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Fragenübersicht Horst Mahler hat seine Strafe wegen wiederholter Volksverhetzung und Holocaustleugnung abgesessen. Findest Du die Auflagen, die er nun erfüllen soll (siehe Hintergrund), angemessen?
Anfang-2021 - 31 / 31 Meinungen
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28.10.2020 14:49 Uhr
@Zantafio

In diesen Belangen gibt es keine abweichende Auffassung.

Massenmord bleibt Massenmord, wie man das Blatt auch immer dreht. Historische Fakten sind da und wohl dermassen historisch ausgeleuchtet, dass man hier wohl keine andere Auffassung haben kann.

Außer man ist irgendwo hängen geblieben. Nazi, Revisionist, Geschichtsleugner oder sonstwie zurückgeblieben.

Wer glaubt, es könnte zur Shoah eine alternative Geschichtsschreibung geben, der ist möglicherweise eher ein Fall für die Psychiatrie als für den Staatsanwalt.
28.10.2020 14:49 Uhr
"Es gibt keinen Holocaust" ist keine MEINUNG, sondern eine ERWIESEN UNWAHRE TATSACHENBEHAUPTUNG. Hier ist in den letzten zwanzig Beiträgen teilweise ein bisschen was durcheinander gekommen.
28.10.2020 14:50 Uhr
Zitat:
"Es gibt keinen Holocaust" ist keine MEINUNG, sondern eine ERWIESEN UNWAHRE TATSACHENBEHAUPTUNG. Hier ist in den letzten zwanzig Beiträgen teilweise ein bisschen was durcheinander gekommen.


Neutral, weil es ein Strafbestand ist und nicht nur wissenschaftlicher Nonsense.
28.10.2020 14:51 Uhr
Zitat:
Zitat:
"Es gibt keinen Holocaust" ist keine MEINUNG, sondern eine ERWIESEN UNWAHRE TATSACHENBEHAUPTUNG. Hier ist in den letzten zwanzig Beiträgen teilweise ein bisschen was durcheinander gekommen.


Neutral, weil es ein Strafbestand ist und nicht nur wissenschaftlicher Nonsense.


Klar, alles richtig. Ich wollte damit nur sagen: Der Fehler fängt damit an, dass vertreten wird, diese Aussage sei eine Meinung.

28.10.2020 14:54 Uhr
Bei euch wohl das

Zitat:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.


In den Alpentälern wohl dieses:

Zitat:
§ 3g.

Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
Art. 1 § 3h
Text
§ 3h.

Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.



https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000207

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.10.2020 14:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.10.2020 15:25 Uhr
Zitat:
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Laut $ 130 StGB darf nicht gebilligt, geleugnet oder verharmlost werden, was unter der NS-Herrschaft von den o.g. Straftaten begangen wurde.

Der Teil wird m.E. viel zu selten zitiert.
28.10.2020 15:30 Uhr
Ich habe in dieser Diskussion Mahlers Äußerungen zum Holocaust ausdrücklich nicht als Meinungsäußerungen bezeichnet.

Vielleicht sollte der eine oder andere seine konditionierten Reflexe überprüfen?
28.10.2020 15:32 Uhr
Zitat:
Ich vermute aber eher, dass Mahler sich nun der Brandenburger AfD anschließt.

Unsinn. Mahler ist als ehemaliges NPD-Mitglied bekannt und berüchtigt, fällt daher unter das Aufnahmeverbot der AfD.
28.10.2020 15:34 Uhr
Zitat:
Unsinn. Mahler ist als ehemaliges NPD-Mitglied bekannt und berüchtigt, fällt daher unter das Aufnahmeverbot der AfD.


Ja stimmt. Noch.
Wenn Adolf Bernd Höcke erst das Sagen hat ...
29.10.2020 12:42 Uhr
Wenn ein durchgeknallter Typ wie Horst Mahler ( RAF & NPD ! ) diese Meinung hat, wird sie ihm niemand mehr ausreden können. Also einfach weniger hyperventilieren.
29.10.2020 12:46 Uhr
Es ist fragwürdig, wenn ein demokratischer Staat diesen körperbehinderten und geistig umnachteten Mann nicht einfach ignoriert und die Äußerungen auf das Konto seiner psychischen Probleme verbucht. Ich meine, einen kerngesunden Gustl Mollath konnte der gleiche tolle demokratische Staat schließlich ganz ohne echte Gründe sogar "wegverklapsen".

Warum dann einen Horst Mahler nicht einfach mal gepflegt ignorieren und unter der Rubrik "umnachtet" verbuchen?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.10.2020 15:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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