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Fragenübersicht Hast Du schon mal eine Verhaftung miterlebt?
1 - 20 / 33 Meinungen+20Ende
0
27.10.2020 10:54 Uhr
Ja, ich habe schon Verhaftungen miterlebt.
27.10.2020 10:55 Uhr
Ich durfte schon einige Verhaftungen live miterleben.
27.10.2020 10:56 Uhr
Durchaus. Ja.
27.10.2020 10:56 Uhr
Ja, klar, bleibt nicht aus.
27.10.2020 11:09 Uhr
Nö.
27.10.2020 11:14 Uhr
Die Szene im Hintergrund war wirklich Welt.

Wir sitzen in einem Lokal, am Nebentisch sitzt eine Runde. 2 Herren kommen rein. Gehen grußlos zu dem Tisch. Ich sass da relativ nahe und hörte nur im genütlichen Wiener Dialekt :Gibst a Ruh und kommt mit.

Der nickt und marschiert mit denen raus.

Schau zu meinem Bekannten:

War das jetzt echt?

Er: Frag i mi a

27.10.2020 12:03 Uhr
Zählen auch Festnahmen und zählt meine eigene?
27.10.2020 12:06 Uhr
Zitat:
Zählen auch Festnahmen und zählt meine eigene?


Wenn Du das zsambracht hast. Warst ja wohl auch Zeuge der Festnahme
27.10.2020 12:12 Uhr
Ja, in der Tätärää noch.

Wir waren auf einer Lesung von Stefan Heym. Der hatte damals dort schon de facto Berufsverbot und las in Magdeburg in einer Kirche.
Wir waren zu spät dran und kamen nicht mehr rein (die Lesung wurde aber mit Lautsprechern auch in den Kirchhof übertragen) - was vielleicht gut war, denn drinnen wurden 5,6 Leute von den auffällig unauffälligen Herren mit den Ledejacken (ja, das Klischee stimmt wirklich) festgenommen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.10.2020 12:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.10.2020 12:25 Uhr
Um festgenommen zu werden braucht es nicht viel und es auch erstmal nicht weiter schlimm.

Eine Verhaftung ist deutlich schwerwiegender und hat meistens langwierigere Folgen.
27.10.2020 13:25 Uhr
Festnahmen schon mehrere - Verhaftungen nur eine. Wer in der aktiven Fußballfanszene unterwegs ist, wird sicher Zeuge so einiger Festnahmen geworden sein.
27.10.2020 13:27 Uhr
Zitat:
Um festgenommen zu werden braucht es nicht viel und es auch erstmal nicht weiter schlimm.

Eine Verhaftung ist deutlich schwerwiegender und hat meistens langwierigere Folgen.


Die Verhaftung erfolgt nur aufgrund eines Haftbefehls. Bei einer Festnahme liegt (noch) kein Haftbefehl vor. Sollte ein Haftbefehl bestehen und ist der Beschuldigte verhaftet worden, kommt dieser in der Regel nach "unverzüglicher" Vorführung zum Gericht in Untersuchungshaft ("U-Haft")
27.10.2020 13:30 Uhr
Ich habe zwei Festnahmen mit stundenlangen Verhören erlebt und überlebt....in der DDR!
27.10.2020 13:31 Uhr
Zitat:
und überlebt....in der DDR!


schlimme Sache!
27.10.2020 13:32 Uhr
Zitat:
Ich habe zwei Festnahmen mit stundenlangen Verhören erlebt und überlebt....in der DDR!


Theatralischer geht es auch nicht mehr...
27.10.2020 13:34 Uhr
Wo sind eigentlich die ganzen (sonst omnipräsenten) Juristen hier bei Dol2Day, die mal den Unterschied zwischen "Verhaftung" und Festnahme erklären?
27.10.2020 13:35 Uhr
Zitat:
Wo sind eigentlich die ganzen (sonst omnipräsenten) Juristen hier bei Dol2Day, die mal den Unterschied zwischen "Verhaftung" und Festnahme erklären?


Mach die Augen auf! (siehe Beitrag von: 13:27 Uhr)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.10.2020 13:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.10.2020 14:33 Uhr
Zitat:
Zitat:
Um festgenommen zu werden braucht es nicht viel und es auch erstmal nicht weiter schlimm.

Eine Verhaftung ist deutlich schwerwiegender und hat meistens langwierigere Folgen.


Die Verhaftung erfolgt nur aufgrund eines Haftbefehls. Bei einer Festnahme liegt (noch) kein Haftbefehl vor. Sollte ein Haftbefehl bestehen und ist der Beschuldigte verhaftet worden, kommt dieser in der Regel nach "unverzüglicher" Vorführung zum Gericht in Untersuchungshaft ("U-Haft")


Hier wurde nach Juristen gerufen, deshalb präzisieren wir es hier nochmal:

Festnahme ist das FESTHALTEN und/oder von Personen aufgrund straf-, öffentlich- oder zivilrechtlicher Vorschriften. Wir kennen dabei nur relativ wenige Festnahmerechte: In der StPO das Jedermann- und Beamtenfestnahmerecht, das betrifft das Ertappen bei einer strafbaren Handlung, einen Fluchtverdacht oder die fehlende Möglichkeit sofortiger Identitätsfeststellung. Ebenfalls können zivilrechtliche Rechtfertigungsgründe die Festnahme rechtfertigen. Bei der Festnahme geht es also erstmal nur darum, jemanden festhalten zu können. Eine Kernnorm des Festnahmerechts ist § 127 StPO.

Die Verhaftung ist etwas kategorial anderes, sie setzt einen Haftbefehl voraus. In Folge des erlassenen Haftbefehls darf die zu verhaftende Person für eine bestimmte Zeitspanne behördlich verwahrt werden, zB in einer Untersuchungshaftstelle oder auf einer Polizeiwache zur Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung. Es gibt eine Hand voll rechtliche Gründe zum Erlass von Haftbefehlen, die wichtigsten dürften aber Untersuchungshaft, Vorführung und Haftvollstreckung sein. Für all diese Formen der Haftanordnung gibt es jeweils eigene Ermächtigungsgrundlage.

Ganz grob kann man sagen, dass der Haftbefehl häufig zu einer längeren Freiheitsentziehung führt, während die Festnahme auch allein zur Identitätsfeststellung erfolgen kann.
28.10.2020 19:35 Uhr
Ja. Festnahmen und Verhaftungen zusammengerechnet dürfte das im vierstelligen Bereich liegen.
28.10.2020 19:36 Uhr
Zitat:
Zitat:
Um festgenommen zu werden braucht es nicht viel und es auch erstmal nicht weiter schlimm.

Eine Verhaftung ist deutlich schwerwiegender und hat meistens langwierigere Folgen.


Die Verhaftung erfolgt nur aufgrund eines Haftbefehls. Bei einer Festnahme liegt (noch) kein Haftbefehl vor. Sollte ein Haftbefehl bestehen und ist der Beschuldigte verhaftet worden, kommt dieser in der Regel nach "unverzüglicher" Vorführung zum Gericht in Untersuchungshaft ("U-Haft")


Warum wurde das Zitat nicht gekennzeichnet? Es stammt von: https://www.rechtsanwaelte-tietmann.de/rechtstipps/26-was-tun-bei-festnahme-oder-verhaftung
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