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Fragenübersicht Würdest Du im Ernstfall trotz der Corona-Krise Erste Hilfe leisten?
1 - 20 / 29 Meinungen+20Ende
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25.04.2020 20:30 Uhr
Ja, würde ich. Habe schon bei einigen abkratzenden Junkies Erste Hilfe geleistet, das war wesentlich riskanter.
25.04.2020 20:33 Uhr
Ich bin da nicht der Typ für erste Hilfe, ich lasse da anderen den vortritt, egal ob Corona oder nicht.
25.04.2020 20:40 Uhr
Ja, aber ich würde den Umständen entsprechend handeln. Im übrigen ist man per Gesetz zur Erste-Hilfe verpflichtet.
25.04.2020 20:43 Uhr
Zitat:
Ja, aber ich würde den Umständen entsprechend handeln. Im übrigen ist man per Gesetz zur Erste-Hilfe verpflichtet.


Ich bin verpflichtet den Arzt zu rufen das war es.
25.04.2020 20:47 Uhr
Zitat:
Ich bin verpflichtet den Arzt zu rufen das war es.

Ganz so einfach ist es nicht.
Kein Führerscheininhaber dürfte so handeln.
25.04.2020 20:50 Uhr
Zitat:
Im übrigen ist man per Gesetz zur Erste-Hilfe verpflichtet.


Zitat:
Ich bin verpflichtet den Arzt zu rufen das war es.


Das ist beides so nicht gant richtig!

Man muss Erste Hilfe leisten, wenn es zumutbar ist. Also wenn keine Gefahr für den Helfenden besteht und er körperlich dazu in der Lage ist.

(Vgl. §323 StGB)
25.04.2020 20:50 Uhr
Zitat:
Ich bin verpflichtet den Arzt zu rufen das war es.


Das gilt nur, wenn du dich ansonsten einer "erheblichen" eigenen Gefahr aussetzen würdest. Das dürfte nur selten der Fall sein.
25.04.2020 20:59 Uhr
Zitat:
Zitat:
Im übrigen ist man per Gesetz zur Erste-Hilfe verpflichtet.


Zitat:
Ich bin verpflichtet den Arzt zu rufen das war es.


Das ist beides so nicht gant richtig!

Man muss Erste Hilfe leisten, wenn es zumutbar ist. Also wenn keine Gefahr für den Helfenden besteht und er körperlich dazu in der Lage ist.

(Vgl. §323 StGB)


"(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,"

Der Notruf ist die Hilfe.
25.04.2020 21:01 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Im übrigen ist man per Gesetz zur Erste-Hilfe verpflichtet.


Zitat:
Ich bin verpflichtet den Arzt zu rufen das war es.


Das ist beides so nicht gant richtig!

Man muss Erste Hilfe leisten, wenn es zumutbar ist. Also wenn keine Gefahr für den Helfenden besteht und er körperlich dazu in der Lage ist.

(Vgl. §323 StGB)


"(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,"

Der Notruf ist die Hilfe.


Nein! Da liegst du falsch!

Gibt genügend Gerichtsurteile dazu...
25.04.2020 21:03 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Im übrigen ist man per Gesetz zur Erste-Hilfe verpflichtet.


Zitat:
Ich bin verpflichtet den Arzt zu rufen das war es.


Das ist beides so nicht gant richtig!

Man muss Erste Hilfe leisten, wenn es zumutbar ist. Also wenn keine Gefahr für den Helfenden besteht und er körperlich dazu in der Lage ist.

(Vgl. §323 StGB)


"(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,"

Der Notruf ist die Hilfe.


Nein! Da liegst du falsch!

Gibt genügend Gerichtsurteile dazu...


Welche?
25.04.2020 21:08 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Im übrigen ist man per Gesetz zur Erste-Hilfe verpflichtet.


Zitat:
Ich bin verpflichtet den Arzt zu rufen das war es.


Das ist beides so nicht gant richtig!

Man muss Erste Hilfe leisten, wenn es zumutbar ist. Also wenn keine Gefahr für den Helfenden besteht und er körperlich dazu in der Lage ist.

(Vgl. §323 StGB)


"(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,"

Der Notruf ist die Hilfe.


Nein! Da liegst du falsch!

Gibt genügend Gerichtsurteile dazu...


Welche?


Kannst Du Google bedienen?

Falls ja, dann wirst Du auf hunderte diesbezüglicher Urteile stoßen...
25.04.2020 21:09 Uhr
Zitat:
Zitat:
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Zitat:
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Zitat:
Im übrigen ist man per Gesetz zur Erste-Hilfe verpflichtet.


Zitat:
Ich bin verpflichtet den Arzt zu rufen das war es.


Das ist beides so nicht gant richtig!

Man muss Erste Hilfe leisten, wenn es zumutbar ist. Also wenn keine Gefahr für den Helfenden besteht und er körperlich dazu in der Lage ist.

(Vgl. §323 StGB)


"(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,"

Der Notruf ist die Hilfe.


Nein! Da liegst du falsch!

Gibt genügend Gerichtsurteile dazu...


Welche?


Kannst Du Google bedienen?

Falls ja, dann wirst Du auf hunderte diesbezüglicher Urteile stoßen...


Zeig mir doch eines.
25.04.2020 21:14 Uhr
Zitat:
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Zitat:
Im übrigen ist man per Gesetz zur Erste-Hilfe verpflichtet.


