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Fragenübersicht Gericht wertet Absturz eines 17-Jährigen beim Fensterln als Arbeitsunfall. - Was sagst du dazu?
1 - 10 / 10 Meinungen
11.02.2022 18:09 Uhr
War er auf der Arbeit? Ja. Also ganz klar Arbeitsunfall.
11.02.2022 18:30 Uhr
Was soll man dazu schon sagen? Wenn der Zusammenfall des Sturzes mit der Ausbildungszeit gerichtlich festgestellt wurde, wird es vermutlich so gewesen sein.
11.02.2022 18:31 Uhr
Es ist nun doch so, und eben nicht anders gekommen.
11.02.2022 18:34 Uhr
Man muss sagen, dol erweitert wirklich den Wortschatz, fensterln, power bottom...

Aber klasse, dass das Gericht hier Humor bewiesen hat und das als Arbeitsunfall einstuft.
11.02.2022 19:06 Uhr
Zitat:
Man muss sagen, dol erweitert wirklich den Wortschatz, fensterln, power bottom...

Aber klasse, dass das Gericht hier Humor bewiesen hat und das als Arbeitsunfall einstuft.


Du kanntest "fensterl" nicht?
11.02.2022 19:08 Uhr
Es ist während der Arbeitszeit passiert.

Unfälle sind oft selten dämlich, nicht nur bei 17jährigen geilen Jungs.
11.02.2022 20:01 Uhr
Auf den erste Blick vielleicht nicht, doch mit etwas Nachdenken ist das Urteil folgerichtig und nachvollziehbar. Der Unfall geschah während einer ausgedehnten Ausbildungsveranstaltung und war daher über die Berufsgenossenschaft versichert.

Ich hoffe für den 17jährigen, daß er zusätzlich privat abgesichert war.
11.02.2022 21:31 Uhr
Zitat:
Du kanntest "fensterl" nicht?


Als Verb nicht, also fensterln für das Steigen mit einer Leiter, um durch das Fenster zu seiner Geliebten zu kommen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.02.2022 21:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.02.2022 22:28 Uhr
Egal wie ... ich finde es nett ^^
12.02.2022 00:49 Uhr
Klarer Fall von Arbeitsunfall. Wer bei diesem Angebot nicht fensterlt lebt nicht.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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