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Fragenübersicht Wurde die Gewalt an Schulen zu lange tabuisiert?
Anfang-2021 - 26 / 26 Meinungen
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16.05.2018 06:48 Uhr
PS
Bewährung=Freispruch ist auch so Ein oberflächlicher Unsinn. Wer Bewährung hat, ist vorbestraft.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.05.2018 06:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
16.05.2018 06:55 Uhr
Zitat:
Sitzt du regelmäßig in Verhandlungen?


Ja.

Zitat:
Liest du regelmäßig Urteile?


Ja.

Und lass dir gesagt sein: Bewährungsstrafen werden von den Delinquenten als klarer Freispruch angesehen. Du solltest mal die Augen sehen, wenn nach der Zeit in Untersuchungshaft nach dem Urteilsspruch plötzlich die Handschellen aufgehen und er nach Hause gehen kann. Die planen dann noch im Gerichtssaal schon die nächste Gewalttat.
16.05.2018 06:56 Uhr
Zitat:
Wer Bewährung hat, ist vorbestraft.


Nur kommt das bei den Verurteilten ganz anders an. Die sehen nur, dass sie nicht ins Gefängnis müssen. Oder schlimmer noch: Dass sie mit dem Urteil aus der Untersuchungshaft freikommen.
Das wirkt wie eine Belohnung für die Straftat...
16.05.2018 07:00 Uhr
@Calbenser
Hier mal ein Urteil in dem die Phrase "alterstypische Rangelei" vorkommt...

Zitat:
Aufgrund der Wehrlosigkeit der Mitschülerin bestand die besondere Gefahr einer ernsthaften und dauerhaften Verletzung durch die Verwendung eines härteren und kantigen Gegenstandes. Das Maß bloßer alterstypischer Rangeleien war daher jedenfalls deutlich überschritten.[1]


In dem vorliegenden Fall kam es nur deswegen zu einer Verurteilung, weil der Täter männlich und das Opfer weiblich war, also ganz dumpfer Sexismus in der Justiz.

[1] https://openjur.de/u/324125.html
16.05.2018 07:00 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wer Bewährung hat, ist vorbestraft.


Nur kommt das bei den Verurteilten ganz anders an. Die sehen nur, dass sie nicht ins Gefängnis müssen. Oder schlimmer noch: Dass sie mit dem Urteil aus der Untersuchungshaft freikommen.
Das wirkt wie eine Belohnung für die Straftat...
.

Scheißegal, wie das bei denen ankommt. Beim nächsten Delikt ist Schluss mit Bewährung.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.05.2018 07:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
16.05.2018 07:13 Uhr
@Calbenser
Du hast leider keinerlei Ahnung.

Zitat:
Scheißegal, wie das bei denen ankommt.


Das ist mitnichten egal, denn das Urteil und die Strafe sollen gerade dazu dienen, das Verhalten des Delinquenten in Zukunft zu verändern. Das dient dem gesetzlich vorgesehenen Strafzweck der Spezialprävention / Resozialisiserung.

Zitat:
Beim nächsten Delikt ist Schluss mit Bewährung.


Auch das ist Unsinn.
Ein typischer BZR-Auszug enthält oft Dutzende von Verurteilungen. Typischerweise gibt es erst Geldstrafen, dann einige Bewährungsstrafen. Sogar bei einschlägiger Vorstrafe (gleiche Deliktgruppe) gibt es oft noch mindestens einmal erneut Bewährung.

Typisch ist sowas:
(diverse Geldstrafen)
Diebstahl: 3 Monate a.B.
Körperverletzung: 6 Monate a.B.
Bei einem erneuten Diebstahl gibt es dann zusätzlich 6 Monate, aber das sind insgesamt erst 15 Monate, da wird (da unter zwei Jahren) ebenfalls erneut zur Bewährung ausgesetzt.

Und das gilt bei Erwachsenen. Im Jugendstrafrecht ist es noch schlimmer, da Freiheitsstrafen (auf Bewährung versteht sich) überhaupt erst bei schwersten Gewalttaten verhängt werden.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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