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Fragenübersicht Sollte es nach Abschluss des Schiedsgerichtsverfahren die Möglichkeit eines "Rechtsmittels" analog zu Berufung/Revision im RL geben?
1 - 19 / 19 Meinungen
14.02.2017 09:30 Uhr
In dol gibt es doch die Belehrung bereits davor. Mitspieler und Redaktion verweisen ja öfters auf einen Fehler oder einen mißlungenen Ton oder halten fest, was aufstösst.

Wer nicht hören will, der muß fühlen.
14.02.2017 09:35 Uhr
Es sind doch immer wieder dieselben wenigen Accounts, die ihre Finger nicht unter Kontrolle haben und vom SG eine Sanktion kassieren.

Ich wüsste nicht, warum wir hier in Richtung jura2day gehen sollten, um diesen unbelehrbaren Accounts eine weitere Plattform für ihre billigen Provokationen zu bieten.
14.02.2017 09:44 Uhr
Mich beschleicht das Gefühl, dass hier einige dieses Forum zu ernst nehmen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.02.2017 10:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.02.2017 09:48 Uhr
Zitat:
Mich bescheicht das Gefühl, dass hier einige dieses Forum zu ernst nehmen.


Also ernst nehmen, sollte man das schon. Schließlich wollen wir hier keinen Wildwuchs von Beleidigungen, Diskriminierungen und unschönen Begebenheiten der grenzwertigen Art. Ein Spiel sollte Regeln haben und werden diese verletzt, dann greift eben ein solches Korrektiv. Ich denke, das SG erfüllt schon seinen Zweck.
14.02.2017 09:50 Uhr
Zitat:
Ein Spiel sollte Regeln haben und werden diese verletzt, dann greift eben ein solches Korrektiv.


Das ist m.E. die Kernaussage - es ist ein Spiel.

Wenn einer von 3 Skatspielern ständig Karten im Ärmel hat und die anderen beiden nicht mehr mit ihm spielen wollen, kann der auch nicht vor den Menschenrechtsgerichtshof.
14.02.2017 09:57 Uhr
Zitat:
kann der auch nicht vor den Menschenrechtsgerichtshof


So ist es!
14.02.2017 10:00 Uhr
Im Grunde darf man ja froh sein, daß es hier überhaupt eine Redaktion gibt, die hier eine gewisse Spielautonomie zulässt.

Sie könnte genauso gut jemanden sperren, weil sie gerade schlecht drauf ist.
14.02.2017 10:36 Uhr
Ich mag mich irren aber zur Anzeige bringen (fast) immer die selben Spieler Dinge, die sie selber auch machen.
14.02.2017 10:46 Uhr
Zitat:
Ich mag mich irren aber zur Anzeige bringen (fast) immer die selben Spieler Dinge, die sie selber auch machen.


Der Anzeigesteller bleibt anonym. Zu versuchen irgendjemandem anzudichten, er würde das Instrument des SG ausnutzen oder unredlich einsetzen bleibt somit im Bereich der Mutmaßungen, Fabeln und Fantasie. Sämtliche Spekulationen um Anzeigesteller und ihre Motive erübrigen sich daher. Sollte der Angeklagte sich regelwidrig verhalten haben, dann gibt es ein entsprechendes Urteil. Wenn nicht, dann eben Freispruch. Das Rechtsmittel der Anrufung des SG steht jedem offen.
14.02.2017 11:45 Uhr
Na klar doch! Am besten noch durch 23 Instanzen bis zum dolschen Verfassungsgericht!
14.02.2017 12:43 Uhr


Der Anzeigesteller bleibt anonym.


Ja klar!
"X" ist immer so boese zu mir. siehe angefuegte Zitate.

sehr anonym

14.02.2017 12:45 Uhr
@Ratatouille

soll ich dich jetzt anzeigen weil du mir unterstellst ich wuerde jemandem etwas unterstellen?

das ist doch Kinderkacke.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.02.2017 13:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.02.2017 14:01 Uhr
Zitat:
soll ich dich jetzt anzeigen weil du mir unterstellst ich wuerde jemandem etwas unterstellen?

das ist doch Kinderkacke.


Bleib mal auf dem Teppich - so war das nicht gemeint.
14.02.2017 18:13 Uhr
@Ratatouille

das ich jemanden Anzeige wird vermutlich nie geschehen.....da muesste schon jemand Kinderpornos anbieten
14.02.2017 18:13 Uhr
Nachtrag: wobei ich dann sicher nicht das dolsche Gericht bemuehen werde
14.02.2017 18:25 Uhr
"Der Anzeigesteller bleibt anonym. Zu versuchen irgendjemandem anzudichten, er würde das Instrument des SG ausnutzen oder unredlich einsetzen bleibt somit im Bereich der Mutmaßungen, Fabeln und Fantasie. Sämtliche Spekulationen um Anzeigesteller und ihre Motive erübrigen sich daher.


oh, ein neuer Märchenerzähler....
14.02.2017 18:36 Uhr
Letztlich gibt es das.
Klingt ja blöd, aber die letzte Instanz bleibt die Redax.
Könnte man analog zu einem Bundesgericht betrachten.
Jeder hat die Möglichkeit sich vor, oder auch nach einem Verfahren zu beschweren und eine Nachbearbeitung/Korrektur etc. einfordern.
15.02.2017 00:11 Uhr
Nein, das ist bei der geringen Zahl von Dolern kaum sinnvoll umsetzbar und auch nicht notwendig. Die Urteile sind i.d.R. fair und dann gibt es noch die Redax als Korrektiv.
15.02.2017 19:35 Uhr
Zitat:
Das hat man ja jetzt wieder im Fall pozblitz gesehen.


Da hast du mal Recht, "doncamillo".
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