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Fragenübersicht Gauck kritisiert das Bundesverfassungsgericht. Ist diese Kritik gerechtfertigt?
1 - 20 / 20 Meinungen
19.10.2012 09:54 Uhr
Formal ist er im Unrecht.
Das Bundesverfassungsgericht ist nun mal dem deutschen Grunsdgesetz verpflichtet.
Und wer - in Europa betreffenden Fragen - in Karlsruhe scheitert, kann ja dann den EuGH anrufen.
19.10.2012 09:55 Uhr
Genau diese Kritik nicht.

Aber ich teile durchaus massive Kritik am BVerfG. Es ist teilweise peinlich politisch, schwingt sich häufig zum Gesetzgeber auf und nimmt seine Rolle nur sehr eingeschränkt als unabhängiges Gericht war.
19.10.2012 09:56 Uhr
Zitat:
schwingt sich häufig zum Gesetzgeber auf und nimmt seine Rolle nur sehr eingeschränkt als unabhängiges Gericht war.


Unsinn.
Wäre die Politik nicht so unfähig, wären keine oder viel weniger Korrekturen nötig.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.10.2012 13:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.10.2012 09:58 Uhr
Jein. Er lässt irgendwie außer Acht, dass das Bundesverfassungsgericht eben ein deutsches und kein europäisches Gericht ist. Daher sollte es ruhig auch mal anecken, wenn deutsches mit europäischem Recht unvereinbar zu sein scheint. Da die Politiker andere Interesse haben als die Einhaltung deutschen Rechts, ist das Gericht auch weiterhin notwendig.
19.10.2012 10:05 Uhr
Diese Kritik teile ich nicht. Eurofetischist Gauck sollte lieber darauf achten, daß er keine verfassungswidrigen Gesetze durchwinkt und sich ansonsten mit Kritik an gleichrangigen Verfassungsorganen zurückhalten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.10.2012 21:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.10.2012 10:06 Uhr
Das BVG soll "mehr Rücksicht auf Europa" nehmen? Also bis jetzt war mir Gauck ja recht sympatisch, seine Antrittsrede konnte ich in vielen Teilen unterschreiben, aber das ist jetzt lächerlich! das Gericht nimmt schon so sehr "Rücksicht auf Europa", daß mir schlecht wird!
19.10.2012 10:07 Uhr
Kritik ist immer sehr gut.
Man kann entweder daraus lernen, oder sich über sie beschweren, aber das hat mit dem Kritiker dann nichts mehr zu tuen.
19.10.2012 11:53 Uhr
Gauck sollte einmal weniger seinen Mund spitzen.

Er ist nicht Honecker.
19.10.2012 15:49 Uhr
Zitat:
Unsinn.
Wäre die Politik nicht so unfähig, wären keine oder viel weniger Korrekturen nötig.


Was einfach Blödsinn ist, denn nur weil das BVerfG eine andere Auffassung als die Verfassungsexperten von Bundestag oder Regierung haben, muss deren Sichtweise noch lange nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Es ist nur die Sichtweise, die sich am Ende als letzte Instanz durchsetzt.

Und das BVerfG sollte in meinen Augen überhaupt nichts korrigieren. Es sollte sagen "geht" oder "geht nicht" aber nicht -und das macht es häufig- "geht nicht, aber erlasse bitte ein Gesetz mit Inhalt XYZ". Der gewählte Gesetzgeber macht die Gesetze, das dubios gewählte BVerfG hingegen ist nur letzte Notinstanz.
19.10.2012 15:56 Uhr
Nein, überhaupt nicht!!! Noch mehr Rücksicht auf Europa zu nehmen, hieße ja, überhaupt auf juristisches Prüfuen der Verfassungsgemäßheit zu verzichten. Es nimmt nun wirklich schon mehr als genug Rücksicht auf europäische Selbstverwirklichung deutscher "Spitzen"politiker.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.10.2012 17:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.10.2012 17:22 Uhr
GAUCK ist deutscher Bundespräsident und nicht europäischer und hier hätte er besser keine Empfehlung geben sollen.

Damit stimme ich auch Maledettos Meinung voll zu.
19.10.2012 17:28 Uhr
So sehr ich den Bundespräsidenten schätze, hier liegt er falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, Gesetze oder auch Verträge auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen - da gibt's keinen Raum für "Europafreundlichkeit". Entweder ist etwas verfassungskonform oder eben nicht.

