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Fragenübersicht Befürwortest du die private "Fahndung" nach vermeintlichen G20-Randalierern?
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende
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11.07.2017 19:44 Uhr
Nein.

Bei der unerlaubten Verteilung der Bilder anderer Menschen macht man sich zurecht strafbar - wenn dem nicht so wäre, dann wäre dem Denunziantentum Tür und Tor weit geöffnet.
11.07.2017 19:45 Uhr
Die Hamburger Polizei bietet Möglichkeiten, Fotos und Videos zu übermitteln. Das dürfte mehr Sinn haben.
11.07.2017 21:42 Uhr
Nein. Das muss man schon der Polizei überlassen, dafür ist sie da.

Es gab schon Fälle, in denen solche Internetaufrufe eine unerwartete Eigendynamik entwickelten und ein lynchbereiter Mob sich zusammenrottete. Das ist nicht hilfreich.
12.07.2017 07:39 Uhr
Oben wurde schon das Wichtigste gesagt. Zudem: Fotos möglicher Täter. Das kann man nun gar nicht machen. Die Folgen brauche ich, denke ich, hier nicht zu schildern!
12.07.2017 09:26 Uhr
Jeder, der sich vermummt hat oder auch nur an der Schanze aufgehalten hat ist ein Mittäter dieser Verbrechen.

Wenn man schon nicht die Eier hat, diese Leute zu belangen, dann soll man sie wenigstens an den Pranger stellen und gnadenlos mobben.
12.07.2017 09:28 Uhr
Zitat:
Bei der unerlaubten Verteilung der Bilder anderer Menschen macht man sich zurecht strafbar


Nun, bei der Abfackelung von Autos macht man sich auch strafbar.
Und keinen schert es.
Es kommt keine Polizei, es gibt keine Ermittlungen, keinen Prozess, keine Strafen.

Da braucht man sich bei der Veröffentlichung von Bildern auch nicht so anstellen.

Zumal die Veröffentlichung von Bildern einer Straftat ohnehin erlaubt ist.
12.07.2017 09:46 Uhr
Zitat:
Zumal die Veröffentlichung von Bildern einer Straftat ohnehin erlaubt ist.


Da liegst du falsch.
12.07.2017 09:47 Uhr
Zitat:
Jeder, der sich vermummt hat oder auch nur an der Schanze aufgehalten hat ist ein Mittäter dieser Verbrechen.

Wenn man schon nicht die Eier hat, diese Leute zu belangen, dann soll man sie wenigstens an den Pranger stellen und gnadenlos mobben.


du hast "Schanze" geschrieben - du bist ein Mittäter, "solid".
12.07.2017 10:05 Uhr
@PozBlitz
Bei Bildern einer Straftat überwiegt das öffentliche Interesse das Persönlichkeitsrecht (des Täters).
12.07.2017 10:07 Uhr
Zitat:
Das muss man schon der Polizei überlassen, dafür ist sie da.


Die Polizei ist dazu da, die Bonzen zu schützen.
Für die Belange der Bürger blieb die Polizei vollständig untätig.
Und sie bleibt es auch weiterhin, eine ernsthafte Ermittlung der Täter gibt es nicht, daran besteht auch gar kein Interesse. Die braucht man ja auch nächstes Mal noch.

Da die Polizei auf ganzer Linie versagt (sich verweigert), ist Selbsthilfe erlaubt und notwendig.
12.07.2017 10:22 Uhr
Zitat:
@PozBlitz
Bei Bildern einer Straftat überwiegt das öffentliche Interesse das Persönlichkeitsrecht (des Täters).


Das ist falsch.

Solche Bilder sind der Polizei zu übergeben, damit diese die Ermittlungen einleiten kann.

Wenn das geschehen ist, dürfen Fahndungsbilder der Polizei jederzeit und von jedem überall verbreitet werden - aber nicht eher.

Es passt dir zwar nicht, aber in Deutschland gilt immer noch, dass eine Schuld nachgewiesen werden muss, nicht eine Unschuld.
12.07.2017 10:22 Uhr
Zitat:
Da die Polizei auf ganzer Linie versagt (sich verweigert), ist Selbsthilfe erlaubt und notwendig.