Zitat:
Ich bin verpflichtet den Arzt zu rufen das war es.


Das ist beides so nicht gant richtig!

Man muss Erste Hilfe leisten, wenn es zumutbar ist. Also wenn keine Gefahr für den Helfenden besteht und er körperlich dazu in der Lage ist.

(Vgl. §323 StGB)


"(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,"

Der Notruf ist die Hilfe.


Nein! Da liegst du falsch!

Gibt genügend Gerichtsurteile dazu...


Welche?


Kannst Du Google bedienen?

Falls ja, dann wirst Du auf hunderte diesbezüglicher Urteile stoßen...


Zeig mir doch eines.


https://www.news4teachers.de/2019/04/bgh-urteilt-wenn-ein-schueler-kollabiert-hat-ein-sport-lehrer-die-pflicht-zur-ersten-hilfe-notarzt-rufen-reicht-nicht/
25.04.2020 21:20 Uhr
Zitat:
https://www.news4teachers.de/2019/04/bgh-urteilt-wenn-ein-schueler-kollabiert-hat-ein-sport-lehrer-die-pflicht-zur-ersten-hilfe-notarzt-rufen-reicht-nicht/


"Das OLG muss in neuer Verhandlung mit Hilfe eines Gutachters klären, ob eine Amtspflichtverletzung ursächlich für die Behinderung war. "

Was habe ich mit einer Amtspflicht zu tun?
25.04.2020 21:23 Uhr
Zitat:
Ganz so einfach ist es nicht.
Kein Führerscheininhaber dürfte so handeln.


Doch.
Gut ich kann ihm auf den Brustkorb hüpfen.
Beatmung kann schon nicht mehr von mir verlangt werden.
Ausserdem kann ich immer unter Schock geraten wenn jemand stirbt.
25.04.2020 21:25 Uhr
Zitat:
Zitat:
https://www.news4teachers.de/2019/04/bgh-urteilt-wenn-ein-schueler-kollabiert-hat-ein-sport-lehrer-die-pflicht-zur-ersten-hilfe-notarzt-rufen-reicht-nicht/


"Das OLG muss in neuer Verhandlung mit Hilfe eines Gutachters klären, ob eine Amtspflichtverletzung ursächlich für die Behinderung war. "

Was habe ich mit einer Amtspflicht zu tun?


Ps hier geht es um eine Zivilklage geben den Staat.
Die Lehrerin wurde ja nicht Strafrechtlich belangt.
25.04.2020 21:25 Uhr
Zitat:
Doch.
Gut ich kann ihm auf den Brustkorb hüpfen.
Beatmung kann schon nicht mehr von mir verlangt werden.
Ausserdem kann ich immer unter Schock geraten wenn jemand stirbt.

Du bist wahrhaftig ein zivilisatorisches Highlight.
25.04.2020 21:27 Uhr
Zitat:
Zitat:
https://www.news4teachers.de/2019/04/bgh-urteilt-wenn-ein-schueler-kollabiert-hat-ein-sport-lehrer-die-pflicht-zur-ersten-hilfe-notarzt-rufen-reicht-nicht/


"Das OLG muss in neuer Verhandlung mit Hilfe eines Gutachters klären, ob eine Amtspflichtverletzung ursächlich für die Behinderung war. "

Was habe ich mit einer Amtspflicht zu tun?


OK, war vielleicht ein schlechtes Beispiel. Fiel mir nur als erstes ein, da ich den Prozess kenne.

Dann konstruiere ich dir eines:
Am Straßenrand steht ein Auto, der Fahrer ist bewusstlos und das Auto beginnt zu brennen.
Du setzt nur den Notruf ab und schaust in der Zwischenzeit zu, wie der Fahrer verbrennt, bis die Feuerwehr eintrifft.

Würdest Du dann ungeschoren davonkommen?
Hättest Du kein schlechtes Gewissen?
25.04.2020 21:27 Uhr
Ja.

Ist man im übrigen auch zu verpflichtet.

Im Zweifel kann man die Beatmung auch weglassen, die Herzdruckmassage ist wichtiger. Da liegt ja eh der Schwerpunkt drauf: 30 Mal massieren, 2 Mal beatmen.
25.04.2020 21:30 Uhr
Zitat:
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Zitat:
Im übrigen ist man per Gesetz zur Erste-Hilfe verpflichtet.


Zitat:
Ich bin verpflichtet den Arzt zu rufen das war es.


Das ist beides so nicht gant richtig!

Man muss Erste Hilfe leisten, wenn es zumutbar ist. Also wenn keine Gefahr für den Helfenden besteht und er körperlich dazu in der Lage ist.

(Vgl. §323 StGB)


"(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,"

Der Notruf ist die Hilfe.


Nein! Da liegst du falsch!

Gibt genügend Gerichtsurteile dazu...


Welche?


Kannst Du Google bedienen?

Falls ja, dann wirst Du auf hunderte diesbezüglicher Urteile stoßen...


Zeig mir doch eines.


https://www.news4teachers.de/2019/04/bgh-urteilt-wenn-ein-schueler-kollabiert-hat-ein-sport-lehrer-die-pflicht-zur-ersten-hilfe-notarzt-rufen-reicht-nicht/


pss: und wie ist es ausgegangen?
In dem Artikel steht ja nur das es an das Gricht zurück gegeben wurde.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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