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Fragenübersicht Leistungsschutzrechte: Suchmaschinen sollen Verlagen Lizenzgebühr zahlen - richtig oder falsch?
Anfang-2013 - 32 / 32 Meinungen
12
30.08.2012 08:15 Uhr
Zitat:
Gestern stand bei SPON, dass Google die deutsche Presse wohl eher aus dem Suchindex nehmen wird, als das sie Lizenzgebühren für Textanrisse bezahlt.


Ja das denke ich auch.
ES würde für google etc. wohl so teuer werden, das es sich gar nicht mehr lohnt solche Suchergebnisse aufzuzeigen.
30.08.2012 09:00 Uhr
Wenn die Verlage das umzusetzen versuchen, werden sie sich meiner Meinung nach ins eigene Fleisch schneiden, denn Suchmaschinen wie Google & Co. sind ja auch immer (indirekte) Werbeträger für die Verlage.
Wer im Internet z.B. etwas recherchiert, kommt u.U. erst durch die Suchmaschinen auf die jeweiligen Angebote der Verlage..
30.08.2012 09:21 Uhr
Das Gesetz ist falsch, aber letztlich egal. Google wird diese ganzen Kasper-Verlage auslisten und irgendwann werden sie dann schon angekrochen kommen, um wieder kostenfreie Werbung von Google erhalten zu dürfen.
30.08.2012 10:49 Uhr
Ich kenne den konkreten Gesetzentwurf nicht, kann ihn daher nicht beurteilen.

Aber wie bei dol üblich haben alle möglichen Leute schon eine klare Meinung dazu - ohne die Fakten zu kennen.

Für mich ist klar: Die Forderungen der Verleger sind weitgehend schwachsinnig und sollten nicht Gesetz werden.
Wenn aber der Entwurf nur das Minimum formuliert (ganze Text zu kopieren ist verboten bzw. kostenpflichtig, Zitate bleiben erlaubt), dann wäre er völlig unschädlich.
30.08.2012 11:57 Uhr
@Deichgraf, welche Fakten meinst Du?

Fakt 1:
Verlage wollen für Textanrisse bei Suchmaschinen Geld haben, weil Journalisten hart dafür gearbeitet haben.

Fakt 2:
Pressetexte zu bestimmten Themen sind ohne größeren Aufwand nur mit Hilfe von Suchmaschinen auffindbar.

Fakt 3:
Google wird kein Geld an Verlage zahlen.
30.08.2012 13:20 Uhr
@chepri:
Zitat:
welche Fakten meinst Du?

Wie beschrieben: Die Fakten im Gesetzentwurf. Den hier offenbar keiner wirklich kennt.

Es ist eben ein Riesenunterschied, ob die Lizenzgebühren für Zitate oder nur für ganze Texte anfallen sollen.

Ersteres ist ein feuchter Traum der Verleger und abzulehnen.
Letzteres ist im Prinzip die schon länger gültige Regelung und angemessen.
30.08.2012 15:37 Uhr
Deichgraf,

hier zumindest schon mal der Entwurf vom Juni:
http://www.irights.info/userfiles/RefE%20LSR.pdf

hier der aktuelle Entwurf:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_LSR.pdf;jsessionid=E052EA1218C051D05B5B1D3D9A405CA8.1_cid102?__blob=publicationFile


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.08.2012 17:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.08.2012 17:25 Uhr
Die Verlage sind wohl noch nicht in der heutigen Realität angekommen. Denn sonst müssten sie wissen, was jeder Schüler weiss - dass Google eigentlich ein Werbeträger für sie ist, dem sie nun ans Bein pissen
30.08.2012 17:37 Uhr
Zitat:
Wenn die Presse nicht will, dass Google ihre Seiten anzeigt, braucht sie nur eine robots.txt-Datei auf den Server zu legen.


Das würde auch erwünschte Vertragspartner abweisen, so deren Katalogisierungsprogramme sich an die allgemein akzeptierten Standards halten.

Es kann nicht sein, dass man sein Recht mit technischen Maßnahmen durchsetzen muss. Man darf auch keine Äpfel klauen, wenn der Gartenzaun sehr niedrig ist.

* Und rede dich jetzt nicht auf Mundraub raus, das ist nicht der Punkt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.08.2012 19:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.08.2012 19:38 Uhr
Idiotisch.

Das wäre so als müsste RTL lizenzgebühren für die Arielwerbung bezahlen und sich dann wundern, dass keine mehr ausgestrahlt wird.

Einfach nur bescheuert.
30.08.2012 19:46 Uhr
@ Bimbiss

hier der aktuelle Entwurf:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_LSR.pdf;jsessionid=E052EA1218C051D05B5B1D3D9A405CA8.1_cid102?__blob=publicationFile


Zitat:
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder
Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen
oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.
Im Ãœbrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.


Aber keine Definition, was eine "Suchmaschine" ist oder ein "Dienst, der Inhalte entsprechend aufbereitet".

Kein Wunder, daß sich Junge Union, die Grünen und der Verband der Internetwirtschaft einig sind:

Zitat:
Die Junge Union erklärte, man lehne die Einführung eines speziellen Leistungsschutzrechts für Presseverlage ab. Das LSR sei ein „Angriff auf die freiheitliche und marktwirtschaftliche Architektur des Internets“.

(...)

Die Grünen kritisieren, es bleibe nicht nur im Nebel, was der Schutzgegenstand des Gesetzes sei. Die Erweiterung des Geltungsbereichs schaffe noch mehr Unklarheit. In einer Erklärung heißt es: „Vollkommen unklar bleibt jetzt, was und wer mit Diensten gemeint ist, die 'Inhalte entsprechend aufbereiten'.“

(...)

Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft (eco) erklärte: „Wir haben jetzt drei Gesetzesentwürfe, und alle drei sind schlecht.“ Nach wie vor enthalte der Gesetzestext zahlreiche völlig unbestimmte Begriffe, deren Klärung den Gerichten überlassen bleibe und für Jahre Rechtsunsicherheit schaffen.


http://irights.info/index.php?q=node/2267
30.08.2012 19:51 Uhr
@ tafka T.H.

Das wäre so als müsste RTL lizenzgebühren für die Arielwerbung bezahlen und sich dann wundern, dass keine mehr ausgestrahlt wird.

Stefan Niggemeier bringt einen ähnlichen Vergleich:

Zitat:
(...)

»Es kann nicht sein, dass profitorientierte Anbieter gratis auf Inhalte zugreifen«, sagt Neumann, dabei findet solches und ähnliches Verhalten in unserem Alltag ganz selbstverständlich statt. Und fast nirgends so konsequent wie in den Medien.

Zum Beispiel versucht ein Angebot wie »Welt Online« täglich dadurch Profit zu machen, dass es gratis auf Inhalte von Fernsehsendern zurückgreift. Jeden Tag erzählen journalistische Hilfskräfte nach, was in den Talkshows passiert ist, produzieren Bildergalerien und Klickstrecken mit Zitaten.

Sie nutzen, wenn man so will, parasitär das Interesse an Fernsehsendungen, um ihre Zugriffszahlen und Werbeerlöse zu erhöhen. Sollten sie für jeden Artikel über »Markus Lanz« Lizenzgebühren an das ZDF zahlen müssen? Sicher, auch der Sender profitiert davon, dass sich andere mit seinen Inhalten beschäftigen. Aber wer weiß, ob sich nicht viele Leser auch mit der Zusammenfassung auf »Welt Online« zufrieden geben und gar nicht mehr einschalten.

Natürlich bietet der Verlag einen Mehrwert gegenüber dem Ausgangsmaterial, nämlich eine fundierte kritische Auseinandersetzung oder auch nur eine praktische Zusammenfassung (gut, beides jetzt eher seltener im Fall der Fernsehkritiken von »Welt Online«). Aber auch Google schafft auf Grundlage der Verlagsinhalte einen Mehrwert: Sie werden auffindbar.

(...)


http://www.stefan-niggemeier.de/blog/die-scheinargumente-fuer-ein-leistungsschutzrecht/
30.08.2012 19:52 Uhr
Zitat:

Das wäre so als müsste RTL lizenzgebühren für die Arielwerbung bezahlen und sich dann wundern, dass keine mehr ausgestrahlt wird.


Das trifft es nicht. Das ist eher so, als wolle RTL Herr Der Ringe 1-3 ungeschnitten ausstrahlen und dafür nichts bezahlen, aber Werbung schalten.
30.08.2012 20:23 Uhr
@ Ralf

Zitat:
Das ist eher so, als wolle RTL Herr Der Ringe 1-3 ungeschnitten ausstrahlen...


Ich habe auf Google News noch nie ganze Artikel vorgefunden - du etwa?

31.08.2012 08:18 Uhr
Zitat:
Ich habe auf Google News noch nie ganze Artikel vorgefunden - du etwa?


Haufenweise. Vor allem Kurze.
31.08.2012 16:45 Uhr
@ Ralf

Haufenweise. Vor allem Kurze.

Google kann nichts dafür, wenn du Snippets mit Artikeln verwechselst.
31.08.2012 16:54 Uhr
Ändert am Sachverhalt nichts. Die meisten Meldungen haben ihre entscheidenden Fakten vorn und die Reservoirbausteine hinten. So lernt man's auf der Journalistenschule und so sieht mans im schnellen Onlinegeschäft dutzendfach täglich. Wenn ich die wichtigen drei Sätze also beim Nachrichtenklau schon gesehen habe, gehe ich zum Nachrichtenmacher nicht mehr hin.
31.08.2012 22:28 Uhr
@ Ralf

Zitat:
Wenn ich die wichtigen drei Sätze also beim Nachrichtenklau schon gesehen habe, gehe ich zum Nachrichtenmacher nicht mehr hin.


Als ob die Zeitungen die Nachrichten "machen" würden!

Wenn Hoffenheim von einem Viertligisten aus dem DFB-Pokal rausgeworfen wird, dann ist das eine frei verfügbare Tatsache. Wer sie auf Google News sieht und darauf verzichtet, einen der verlinkten Artikel zu lesen, der würde auch nicht von selbst eines der Zeitungsportale aufsuchen.
31.08.2012 22:36 Uhr
Zitat:

Als ob die Zeitungen die Nachrichten "machen" würden!


Natürlich machen Zeitschriften und deren Agenturen und Korrespondentennetze die Nachrichten. Google fährt bestimmt nicht hin und nimmt die Fakten auf, wenn in der Welt was los ist.
31.08.2012 23:29 Uhr
@ Ralf

Google fährt bestimmt nicht hin und nimmt die Fakten auf, wenn in der Welt was los ist.

Nein - aber Google sortiert die Berichte und ermöglicht es mir, herauszufinden, wie etwa die taz und die Welt aus ihrer jeweiligen Persepktive über ein Ereignis berichten.

Wenn das "Nachrichtenklau" sein soll, dann wird dieser schon seit Jahrhunderten von Zeitungskiosken betrieben.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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  LPP   Volk, Sonstige
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