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Fragenübersicht [Themenwoche: Zukunft der Gleichberechtigung] Sollten auch Angehörige anderer Religionen als das Christentum in Deutschland eine Religionssteuer zahlen?
1 - 6 / 6 Meinungen
31.08.2019 21:07 Uhr
Religion und Staat sollten endlich getrennt werden. Der Staat zieht ja auch nicht für einen Fußballverein die Beiträge ein.
31.08.2019 21:13 Uhr
Die Trennung von Kirche und Staat muss endlich verwirklicht werden. Kirchen und meinetwegen auch Moscheen dürfen gerne Mitgliedsbeiträge erheben und privaten Religionsunterricht anbieten, aber der Staat hat sich hier rauszuhalten.
31.08.2019 21:48 Uhr
Man sollte immer alle Antwortoptionen lesen...
01.09.2019 06:56 Uhr
Fairer wäre es.

Am Fairsten und Sinnvollsten allerdings wäre es natürlich, wenn man Staat und Kirche endlich vernünftig trennen würde und der Staat sich nicht länger als Gebühreneintreiber für die Kirche betätigte.
01.09.2019 08:42 Uhr
Nein, dumme Idee.

Dafür gäbe es weder eine Rechts- noch eine inhaltliche Grundlage.

Da gibt es nur den Wunsch, die Einflußnahme ausländischer Organisationen und Regierungen auf in Deutschland lebende Muslime zu verringern. Doch da hat die bundesdeutsche Politik von Anfang an versagt, und bekommt das auch mit verfassungsgemäßen Mitteln nicht mehr hin
01.09.2019 13:32 Uhr
Dazu gibt es zu sagen:

1. Nicht alle Christen zahlen Kirchensteuer. Freikirchen sind in der Regel als Körperschaften des öffentlichen Rechtes anerkannt und daher als solche dazu berechtigt, Kirchensteuer einziehen zu lassen. Durchweg alle Freikirchen verzichten aber darauf und finanzieren sich durch freiwillige Spenden.

2. Nicht nur christliche Kirchen lassen Kirchensteuern einziehen. Vielmehr erheben auch jüdische Gemeinden von ihren Mitgliedern eine "Kultussteuer", die durch die öffentliche Finanzverwaltung eingezogen wird.

3. Dass nicht alle Religionsgemeinschaften entsprechende Steuern für sich einziehen lassen, liegt wesentlich an ihrer bisherigen Organisation.

Grundvoraussetzung ist die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, was ein umfangreiches Verfahren ist. Zuletzt hatten das die "Zeugen Jehovas" für sich erreicht. Bislang aber gibt es weder bei den vielen muslimischen Verbänden, noch etwa bei den in Deutschland ansässigen orthodoxen Kirchen und sonstigen Reliigionsgemeinschaften organisatorische Strukturen, die ein Verfahren zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts ermöglichen.



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.09.2019 14:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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