Wenn die Politik der Auffassung ist, man müßte etwas durchsetzen, das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muß sie das offen sagen und ggf. das Grundgesetz ändern.
Was im übrigen, meiner Meinung nach, nur per Volksabstimmung gehen sollte, denn die 2/3-Mehrheit kriegen CDU/CSU und SPD bisher immer zusammen und können so auch alles mögliche da reinschreiben.
19.10.2012 17:39 Uhr
Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, Gesetze oder auch Verträge auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen - da gibt's keinen Raum für "Europafreundlichkeit".


Naja man sollte jursitische Prüfungen nicht überbewerten, gerade im Bezug auf die Verfassung.

Viele Artikel des GG sind so allgemein, das man da rauslesen kann, was immer jemand gerade möchte. Daher ist das BVerfG ja auch viel politischer als viele glauben.

Ein richtig und falsch gibt es da selten, sondern meist ist es eine politische Bewertung wie ich etwas auslege und welchem grundrecht ich welchem Rang einräume. Zumal wahlweise noch die Auslegungsart angepasst wird und fast nach Belieben zwischen historischer, wörtlicher und teleologischer gewechselt wird und die Bewertung bei Kollision verschiedener Grundrechte auch sehr flexibel ist.
19.10.2012 17:57 Uhr
es ist die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu prüfen ob Gesetze im Einklang mit der Verfassung sind.
Völlig unabhängig davon ob sie pro oder contra europäisch sind.
Das zu kritisieren ist ungefähr so logisch
wie einen Stadtrat dafür zu kritisieren das er zu sehr auf die Kommune achtet.

Aber für Herrn Gauck ist eben immer noch der Sommer des Jahres 1989
19.10.2012 18:10 Uhr
Zitat:
Viele Artikel des GG sind so allgemein, das man da rauslesen kann, was immer jemand gerade möchte. Daher ist das BVerfG ja auch viel politischer als viele glauben.

Ein richtig und falsch gibt es da selten, sondern meist ist es eine politische Bewertung wie ich etwas auslege und welchem Grundrecht ich welchem Rang einräume.


Klar, natürlich sind Gesetze keine Naturwissenschaft und eine juristische Prüfung nicht mit einem mathematischen Beweis vergleichbar. Aber ein deutsches Gericht ist dem Geist des Grundgesetzes und dem Wohle Deutschlands verpflichtet, das hat Vorrang vor allem anderen, besonders in Verfassungsfragen.
19.10.2012 18:12 Uhr
Zitat:
Aber ein deutsches Gericht ist dem Geist des Grundgesetzes und dem Wohle Deutschlands verpflichtet


Deutsche Politiker auch. Nur kann man sich herrlich darüber streiten, was der Geist der Verfassung ist und was in unserem Interesse liegt.
19.10.2012 18:26 Uhr
Zitat:
Deutsche Politiker auch.


Ja, aber die Gerichte genießen in Deutschland ein hohes Ansehen und möchten es nicht so gerne verlieren.
19.10.2012 18:37 Uhr
Seine Meinung darf selbst Gauck kundtun - er sollte sich aber keinesfalls den Anschein geben, in die Gerichtsbarkeit beeinflussend eingreifen zu wollen.
20.10.2012 15:05 Uhr
Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, Gesetze oder auch Verträge auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen - da gibt's keinen Raum für "Europafreundlichkeit"


Naja, gem. Art 23 I GG wirkt Deutschland aber auch bei der Entwicklung der EU zwecks eines vereinten Europas mit. Daher sind die Verfassungsrichter natürlich auch gehalten diese Vorgaben bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
21.10.2012 13:25 Uhr
Da hat sich Gauck ja einen ganz schönen Ausrutscher geleistet. Das ist wirklich keine Aussage, die dem deutschen Bundespräsidenten angemessen ist.

Als einzige Grundlage für Kritik am BVerfG dürfte Gauck das Grundgesetz dienen - dem allein er nicht zuletzt auch sein eigenes Amt verdient.


Zu seiner konkreten Aussage: Ich finde eher, dass das Gegenteil richtig ist. Das BVerfG ist mit seinen Entscheidungen zur Europapolitik äußerst zurückhaltend gewesen und am unteren Ende dessen geblieben, was das GG ihm als Entscheidungsspielraum eröffnet. Man könnte sogar sagen, dass das Gericht sich ein bisschen vor harten Entscheidungen zu Europa drückt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.10.2012 15:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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