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Fragenübersicht Lesbische Astronautin begeht erste Straftat im All - hättest Du sowas gedacht?
Anfang-2021 - 28 / 28 Meinungen
20
25.08.2019 18:36 Uhr
Die Server standen in den USA, richtig? Denke mal dann gilt amerikanisches Recht.
25.08.2019 20:44 Uhr
Stellt euch vor es wäre ein farbiger Muslim aus dem Jenseits gewesen. DAS wäre bizarr!
Herzlichst
harry.hirsch@boulevard2day
26.08.2019 09:50 Uhr
"Richtig. Weder das Eine noch das Andere.
Aber aus diesem seltsamen Artikel eine "Berechtigung" herauszulesen ist schon reichlich abenteuerlich."


Hatte sie eine Kontovollmacht? Ja!

Außerdem hat sie nur Einsicht genommen, wo also ist hier die Straftat.
26.08.2019 10:13 Uhr
Zitat:
Außerdem hat sie nur Einsicht genommen, wo also ist hier die Straftat.


Schon mal was von "Identitätsbetrug" gehört?
26.08.2019 10:34 Uhr
Zitat:
Zitat:
Außerdem hat sie nur Einsicht genommen, wo also ist hier die Straftat.


Schon mal was von "Identitätsbetrug" gehört?



Worin besteht der?Sie hat sich mit ihren Daten eingeloggt! Laut Artikel war/ist es noch immer ein gemeinsames Konto.
Nichts mit kriminell, man hätte bei der Trennung einfach aufpassen müssen.

S
26.08.2019 10:39 Uhr
Zitat:
Hmm.

Welches Recht gilt auf der ISS? Steht das überhaupt fest? Wenn keins, könnte man da theoretisch auch jemanden umbringen und es wäre formal nicht strafbar. Gut, in so einem Fall würden vielleicht irgendwelche internationalen Regeln greifen, aber bei Bagatelldingern eher nicht.

Falls das nun irgendwie geregelt ist (gilt das Recht des Staates wo man auf der Erde wohnt? Oder wo man gestartet ist?), muß es halt genauso gehandhabt werden, als ob's auf der Erde passiert wäre.


Kommt drauf an, was die jeweiligen nationalen Strafrechtsordnungen für ihren Geltungsbereich normieren und unter welcher Flagge das Raumschiff sich da oben bewegt. Denkbar wäre z.B. nach dem Recht des Staates abzuurteilen, dass die Station flaggt oder nach dem Recht, in dessen Staat die Verdächtige lebt. Ich habe gerade nicht parat, welche Länder da involviert sind.

Eine Straftat wurde mW übrigens noch nicht nachgewiesen. Es bleibt also beim Tatverdacht.
26.08.2019 10:40 Uhr
Zitat:
Eine Straftat wurde mW übrigens noch nicht nachgewiesen. Es bleibt also beim Tatverdacht.


Auch im Hintergrund wird ja nur das "mutmaßliche!" Vergehen beschrieben.
26.08.2019 19:58 Uhr
"Auch im Hintergrund wird ja nur das "mutmaßliche!" Vergehen beschrieben."[/quote]


ach deshalb lehnst du jeglichen Beitrag einer "Freisprechung" ab
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