung einen Informatiker sucht...weshalb sollte dieser Informatiker römisch-katholisch sein?
27.08.2019 21:57 Uhr
Zitat:
Wenn eine katholische Einrichtung einen Informatiker sucht...weshalb sollte dieser Informatiker römisch-katholisch sein?


Wenn er eine Online-Seelsorge programmieren soll, fände ich es sogar bei einem Informatiker geboten.
27.08.2019 22:25 Uhr
Dies sollte im Ermessen der kirchlichen Einrichtung stehen, wie sie es beurteilt, dass es ihren Glaubensgrundsätzen entspricht.
28.08.2019 07:53 Uhr
Es gibt Arbeitgeber, bei denen kann und sollte die Möglichkeit bestehen, hier Vorgaben zu machen. Religionen und Parteien seien hier zu nennen. Da kommt es dann aber auch auf die genaue Tätigkeit an. Eine Erzieherin bzw. ein Erzieher an einem katholischen Kindergarten unterscheidet sich von einem Haustechniker. Letztere wird im Regelfall nicht mit den Kindern zu tun haben, was das Erzieherische betrifft.
Genauso muss eine Partei keine Bürokraft einstellen, die nicht ihrer grundsätzlichen Richtung entspricht. Eine NPD-Sekretärin in einer SPD-Zentrale wäre dann doch wohl abwegig.
28.08.2019 08:59 Uhr
Ich sag mal so: wenn eine bestimmte konfessionelle Haltung für die tägliche Arbeit eine Rolle spielen sollte- in der Regel im Umgang mit Menschen noch am ehesten vonnöten- dann wär das kein Verstoß gegen das AGG. Allerdings sollte man dann auch sein komplett eigenes Süppchen kochen und sich selbst finanzieren, denn sich einerseits staatlich sponsern lassen und auf der anderen Seite bei Stellenausschreibungen seinen eigenen Brei zu wollen, geht m.E. nicht.

Bei Buchhaltern hingegen wäre es ein Verstoß gegen das AGG, denn um mit Zahlen zu jonglieren, muss man nicht konfessionell gebunden sein. Und z.B. bei der Vatikanbank wären auch besser mal Atheisten am Werk gewesen, statt fragwürdige geldwaschende Konfessionsgebundene.
28.08.2019 09:02 Uhr
Wenn die Arbeit es erfordert, wird das schon ok sein, denke ich.
Grundsätzlich halte ich generell gar nichts davon, Unternehmen vorzuschreiben, wonach sie suchen dürfen. Wenn ein Unternehmen nunmal nur katholische Polohemdenträger mit Schnauzbart und Halbglatze haben will, dann ist das halt so. Kann mir doch als Staat völlig egal sein.
28.08.2019 09:10 Uhr
Oh, der KK der Herzen (fragt sich nur welcher ) negiert Chancengleichheit und propagiert einen Staat, dem alles egal sein soll.
28.08.2019 09:14 Uhr
Zitat:
Oh, der KK der Herzen (fragt sich nur welcher ) negiert Chancengleichheit und propagiert einen Staat, dem alles egal sein soll.

Als Staat hätte ich Besseres zu tun, als meine Finger ständig in den Belangen aller möglichen Firmen zu haben, ja. Deal with it.
28.08.2019 09:17 Uhr
Als Staat würdes Du als massenhafte Benachteiligung zugunsten konfessioneller oder privater Interessen befördern.

Und solange der Markt schon alles regelt wär dir alles egal.

Willkomen in Asiland.

Zum Glück kandidierst du nur bei dol.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.08.2019 09:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.08.2019 09:18 Uhr
"Als Staat hätte ich"

erinnert mich im übrigen an den unvergessenen Jean Löring

"Ich als Verein habe das so entschieden"

(die Entlassung von Toni Schumacher als Trainer von Fortuna Köln in der Halbzeitpause)
28.08.2019 10:31 Uhr
Das mag sein. Aber das ist egal. Das AGG ist Dreck. Eine illegitime Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und ein Klotz am Bein des freien Unternehmertums. Es sollte abgeschafft werden.
28.08.2019 10:54 Uhr
Selbst wenn das ein Verstoß gegen das AGG darstellt, liegt der Kern des Problems ja darin, dass die Privilegien des kirchlichen Arbeitsrechts aus dem Grundgesetz abgeleitet werden.

Gesteht man Religionsgemeinschaften zu, sich selbst zu organisieren, muss das auch derlei Fragen betreffen. Nun landen vor den Gerichten ja aber immer häufiger Fälle in denen angezweifelt wird, dass die Tätigkeit einen zwingenden Bezug zur Religion haben muss. Es wird wohl mittel- und langfristig darauf hinauslaufen, wie stark die Ausübung des Berufs an die Konfession gebunden ist. Das ist dann für mich auch in Ordnung so.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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