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Fragenübersicht Ist eine (durch den Wählerwillen legitimierte) Regierung berechtigt, bestimmte Grundrechte (wie z.B. freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit) zu beschneiden oder außer Kraft zu setzen?
1 - 5 / 5 Meinungen
04.01.2016 19:42 Uhr
Eine gewählte Regierung kann diejenigen Dinge tun, die ihr durch geltendes Recht ermöglicht werden.

Die polnische Regierung hat keine verfassungsänderende Mehrheit und kann deshalb auch die Verfassung nicht ändern.

Sollten die in der Umfrage genannten Rechte in der polnischen Verfassung festgeschrieben sein, kann sie diese nicht substanziell beschneiden und schon gar nicht außer Kraft setzen.

Beäße sie eine verfassungsändernde Mehrheit, käme es auf die Gestaltung der Verfassung an. Gäbe es die Möglichkeit, per Verfassungsänderung bestimmte Grundrechte einzuschränken, außer Kraft zu setzen oder abzuschaffen, wäre sie berechtigt, dies zu tun. Beim GG sind solche Änderungen nicht möglich. Das heißt allerdings nicht, daß andere Verfassungen ähnlich gestaltet sein müssen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.01.2016 21:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.01.2016 19:43 Uhr
Welche der genannten Grundrechte sind den durch die neue polnische Regierung beschnitten oder außer Kraft gesetzt worden?
05.01.2016 09:03 Uhr
Ich weiß nicht, wie das in Polen ist, aber in Deutschland ist das der Regierung zum Teil erlaubt.

"freie Meinungsäußerung" > nur innerhalb des Rahmens allgemeiner Gesetze

"Versammlungsfreiheit" > kann eingeschränkt werden, wenn es die öffentliche Sicherheit erforderlich macht (daher gibt es das Versammlungsrecht)

Wobei hier die Einschränkungen aktuell besonders gravierend sind: So können Versammlungen verboten werden, wenn zu befürchten ist, dass dagegen zu erwartende Gegenversammlungen die eigentliche Versammlung massiv und gewalttätig stören werden. Kennt man ja von AfD-Demos und den "Gegendemos" der SAntifa.

"Pressefreiheit" > gilt ebenfalls innerhalb allgemeiner Gesetze.

Nur darf die Regierung nicht in den "Wesensgehalt" eines Grundrechts eingreifen. Um dies zu überwachen, gibt es das Bundesverfassungsgericht.
05.01.2016 11:00 Uhr
Wenn man es zu Ende denkt, kommt man wieder zu der grundlegenden Gretchen-Frage der Demokratie: kann (darf) sich die Demokratie per Mehrheitsbeschluß selbst abschaffen.

Im Falle Polens sehe ich so eine Gefahr keineswegs. Leider findet in unseren Qualitätsmedien mal wieder eine ziemlich tendenziöse Berichterstattung gegen die "böse" neue polnische Regierung statt.
05.01.2016 19:55 Uhr
Da hier durch Gesetzte auch teilweise mal aus nicht verständlichen Gründen, mal Grundrechte ausgesetzt bzw. eingeschränkt werden, verstehe ich dies jetzt nicht.

Die wollen uns nur darüber täuschen, das wir nicht draufkommen, das bei uns so alles ziemlich durch Gesetze leicht bis stark unsere Grundgesetze eingeschränkt worden sind.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.01.2016 20:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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