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Fragenübersicht Manager bestellt „Negerkuss“ - Firma will den Mann fristlos kündigen! Was meinst du dazu?
1 - 11 / 11 Meinungen
20.07.2016 14:48 Uhr
Zitat:
Es habe sich aber um keinen einmaligen Vorfall gehandelt, sondern um eine fortgesetzte Provokation gegen die betroffene Person über einen längeren Zeitraum. Als multikulturelles Unternehmen setze sich Thomas Cook gegen jede Form der Diskriminierung ein.


Scheint also gar nicht so ein alberner Vorgang zu sein.
20.07.2016 14:52 Uhr
Wie gut, daß mich keiner rausschmeißen ksnn und ich der Chef bin. Allerdings kaufe ich meine Negerküsse auch selber.
20.07.2016 14:53 Uhr
Mal wieder ein in einer reißerischen Überschrift falsch wiedergegebener Sachverhalt! Es ging offensichtlich um fortgesetztes Mobbing der Kantinenmitarbeiterin von Seiten des Managers, daher finde ich die Konsequenz von Thomas Cook richtig!
20.07.2016 14:55 Uhr
Zitat:
Allerdings kaufe ich meine Negerküsse auch selber.


Du bist ja echt ein ganz toller Hecht. Was Du dich so traust...
Nur leider hast Du nicht begriffen, dass es hier offensichtlich nicht um Wortklauberei oder falsch verstandene political correctness geht, sondern eben um ganz plumpen Rassismus.
20.07.2016 15:01 Uhr
Einmal ist kein Thema - wenn es aber, wie dargestellt einen Personenbezug gab und damit ein Mobbing verbunden war, dann ist die Reaktiond es Arbeitgebers korrekt.
20.07.2016 18:19 Uhr
Wenn der Mann seine Kollegin vorher gemobbt haben sollte, dann könnte dieses Mobbing u. U. arbeitsrechtliche Schritte rechtfertigen, aber nur dann, wenn dem wenigstens eine Abmahnung vorangegangen ist. Was jetzt an der Bestellung einer bekannten Süßspeise, auch wenn diese mit ihrem traditionellen Namen bezeichnet wird, mobbend, rassistisch oder was weiß ich sein soll, erschließt sich mir nicht. (Vorausgesetzt, diese seien im Angebot der Kantine gewesen.)

Er hätte auch gezielter nach einem "Kameruner" (Bezeichnung für bestimmte Krapfen im NO der BRD) fragen können, da hätte die Dame sich möglicherweise mit mehr Berechtigung persönlich angegriffen fühlen können.

In Österreich heißt eine fast identische Süßigkeit "Schwedenbombe". Dagegen habe ich noch nie jemand klagen gehört.

Ich wage einmal die Annahme, dass immer noch 80 - 90 % der Bevölkerung diese Süßigkeit ohne jeden rassistischen Hintergedanken "Negerkuss" nennen, jedenfalls in den Gebieten, in denen sie nicht traditionell anders heißt.
20.07.2016 19:07 Uhr
Da kann sogar der Erdogan noch etwas lernen

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.07.2016 20:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
20.07.2016 19:33 Uhr
Zitat:
Da kann sogar der der Erdogan noch etwas lernen


Da fängt der Herbert vor lauter Ereiferung gleich an zu stottern.
21.07.2016 00:03 Uhr
Tja, da sind wir im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung und die geht in aller Regel nicht ohne Abmahnung durch. Insofern hat das Gericht dann richtig geurteilt.

Und nun zu dem, was nicht im Hintergrund steht:

Zitat:
Es habe sich aber um keinen einmaligen Vorfall gehandelt, sondern um eine fortgesetzte Provokation gegen die betroffene Person über einen längeren Zeitraum. Als multikulturelles Unternehmen setze sich Thomas Cook gegen jede Form der Diskriminierung ein.


Wenn dem denn so war- nach verlorenen Prozessen kann man immer noch vieles behaupten, kann Thomas Cook das auch beweisen?- dann muss Thomas Cook sich vorwerfen lassen, die Fürsorgepflicht gegenüber der Kantinenmitarbeiterin verletzt zu haben.

Wenn dem nämlich so war- warum hat dann das multikulturelle Unternehmen, das sich gegen jede Form von Diskriminierung einsetzt, nicht mal eine Abmahnung hinbekommen?

Wenn dem so war- warum hat dann das multikulturelle Unternehmen, das sich gegen jede Form von Diskriminierung einsetzt, die betroffene Mitarbeiterin nicht ermuntert, ein Mobbingtagebuch zu führen?

Davon, dass Thomas Cook sich gegen jede Form Diskriminierung einsetzt ist aufgrund der unterlassenen Handlungen nichts zu sehen.

Insofern bleibt es dabei, dass das Gericht richtig geurteilt hat.
21.07.2016 01:07 Uhr
Zitat:
Zitat:
Da kann sogar der der Erdogan noch etwas lernen


Da fängt der Herbert vor lauter Ereiferung gleich an zu stottern.


Der einzige, der sich gleich mit drei Meinungsäußerungen hier ereifert, bist Du.
21.07.2016 01:11 Uhr
Auch für multikulturelle Unternehmen gelten bestimmte Formalia.

Die wurden offenkundig nicht eingehalten. Zudem scheinen die Vorwürfe nicht so glaubhaft gewesen sein, daß das Gericht eine andere Möglichkeit sah, als die es am Ende wählte.

Die "rechte" Haltung alleine reicht eben nicht.

Womöglich gab es auch noch andere Gründe, aus denen Thomas Cook den Mitarbeiter billig loswerden wollte und suchte nur den passenden Anlaß, den man in dem Vorfall gefunden zu haben glaubte.

Hat (zurecht) offenbar nicht funktioniert.
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