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Fragenübersicht Was macht eigentlich der dol2day e.V.?
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05.04.2018 09:09 Uhr
Habe neulich mal nachgefragt, weil ich im Prinzip wieder beitreten würde - aber da bekam ich keine wirklich befriedigende Auskunft. Hängt wohl alles an der überwiegenden Absenz von rMS.
05.04.2018 09:11 Uhr
Soweit ich da vor einigen Tag im KAF gelesen habe, kann man das mit einem einzigen Wort beschreiben: Nichts!
05.04.2018 09:14 Uhr
Erfüllt der Verein eigentlich noch seine e.V.-Verpflichtungen? (Ideeller Zweck etc.)
05.04.2018 09:14 Uhr
Kommt der Verein seinen satzungsgemäßen Verpflichtungen nach?
05.04.2018 09:15 Uhr
Verdanken wir es eigentlich (finanziell) dem Verein, dass wir noch online sind?
05.04.2018 09:16 Uhr
@Anteros

Hat da nicht mal einer eine Anzeige bei der zuständigen Vereinsbehörde gemacht?

Keine Ahnung, wie das in Deutschland heißt, bei uns wäre hierfür die zuständige Dienststelle der Landespolizeidirektion für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten.

05.04.2018 09:17 Uhr
Geschickterweise hätte man den Verein einfach 2012 oder 2013 abwickln müssen. Alles Andere ist firlefanz.
05.04.2018 09:18 Uhr
Zitat:
Keine Ahnung, wie das in Deutschland heißt, bei uns wäre hierfür die zuständige Dienststelle der Landespolizeidirektion für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten.


Die Eintragung erfolgt in Deutschland über das Amtsgericht - insofern wäre das auch die Adresse für Streitigkeiten.
05.04.2018 09:18 Uhr
Wann wurde eigentlich zur letzten Mitgliederversammlung eingeladen?
05.04.2018 09:22 Uhr
Zitat:
Von: rMS 23.01.2016 13:29 Uhr
@LeoNiceland

Warum tust Du nicht, was ultratoxic 2011 getan hat: Du schreibst einen Brief an die zuständige Verwaltungsbehörde, welche schmierigen und illegalen Geschäfte der dol2day-Verein betreibt und wartest ab, wie ich mich dann als Vereins-Vorsitzender gegenüber der Behörde verhalte.

Das würde uns diese Diskussion ersparen.

Von: LeoNiceland 22.01.2016 14:50 Uhr
Wiviele Mitglieder hat der Verein noch?
Gab es letztes Jahr gemäß Satzung eine Mitgliederversammlung?


Auf keinen Fall nach 2016. Würde eher auf vor 2014 tippen, wenn ich mir den ganzen Thread ansehe.


Zitat:
Es gab mangels Bedarf keine Mitgliederversammlung im Jahr 2015. Allerdings ist es richtig, dass die Satzung das anders regelt. Insofern könnten wir diese Mitgliederversammlung im Frühjahr 2016 nachholen.


Schrieb rMS

Also vor 4 Jahren.
05.04.2018 09:57 Uhr
rata, mal ehrlich, deine 4 Fragen hättest du auch in ein posting packen können, bimbesjunkie....

denke mal kaum, dass da noch viele der "karteileichen" zahlen werden.

ich selbst war auch mal im dolverein, damals wurde vom konto abgebucht, obwohl ich eigentlich schon ausgetreten war...
sah ich halt als spende an ;)
als ich dann die bank wechselte hatte sich das erledigt
geführt als vereinsmitglied wurde mein account vom banner dort allerdings bis zur Aufgabe des alten dols
05.04.2018 10:05 Uhr
Zitat:
rata, mal ehrlich, deine 4 Fragen hättest du auch in ein posting packen können, bimbesjunkie....


Ich könnte zur Verteidigung anführen, das Suchtverhalten zu irrationalen Handlungen verleitet und daher entschuldbar sei. Tatsächlich sind mir die Fragen aber erst nacheinander eingefallen und ich war schlicht zu faul den ersten Beitrag mit der Edit-Funktion zu bearbeiten.
05.04.2018 12:42 Uhr
Wenn ich mich nicht völlig täusche, sagte mir rMS in einem Gespräch vor zwei Monaten, dass man den Verein nach seiner Meinung auflösen sollte. Nur dürfte sowas halt ebenfalls an fehlender Zeit scheitern.
05.04.2018 13:06 Uhr
Zitat:
dass man den Verein nach seiner Meinung auflösen sollte


Braucht man dafür nicht eine Mitgliederversammlung? Oder kann das der Vorstand allein entscheiden?
05.04.2018 13:07 Uhr
Zitat:
Zitat:
dass man den Verein nach seiner Meinung auflösen sollte


Braucht man dafür nicht eine Mitgliederversammlung? Oder kann das der Vorstand allein entscheiden?

Hab ich keine Ahnung von. ;)
05.04.2018 13:11 Uhr
Zitat:
Hab ich keine Ahnung von. ;)


Gibt es hier irgendwo nachlesbar eine Satzung von dem Verein?
05.04.2018 13:13 Uhr
Ich hab die Satzung gefunden - steht auf der Ini-Startseite - hier der Auflösungs-Passus:

§ 10 Auflösung (1) Der Verein kann aufgelöst werden, wenn dies mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beantragt und mit mindestens ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen von der Mitgliederversammlung, sowie 2/3 der Stimmen der Gründungsmitglieder beschlossen wird, soweit sie noch Mitglied sind.
05.04.2018 13:14 Uhr
Da besteht zur Auflösung also noch eine ziemliche Hürde (sofern die Mitglieder überhaupt auf eine solche Versammlung kommen)
05.04.2018 13:16 Uhr
Für alle, die sich die Satzung des Vereins interessehalber mal durchlesen wollen:

http://www.dol2day.com/verein/satzung_V3.pdf
05.04.2018 13:17 Uhr
Sehr interessant ist auch:

(10)Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der ordentlichen Mitglieder persönlich anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss der Vorstand binnen 4 Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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