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Was verstehst Du unter Meinungsfreiheit? |
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02.10.2023 00:34 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Jobverluste nach Meinungsäußerungen gibts in Deutschland genug. Zeitgleich wurde der Volksverhetzungsparagraph immer weiter ausgeweitet.
Als politisch informierter Mensch dürftest Du das allerdings selbst wissen.
Also befürwortest Du, dass man ungehemmt Vergehen und ggf. Verbrechen begehen darf?
Gilt in linken Kreisen etwa schon, wer eine andere Meinung hat als Verbrecher?
So weit ist es schon? |
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02.10.2023 02:59 Uhr |
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Meinungsfreiheit ist die Fähigkeit die Zecke zu beleidigen. |
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02.10.2023 03:09 Uhr |
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Zitat:Zitat:Man sollte seine Meinung frei äußern können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
Worte sind kein Verbrechen.
Meinungsfreiheit ist wichtig, um sich ein umfassendes eigenes Bild machen zu können.
Man muss den Leuten besser beibringen, wie man Propaganda von Fakten unterscheiden kann, statt Meinungsäußerungen zu verbieten, weil man sie als Propaganda abtut.
Worte können schärfer als Schwerter sein.
Und wenn Du das 8. Gebot kennen würdest, wüsstest Du, dass seitdem die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist. Verleumden geht eben nicht.
Geht leider sehr gut, schau dir mal die Politik in Europa, den USA, Griechenland, der Türkei, Ukraine , Polen, Saudi Arabien oder Israel an ... Alle unter dem großen NATO-Regenbogen, oder assoziiert, aber alle verleumden sich gegenseitig. |
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02.10.2023 03:12 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Jobverluste nach Meinungsäußerungen gibts in Deutschland genug. Zeitgleich wurde der Volksverhetzungsparagraph immer weiter ausgeweitet.
Als politisch informierter Mensch dürftest Du das allerdings selbst wissen.
Also befürwortest Du, dass man ungehemmt Vergehen und ggf. Verbrechen begehen darf?
Das zu entscheiden willst sicher du übernehmen @ Zibel? Du sprichst doch immer so gerne für andere Leute. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.10.2023 03:23 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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02.10.2023 03:15 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Es gab schon genug Fälle, beispielsweise bei der Polizei, in denen es wegen privater WhatsApp-Nachrichten zu solchen Dingen kam.
Als Beamter bist Du durch Eid auf die FDGO der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Also hast Du auch loyal zum System der wehrhaften Demokratie zu sein. Kannst oder willst Du das nicht, so hast Du im öffentliche Dienst nichts zu suchen.
Bisher sollte man bei Islamisten immer ein Auge zudrücken. Fordert ja auch dieser eine schwer erleuchtete Vollidiot mit Erwaehlungspsychose, wie hieß er nochmal... Schubert, Schuster, Schnuller... ??? |
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02.10.2023 08:09 Uhr |
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Zitat:
Gilt in linken Kreisen etwa schon, wer eine andere Meinung hat als Verbrecher?
So weit ist es schon?
Schon einmal etwas von den Tatbeständen der §§ 81 - 83 (alles um Verrat), §§ 86, 86a (Propagandamittel verfassungsfeindlicher/terroristischer Organisationen), des § 89 (Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane), der §§ 90, 90a, 90b, 90c (Verunglimpfung), des § 100 (Friedensgefährdende Beziehungen), des § 109d (Störpropaganda gegen die Bundeswehr), des § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) und des § 130 (Volksverhetzung) gehört?
Es gibt Fälle, da ist das Äußern einer Ansicht eben nicht mehr nur eine Meinung, sondern kann schon ein Verbrechen sein.
Und historisch sind eine ganze Menge dieser Normen von Rechts gegen Links ins StGB eingefügt worden. Nur jetzt bekommen mal Rechtsextreme, die in den 70ern noch jubelten, ihre eigene bittere Medizin zu schmecken. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.10.2023 12:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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02.10.2023 08:21 Uhr |
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Ich kann mich noch erinnern, dass in einer Arbeitsstelle vorm Chef ungeniert von einigen zugegeben wurde, dass man die Freiheitlichen wegen der damaligen Flüchtlingskrise gewählt hat.
Er meinte nur lapidar, er bleibt ein Schwarzer, aber er kann es verstehen. |
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02.10.2023 08:32 Uhr |
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Ich finde es in Ordung, dass die Leugnung der Shoa/des Holocaust in Deutschland unter Strafe steht oder was möchte die rechtsextreme "Elite" von mir genau wissen? |
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02.10.2023 08:46 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Gilt in linken Kreisen etwa schon, wer eine andere Meinung hat als Verbrecher?
So weit ist es schon?
Schon einmal etwas von den Tatbeständen der §§ 81 - 83 (alles um Verrat), §§ 86, 86a (Propagandamitte l verfassungsfeindlicher/terroristischer Organisationen), des § 89 (Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane), der §§ 90, 90a, 90b, 90c (Verunglimpfung), des § 100 (Friedensgefährdende Beziehungen), des § 109d (Störpropaganda gegen die Bundeswehr), des § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) und des § 130 (Volksverhetzung) gehört?
Es gibt Fälle, da ist das Äußern einer Ansicht eben nicht mehr nur eine Meinung, sondern kann schon ein Verbrechen sein.
Und historisch sind eine ganze Menge dieser Normen von rechts gegen Links ins StGB eingefügt worden. Nur jetzt bekommen mal Rechtsextreme, die in den 70ern noch jubelten, ihre eigen bittere Medizin zu schmecken.
Du hast offenbar ein vereinfachtes Weltbild. Schwarz-Weiß. Oder anders gesagt wer nicht links ist muß automatisch rechts sein.
Jetzt zahlen die Linken es den Rechten wohl mal so richtig heim. In der Tat können Meinungen schon eine gewisse Sprengkraft entwickeln.
Das haben wohl die, die behaupten links zu sein, auch erkannt.
Gerade Artikel 5 des Paragraphen 130 bietet ja ungeahnte Möglichkeiten willkürlich ungeliebte Meinungen einschränken zu wollen.
Wenn wir uns an die Geschichte erinnern machten viele geschaffene Paragraphen des StGB in den 70 Jahren durchaus Sinn.
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02.10.2023 09:35 Uhr |
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Ich verstehe das darunter, was auch rechtliche Theorie und Praxis ist. Jeder darf seine Meinung äußern, solange er damit niemandem schadet. So könnte man das grob sagen. |
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02.10.2023 09:42 Uhr |
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Ich bin für einen sehr weit gefassten Meinungsfreiheitsbegriff, der aber seine Einschränkung da erfährt, wo Diskriminierung anfängt und Ziel nur noch Diskreditierung, Hetze und Hass sind.
Eine offensichtliche Lüge ist für mich daher eben auch keine Meinung mehr.
Das Verbot der Volksverhetzung und des Gebrauches von NS-Diktion ist für mich daraus ableitbar. |
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