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Österreichische Regierung streicht Feiertag am Karfreitag.
Wie bewertest Du das? |
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27.02.2019 11:19 Uhr |
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Ich nehme nicht an, dass es eine entsprechende Gehaltserhöhung gibt.
Damit macht diese komische Regierung da weiter, wo sie bei der Arbeitszeitverlangerung aufgehört hat.
Politik zu Lasten der Arbeitnehmer. |
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27.02.2019 11:22 Uhr |
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Der Karfreitag war doch gar kein gesetzlicher Feiertag in Österreich.
Oder ist er nach 2013 eingeführt und jetzt wieder abgeschafft worden? |
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27.02.2019 11:26 Uhr |
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Ein paar Eckpfeiler:
Langtitel
Feiertagsruhegesetz 1957
StF: BGBl. Nr. 153/1957 (WV)
Artikel I.
§ 1. (1) Als Feiertage im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten folgende Tage: 1. Jänner (Neujahr), 6. Jänner (Heilige Drei Könige), Ostermontag, 1. Mai (Staatsfeiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Maria Himmelfahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Maria Empfängnis), 25. Dezember (Weihnachten), 26. Dezember (Stephanstag).
(2) Der [b]Karfreitag gilt im Sinne dieses Bundesgesetzes als Feiertag für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008168
Soweit mal die gesetzliche Grundlage. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.02.2019 11:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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27.02.2019 11:29 Uhr |
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@ Türkis
Ja, so war mir das auch bekannt.
Müssen dann jetzt Altkatholische und Evangelische am Karfreitag auch Urlaub nehmen, wie das die Umfrage aussagt? |
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27.02.2019 11:30 Uhr |
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Die österreichische Regelung – staatlicher Feiertag nur für evangelische und altkatholische Arbeitnehmer – widerspricht EU-Recht Die österreichische Regelung, wonach evangelische und altkatholische Arbeitnehmer am Karfreitag einen staatlichen Feiertag haben, andere aber nicht, ist diskriminierend und daher EU-rechtswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden. Das Urteil setzt Österreich unter Druck. Bis zum nächsten Karfreitag, den 19. April, muss Österreich seine Regelung ändern. Anders als der Generalanwalt in seiner Stellungnahme verlangt der EU-Gerichtshof allerdings nicht, dass die privilegierte Gruppe den Anspruch auf den Feiertag oder ein Feiertagsentgelt, wenn man dennoch arbeitet, verliert. Im Gegenteil: Nach Rechtsansicht der Richter steht der Karfreitag allen österreichischen Arbeitnehmern zu, wenn sie an diesem Tag nicht arbeiten wollen. Wird dieses Ansuchen abgelehnt, haben sie Anspruch auf Feiertagsentgelt. - derstandard.at/2000096809330/EuGH-Recht-auf-Karfreitag-Feiertag-steht-allen-Arbeitnehmern-zu
Hier weswegen wir diese Debatte überhaupt haben.
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27.02.2019 11:31 Uhr |
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@profondo
Es gab ein Urteil im Jänner bei EuGH. Siehe Artikel im Standard. Ob das so in Deutschland bekannt wurde oder bei Dir ankam. Deswegen auch der Artikel. Deswegen auch dieses Gemurks. |
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27.02.2019 11:31 Uhr |
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Ah ok, danke für die Erläuterung. |
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27.02.2019 11:32 Uhr |
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Jeder kann jetzt einen Feiertag nehmen, wie er es für richtig hält. So ist die neue Regelung kolportiert worden.
Das bedeutet Feiertagszuschlag, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an "dessen Feiertag" aus betrieblichen Gründen dann arbeiten lässt. Dies ist die absurd anmutende Folge des EuGH-Urteils, das Österreich zu einer Neuregelung gezwungen hat. |
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27.02.2019 11:33 Uhr |
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Ach, jetzt haben wir nach 10 Postings und ein paar mehr Infos eine völlig andere Sachlage als in der Ausgangsfrage + Hintergrund dargestellt.
Warum kann man nicht die komplette Info in den Hintergrund packen?
