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Fragenübersicht Dein Chef, ein Typ wie die TV-Figur Stromberg (nur nicht zum Lachen weil real), wird wegen sexueller Belästigung weggelobt. Wie verhältst Du Dich?
1 - 12 / 12 Meinungen
02.12.2012 16:03 Uhr
Wurde Stromberg nicht in den Keller verfrachtet? Das hier klingt ja schon fast nach Beförderung, mindestens aber nach Problemverlagerung. Machen kann man da ja jetzt eigentlich nichts mehr außer die Ruhe zu genießen. Die Möglichkeit ihm eine Bombe unter dem Auto zu deponieren wurde offensichtlich versäumt
02.12.2012 17:00 Uhr
Och nö, der Arsch wurde de facto degradiert (weil unkündbar).
Aber diese Vesetzung ist definitiv ein Abstieg.
02.12.2012 17:01 Uhr
Mich nerven nur die, die ihm früher in den Arsach gekrochen sind und sich jetzt "trauen" nachzutreten. Jetzt auf einmal ....
02.12.2012 17:45 Uhr
Ich hab diese Serie nie angeschaut, daher kann ich nicht viel dazu sagen....
02.12.2012 18:08 Uhr
Jemanden "wegbloben" ist tatsächlich keine unübliche Taktik. Weniger bei sexueller Belästigung, da reicht schon ein Verdacht für die Kündigung, aber z.B. bei schlechter Leistung oder anderen Dingen, die eine Kündigung nicht rechtfertigen oder zumindest unwahrscheinlich machen.
02.12.2012 21:54 Uhr
Erstmal Ball flach halten. Oft geht es noch schlimmer.
03.12.2012 08:08 Uhr
Zitat:
Weniger bei sexueller Belästigung, da reicht schon ein Verdacht für die Kündigung, aber z.B. bei schlechter Leistung oder anderen Dingen, die eine Kündigung nicht rechtfertigen oder zumindest unwahrscheinlich machen.


Die Frau wurde angeblich dafür bezahlt, dass sie den Vorwurf der sexuellen Belästigung zurückgezogen hat.
So wurde auch seinerzeit mit einem Kollegen verfahren, der mit einem Mobbingvorwurf gegenüber diesem Menschen kündigte.
Jetzt wurde es der HR-Abteilung dann wohl zuviel.

Keine Ahnung, was der über wen weiß, dass er nicht gefeuert wurde.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.12.2012 11:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.12.2012 08:40 Uhr
Sollte ein Betriebsrat existieren, würde ich dieses Gremium dezent auf die Möglichkeiten des §104 Betriebsverfassungsgesetz hinweisen. Da darf der BR nämlich verlangen, das ein solcher Mitarbeiter (insbesondere bei Wiederholungstätern) auch mal das Unternehmen auf Nimmerwiedersehen verlässt...
03.12.2012 09:30 Uhr
Zitat:
Da darf der BR nämlich verlangen, das ein solcher Mitarbeiter (insbesondere bei Wiederholungstätern) auch mal das Unternehmen auf Nimmerwiedersehen verlässt...


Erfahrungen mit dem dortigen Betriebsrat durfte ich mal machen, @ Rataouille.
Eine korrunmpierte Bande, jedesmal wenn es eine neue Betriebsvereinbarung gab, hatten die kurz danach neue Autos ...

Und da sie den Leuten die Rücknahme ihrer Vorwürfe, jedenfalls in zwei mir bekannten Fällen, abgekauft und so aus den Unterlagen getilgt haben, hat der BR ja offiziell aich gar nix in der Hand

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.12.2012 11:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.12.2012 09:35 Uhr
Zitat:
Eine korrunmpierte Bande, jedesmal wenn es eine neue Betriebsvereinbarung gab, hatten die kurz danach neue Autos ...


Einem solchen Betriebsrat würde ich mittels der Gewerkschaft auf den Pelz rücken. Einschlägig sind da die §§23 BetrVG i.V.m. §119 BetrVG (Begünstigung) - das kann für beide Seiten Knast bedeuten...
03.12.2012 10:19 Uhr
Klar, nach der reinen Lehre - aber die werden schon "clever" genug sein ...
03.12.2012 10:28 Uhr
Zitat:
Klar, nach der reinen Lehre - aber die werden schon "clever" genug sein


Das haben der feine Herr Hartz und sein BR-Vorsitzender bei VW auch gedacht und sind doch erwischt worden...
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