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Fragenübersicht "Urteil: Nicht des Mordes schuldig." - Deine Meinung?
1 - 15 / 15 Meinungen
23.03.2024 20:15 Uhr
Dieser Dreck haette eher eine oeffentliche Auspeitschung und anschliessende Hinrichtung verdient.
23.03.2024 20:16 Uhr
Ich bin ganz betroffen. *schnüff*
23.03.2024 20:24 Uhr
Habe keine Akteneinsicht.
23.03.2024 20:27 Uhr
Zitat:
Dieser Dreck haette eher eine oeffentliche Auspeitschung und anschliessende Hinrichtung verdient.


Wer? Du? Von mir aus.
23.03.2024 20:54 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dieser Dreck haette eher eine oeffentliche Auspeitschung und anschliessende Hinrichtung verdient.


Wer? Du? Von mir aus.


Erwartungsgemaess sympahtisiert der Kommunist mit Kindermoerder.
23.03.2024 20:57 Uhr
Zitat:
Dieser Dreck haette eher eine oeffentliche Auspeitschung und anschliessende Hinrichtung verdient.


Wir reden hier nicht vom faschistischen Regime Deines Namenspatrons sondern von rechtstaatlicher Justiz.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2024 20:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.03.2024 20:58 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Dieser Dreck haette eher eine oeffentliche Auspeitschung und anschliessende Hinrichtung verdient.


Wer? Du? Von mir aus.


Erwartungsgemaess sympahtisiert der Kommunist mit Kindermoerder.


Ich sympathisiere doch gar nicht mit dir. Wie kommst du denn auf die Idee?

Wenn du gerne öffentlich ausgepeitscht und anschließend hingerichtet werden willst, dann möchte ich dich in deinen Neigungen nicht aufhalten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2024 21:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.03.2024 21:01 Uhr
2 Jahre und 9 Monate plus Degradierung, da ist der aber billig davon gekommen. Die Ami-Justiz ist auch nicht mehr dass, was sie mal war.

23.03.2024 21:08 Uhr
Zitat:
Das Baby wurde in der Tatnacht von seinem eigenen Vater geschüttelt und bewusstlos geschlagen.

Am Donnerstagabend folgte dann das Urteil. Es wurde durch eine achtköpfige Militärjury gefällt. Diese entschieden: Im Sinne einer Mordanklage sei der Vater nicht schuldig. Damit war eine drohende Todesstrafe vom Tisch. Lediglich eine Körperverletzung sah das Gericht als erwiesen an. Der Mann muss 2 Jahre und 9 Monate in Haft, berichtet "Oberpfalz Echo". Außerdem wird der 29-Jährige vom Sergeant zum Private degradiert. Er kehrt für die Haft in die USA zurück.

Die Mutter des Kindes, eine heute 33-jährige Deutsche, war vor einem Jahr bereits vor am Landgericht Amberg verurteilt worden. Wegen fahrlässigen Tötung durch Unterlassung wurde sie zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil läuft aktuell ein Revisionsverfahren am Bundesgericht Leipzig.


https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100370858/vilseck-sergeant-misshandelte-baby-zu-tode-ueberraschendes-urteil.html

Unfassbar was dieses Kind durchmachen musste und wie die Justiz hier die Täterin und den Täter schützt. Bewährung und eine so kurze Haftstrafe ist für die anscheinend wiederholten Misshandlungen mit Todesfolge ein Hohn für die Qualen des Kindes.
23.03.2024 21:12 Uhr
Zitat:
Ich bin ganz betroffen. *schnüff*
_______________


Unter "rechtsstaatlicher Justiz" verstehe ich aber etwas anderes.

Dieses Baby wurde über Monate immer wieder gequält und das wohl zielsicher, denn die Obduktion hat unglaubliche Verletzungen dieser Gewaltakte vorgelegt.

Dieser Erzeuger, den man keineswegs Vater nennen kann, hat eine lebenslängliche Haftstrafe verdient.



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2024 21:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.03.2024 21:23 Uhr
Zitat:
Unter "rechtsstaatlicher Justiz" verstehe ich aber etwas anderes.

Dieses Baby wurde über Monate immer wieder gequält und das wohl zielsicher, denn die Obduktion hat unglaubliche Verletzungen dieser Gewaltakte vorgelegt.

Dieser Erzeuger, den man keineswegs Vater nennen kann, hat eine lebenslängliche Haftstrafe verdient.


Ändert nichts daran, dass ein Gericht - in Unterscheidung zu Deinem und des Sittichs Volkszorn - juristische Gründe gehabt haben wird, so zu urteilen.

Da kannst Du nun nit den Füßen aufstampfen wie Du willst.
Oder hattest Du gar Einsicht den Prozessverlauf oder gar in die Akten?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2024 21:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.03.2024 22:38 Uhr
Kann man sich tatsächlich noch so dumm stellen, als wisse man nicht, dass man durch das Schütteln sein Kind umbringt?!?
23.03.2024 23:11 Uhr
@Ambion


Nicht nur geschüttelt:



"Das Baby starb an mehreren Schädelbrüchen und einer Hirnblutung. Bei einer Obduktion erkannten die Ärzte auch zehn abgeheilte Brüche an Rippen und Beinen.

Das Baby wurde in der Tatnacht von seinem eigenen Vater geschüttelt und bewusstlos geschlagen. Als es ins Krankenhaus kommt, ist es "semikomatös". Es war bewusstlos, zeigte keine Reaktionen mehr und hatte Blutergüsse an Kinn, Wangen und Beinen. Ein 3-D-Modell zeigte den an mehreren Stellen gebrochenen Schädel. Es habe keine Chance gehabt, zu
überleben."

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100370858/vilseck-sergeant-misshandelte-baby-zu-tode-ueberraschendes-urteil.html


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2024 23:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.03.2024 23:21 Uhr
Natürlich ist es schrecklich, was dem Baby geschehen ist.

Aber da sowohl die Mutter als auch der Vater - bei unterschiedlichen Gerichten zumal - nach "gesundem Volksenpfinden" glimpflich davongekonnen sind, muss ja juristische Gründe haben.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2024 23:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.03.2024 23:33 Uhr
Zitat:
Natürlich ist es schrecklich, was dem Baby geschehen ist.

Aber da sowohl die Mutter als auch der Vater - bei unterschiedlichen Gerichten zumal - nach "gesundem Volksenpfinden" glimpflich davongekonnen sind, muss ja juristische Gründe haben.


Eher politische Gründe, man wollte gängige Klischees und Vorurteile über die beteiligten Personengruppen wohl nicht vertiefen... Außerdem geschah die Tat in der Endphase staatlichen Corona-Wahns mit einer enormen Dunkelziffer von Gewalt- und Missbrauchsfällen, da drückt die angeflanschte ... ähm... "sowas von unabhängige Justiz" offensichtlich gerne mal ein Auge zu

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2024 23:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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