So in der Art dürften die Randalierer denken, die in Hamburg zündelten.
12.07.2017 10:29 Uhr
Zitat:
Solche Bilder sind der Polizei zu übergeben, damit diese die Ermittlungen einleiten kann.


Da die Polizei trotz Ãœbergabe wegen angeblicher Ãœberlastung nichts tut, ist Selbsthilfe erlaubt.
12.07.2017 10:29 Uhr
Zitat:
Zitat:
Da die Polizei auf ganzer Linie versagt (sich verweigert), ist Selbsthilfe erlaubt und notwendig.


So in der Art dürften die Randalierer denken, die in Hamburg zündelten.


Die Randalierer dachten sich: "Oh, die Polizei macht nix? Da können wir's ja mal richtig krachen lassen!"
12.07.2017 10:34 Uhr
Zitat:
Zitat:
Solche Bilder sind der Polizei zu übergeben, damit diese die Ermittlungen einleiten kann.


Da die Polizei trotz Ãœbergabe wegen angeblicher Ãœberlastung nichts tut, ist Selbsthilfe erlaubt.


>> Woher nimmst Du Deine Kenntnis, dass "die Polizei nichts tut"? Ich zitiere jetzt mal aus der Hamburger Presse:

"Mittlerweile meldet die Polizei 225 Ingewahrsamnahmen und 186 Festnahmen. Die mutmaßlichen Täter sitzen im G20-Knast in Harburg. – Quelle: http://www.mopo.de/27941936 ©2017"
12.07.2017 10:35 Uhr
Zitat:
Da die Polizei trotz Ãœbergabe wegen angeblicher Ãœberlastung nichts tut, ist Selbsthilfe erlaubt.


Denunziation, Mobbing und gegebenenfalls Falschaussagen sind in deinen Augen Selbsthilfe?

Vermutlich sage ich dir nichts neues, wenn ich dich darauf hinweise, dass du nicht richtig zu ticken scheinst.

12.07.2017 10:47 Uhr
Zitat:

Mittlerweile meldet die Polizei 225 Ingewahrsamnahmen und 186 Festnahmen. Die mutmaßlichen Täter sitzen im G20-Knast in Harburg. – Quelle: http://www.mopo.de/27941936 ©2017"


Das ist veraltet:

Zitat:
Für keine der 13 Personen sei ein Haftbefehl beantragt worden, bestätigte Gerichtssprecher Kai Wantzen nun. Er begründete dies damit, dass sich aus der Situation der Ingewahrsamnahme heraus keine belastbaren Anhaltspunkte für die Beteiligung an Gewalttaten ergeben hätten.


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g20-in-hamburg-verdaechtige-von-hinterhalt-auf-schanzendach-wieder-frei-a-1157280.html

Obwohl man sie in flagranti beim Randalieren erwischt hat, reicht es bei keinem für einen Haftbefehl.
Das ist bewusste Strafvereitelung der Polizei.
12.07.2017 10:48 Uhr
Zitat:
Denunziation, Mobbing und gegebenenfalls Falschaussagen sind in deinen Augen Selbsthilfe?


Du wärest erstaunt, wie gut diese Methoden in der Praxis funktionieren.

Bei uns werden ja nicht mal schuldige Täter ermittelt, wieso sollte sich die Polizei plötzlich die Mühe machen, wenn Unschuldige sich anfangen zu wehren?
12.07.2017 10:51 Uhr
Zitat:
Du wärest erstaunt, wie gut diese Methoden in der Praxis funktionieren.


Nein - die Geschehnisse des Mittelalters sind belegt.
12.07.2017 12:17 Uhr
Zitat:
@PozBlitz
Bei Bildern einer Straftat überwiegt das öffentliche Interesse das Persönlichkeitsrecht (des Täters).

Wie schön, dass DU definierst, was Straftaten sind - Gerichte brauchst DU nicht.
Von daher lass uns doch mal über deine pädophilen Verbrechen reden, oder?
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