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27.02.2019 11:34 Uhr |
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Geklagt hatte ein Mitarbeiter einer privaten Detektei, der keiner der fraglichen Kirchen angehört. - derstandard.at/2000096809330/EuGH-Recht-auf-Karfreitag-Feiertag-steht-allen-Arbeitnehmern-zu
Die Frage, die sich mir stellt, warum klage ich eigentlich, wenn ich nicht mal religiös bin.
Im Grunde ist mir das doch egal, ob jemand einen Tag mehr hat oder weniger.
Und wenn z.b ein überzeugter frommer Jude vom Chef seine Tage bezahlt zusätzlich frei bekäme, dann wäre das in einem gewissen Rahmen unfair, aber ich würde mir denken, es ist ok, man kann damit leben. |
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27.02.2019 11:39 Uhr |
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@Kreuzeiche
Eine alte Doldiskussion. Was ist zur Diskussion stellen mag, das sollte ich aus dem Artikel hervorheben.
Es steht auch jeden frei, hier selektiv rauszuheben, was ihm anspricht.
Der eine wird hier die etwas ungeschickte Herangehensweise der Regierung hervorheben.
Der Andere wird möglicherweise die Thematik dahingehend steuern wollen, dass er sagt, diese sinnlose Diskussion verdanken wir einen Kläger samt der unterstützenden AK.
Grundsätzlich wäre es Aufgabe eines Umfragestellers sehr wohl zumindest den Absatz und einen Teil reinzustellen, der ihm relevant.
Oder ich schreibe wenigstens rein, bitte den ganzen Artikel lesen. Auch schon gemacht.
Aber nicht "Friss Vogel oder stirb". |
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27.02.2019 11:48 Uhr |
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@Kreuzeiche
Ich lese zumindest drüber, weil man ja oft etwas findet, woran man ein Posting aufbauen kann oder auch einfach Sachen findet, die gezielt unterschlagen wurden und die vieles aus einem anderen Licht heraus beleuchten lassen.
Zudem mir auch auffiel, dass eben keiner wirklich liest. Deswegen auch der Hinweis interessantes weiteres auch im Artikel.
Weil ich schrieb was und musste mich abwatschen lassen, das steht ja nicht im Hintergrund. Ja aber im Artikel.
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27.02.2019 14:11 Uhr |
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Ein weiterer Beleg, daß sie ÖVP weder konservativ, noch christlich ist.
Ansonsten hätte diese partei den Feiertag für das Ostreich festgelegt und wir hätten so im Reiche überall diesen wichtigen Christlichen Feiertag.
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27.02.2019 20:52 Uhr |
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Na ja, es war ein Bißchen befremdlich daß der Feiertag nicht für alle galt. Aber ich fände es sinniger, ihn für alle gültig zu machen, und nicht abzuschaffen.
Österreich ist ja ein größtenteils christliches Land, und der Karfreitag ist für alle Christen wichtig. |
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27.02.2019 22:16 Uhr |
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Immerhin gibt's dafür am Ostersonntag in Wien eine Schwulenparade. Irgendwie ist es mittlerweile bedauerlich, daß das Ostreich weiland von Jan Sobieski vor den Türken gerettet wurde.
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28.02.2019 14:31 Uhr |
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"Das Verbot von Tanzveranstaltungen richtet sich insbesondere an Diskotheken, aber auch an die übrige Gastronomie, Vereine und geschlossene Gesellschaften in Wirtschaftsräumen. Vom Verbot betroffen sein können auch Märkte, Sportveranstaltungen, Zirkusvorführungen und Volksfeste sowie Unterhaltungsveranstaltungen wie Theater, Opern, Musicals. Am Karfreitag bleiben darüber hinaus Spielhallen geschlossen, Geldspielgeräte in Gaststätten dürfen an diesem Tag nicht betrieben werden. Auch der Betrieb von Autowaschanlagen, Werbeveranstaltungen gewerblicher Unternehmer sowie Wohnungsumzüge an Karfreitag sind in der Regel untersagt.
Auch das Fernsehprogramm ist von den „stillen Feiertagen“ betroffen: Nicht alle Filme dürfen gezeigt werden. Seit 1980 gibt es eine Liste von...
https://www.ksta.de/ratgeber/
finanzen/recht/-tanzen--umzuege--ghostbusters-was-ist-an-karfreitag-verboten--847478
vielleicht will man neue Gesetze schaffen?
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